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Gebiet um die Hirschlahner Rotwildfütterung

Betreten verboten! Wer in das Waldstück bei Reit im Winkl darf – und was Unbefugten droht

Das Landratsamt Traunstein hat ein befristetes Betretungsverbot im Bereich der Hirschlahner-Fütterung für Rotwild bei Reit im Winkl erlassen. Bild links: das betroffene Gebiet, Bild rechts: ein Rothirsch (Symbolbild)
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Das Landratsamt Traunstein hat eine Allgemeinverfügung für den Bereich der Hirschlahner-Fütterung für Rotwild bei Reit im Winkl erlassen. Darin ist ein befristetes Betretungsverbot für das Gebiet festgelegt.

Das Landratsamt Traunstein hat eine Allgemeinverfügung für ein Waldgebiet in der Gemeinde Reit im Winkl erlassen. Darin ist festgelegt, dass nur bestimmte Personen den Bereich betreten dürfen. Zu den Hintergründen, und welche Strafen auf Unbefugte zukommen.

Reit im Winkl – „Wir müssen draußen bleiben!“ Diesen Satz kennt man in Verbindung mit Hunden. Zum Beispiel vorm Eingang einer Metzgerei. Im Gemeindebereich Reit im Winkl bezieht sich der Satz jedoch auf Menschen. Das Landratsamt Traunstein hat als Untere Jagdbehörde eine Allgemeinverfügung für ein Waldgebiet erlassen, das nicht betreten werden darf.

Wie die Behörde im aktuellen Amtsblatt informiert, ist es verboten, den Bereich der Hirschlahner Rotwildfütterung der Staatsjagd der Bayerischen Staatsforsten, Forstbetrieb Ruhpolding, zu betreten und zu befahren. Das Verbot erstreckt sich dort auf die Flächen der Bereiche Hirschlahner, Jochberg Schattseite und Seewände im Gemeindegebiet Reit im Winkl, und gilt vom 15. November bis zum 15. April.

Verbiss-Risiko und Stress reduzieren

Die Bayerischen Staatsforsten Ruhpolding haben den Antrag für diese Maßnahme gestellt, teilt Michael Reithmeier, Pressesprecher am Landratsamt Traunstein, auf OVB-Nachfrage mit. An der Hirschlahner-Fütterung, etwa 400 Meter westlich der B 305, auf Höhe des Weitsees, überwintern im Durchschnitt etwa 45 Stück Rotwild. Das Problem: Durch dieses Gebiet führt auch der Jochbergalm-Forstweg, und diesen nutzen im Winter viele Skitourengeher und Schneeschuhwanderer. „Auch Stangensucher (Geweih-Sammler) sorgen immer wieder für erhebliche Beunruhigung“, erklärt Reithmeier. Insbesondere im Hochwinter stelle das für das Rotwild, aus wildbiologischer Sicht, ein Problem dar und führe zu erhöhter Stressbelastung der Tiere.

Das Gebiet um die Hirschlahner-Fütterung bei Reit im Winkel. Vom 15. November bis zum 15. April gibt es dort ein Betretungsverbot.

Im Seengebiet liege außerdem der Schnee meist hoch, die Tiere kommen so nur noch schlecht an ihre Nahrung. Daher findet eine geregelte Fütterung statt. Werden die Tiere jedoch gestört und dadurch von der Fütterung ferngehalten, nehme auch das Verbiss-Risiko an Pflanzen zu, wodurch die Verjüngung nachhaltiger Wälder beeinträchtigt werden könne. „Für die Waldbesitzer erhöht sich das Schadensrisiko wegen Verbiss- beziehungsweise Schälschaden erheblich“, sagt Reithmeier.

Bis zu 5000 Euro bei Verstößen

Von dem Betretungsverbot ausgenommen sind laut Allgemeinverfügung zum einen Angehörige der Bayerischen Staatsforsten - Forstbetrieb Ruhpolding. Sie dürfen weiterhin auf die Jagd gehen sowie für notwendige und unaufschiebbare Arbeiten den Bereich betreten. Außerdem gilt die Allgemeinverfügung nicht für Angehörige der Jagdbehörden, des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Mitarbeiter des Bauhofs der Gemeinde Reit im Winkl, Beschäftigte des Wasserwirtschaftsamtes und Notfalldienste. Ebenso nicht für Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundflächen im betroffenen Gebiet.

In Einzelfällen kann das Landratsamt Traunstein auch Sondergenehmigungen ausstellen. Dafür müssen aber Gründe vorliegen, wie zum Beispiel, dass es ansonsten zu einer Beeinträchtigung von Natur und Landschaften kommen würde. Wer das Waldgebiet unbefugt betritt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro bestraft. Mitarbeiter des Forstbetrieb Ruhpolding werden den betroffenen Bereich mit entsprechenden Hinweis-Schildern kennzeichnen.

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