Tierschutzbund will Verordnung für Freigänger-Katzen
Straßenkatzen „verrecken im Verborgenen“: Warum Tierschützer die Kastrationspflicht fordern
Verquollene Augen, struppiges Fell, krank - so sieht das Schicksal vieler herrenloser Straßenkatzen in Bayern aus. Um das Elend einzudämmen, fordern Tierschützer eine landesweite Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen. Die Präsidentin des bayerischen Tierschutzbundes findet drastische Worte.
München – Wie viele Straßenkatzen es in Bayern gibt, ist nicht bekannt. Denn oft bekommt man diese Tiere gar nicht zu Gesicht. „Sie werden im Verborgenen geboren, sie leben im Verborgenen, und da verrecken sie auch“ – Ilona Wojahn, Präsidentin des bayerischen Tierschutzbundes, wählt drastische Worte, um das Elend zu beschreiben. Sie schätzt, dass an die 300.000 Katzen so leben – irgendwo auf Campingplätzen, in Schrebergärten oder verlassenen Fabrikhallen.
Für Tanja Schnabel, Leiterin des Tierheims in Nürnberg, ist klar, wo viele der Tiere herkommen: Zahlreiche unkastrierte Freigängerkatzen aus privaten Haushalten würden dazu beitragen, dass sich die Straßenkatzen unkontrolliert vermehren können. Deshalb fordern die Tierschützer nun eine bayernweite Registrierungs- und Kastrationspflicht für Freigänger.
Katzenbesitzer, die ihre Tiere rauslassen, wären damit verpflichtet, ihre Tiere zum einen zu melden – ähnlich wie es beim Hund üblich ist. Mit gewissen Übergangsfristen müssten sie ihre Katzen dann auch kastrieren lassen. Warum dies dringend nötig ist, verdeutlicht Wojahn an der Situation ihres Tierheims in Landau: „Wir werden von einer Katzenflut überschwemmt.“ Eine Verteilung auf umliegende Tierheime sei nicht möglich. „Die sind auch alle voll.“
Nur sechs Gemeinden mit wirksamer Katzenschutz-Verordnung
In Bayern gibt es laut Wojahn nur sechs Gemeinden, die eine wirksame Katzenschutzverordnung haben oder bekommen. Laufen im Berchtesgadener Land und Aschaffenburg haben vorgelegt. Nun haben sich Denklingen, Egling, Penzing und Utting einem Vorstoß des Landratsamtes Landsberg angeschlossen. Die Verordnung am Lech tritt am 1. Januar in Kraft. In Utting sogar, ohne dass ein großes Problem mit Straßenkatzen besteht. „Wir haben das grundsätzlich positiv gesehen“, sagt der Geschäftsstellenleiter im Uttinger Rathaus, Matthias Graf.
Dachau und Pfaffenhofen an der Ilm haben laut Wojahn zwar auch eine Verordnung. Die sei jedoch nicht wirksam, da die Gebiete, in denen sie gelten soll, nicht definiert seien.
„Das bleibt sowieso an uns Tierschützern hängen“
Ein Argument der Politik gegen die Verordnung ist oft, dass die Kontrolle schwer sei. Wojahn sagt: „Das bleibt sowieso an uns Tierschützern hängen.“ Wie zum Beispiel in Dietramszell, wo sich der Bund der Katzenfreunde um herrenlose Katzen kümmert. Oder im Landkreis Fürstenfeldbruck, wo die Tierfreunde Brucker Land eine Verordnung für den Landkreis beantragen wollen.
Diese würde den Tierschützern mehr Rechtssicherheit geben, wenn sie Streuner von sich aus kastrieren lassen. „Bislang besteht immer die Gefahr, dass wir wegen Sachbeschädigung angezeigt werden“, sagt Wojahn.