Kurz vor Ferienstart
Schulschwänzen für günstigeren Urlaub: Am Münchner Flughafen ertappt – so reagiert ein Vater
Kurz vor den Schulferien ein paar hundert Euro bei der Ferienreise sparen, das geht. Ist aber nicht erlaubt, wenn man schulpflichtige Kinder hat.
München – Als letztes Bundesland startet bald auch Bayern in die Schulferien. Einige Schulbänke werden wohl aber schon am Freitag, dem letzten Schultag, frei bleiben. Denn manche Familien versuchen, den günstigeren Preis vor den Ferien für vorzeitigen Urlaub zu nutzen. Doch das ist nicht erlaubt.
Schulschwänzer am Münchner Flughafen? „Kein Kommentar“
Wie genau nehmen es bayrische Eltern mit dem Verbot? IPPEN.MEDIA traf am Donnerstag, also vor Schulferienbeginn, am Flughafen München auf Familien mit schulpflichtigen Kindern. Auf Nachfrage, wie sie es denn mit den offensichtlich schulpflichtigen Kindern handhaben, wurde ein Vater aus Bayern schmallippig. „Kein Kommentar.“ Weitere Familien mit Kindern sagten, sie lebten in anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Sachsen oder Hessen. Dort sind bereits Ferien.
Schulpflicht in Bayern: „Gilt auch für die letzten Tage vor den Ferien“
Der Wunsch, seine Kinder früher aus der Schule zu nehmen, ist verständlich. In der Ferienzeit schrauben die Reiseanbieter ihre Preise in die Höhe, für Familien geht es da schnell um mehrere hundert Euro. Das bayerische Kultusministerium ist aber deutlich, verweist auf die Schulpflicht in Bayern. „Dies gilt auch für die letzten Tage vor den Ferien.“
Kein neuer Lernstoff, nicht relevant für Noten und Zeugnisse – für viele Eltern findet kein wirklicher Unterricht mehr statt. Anders sieht das das Kultusministerium, nennt die letzten Tage „wichtige und wertvolle Elemente des Schullebens“, da Exkursionen oder Projekttage stattfinden. „Hier trainieren Schülerinnen und Schüler Eigenverantwortung, stärken die Klassengemeinschaft und erfahren Schule besonders als einen Ort des sozialen Miteinanders.“
Strafen von bis zu 1000 Euro drohen
Neben dem pädagogischen Aspekt kann es auch teuer für Eltern werden. Kommen ihre Kinder der Schulpflicht nicht nach, „ergreifen die Schulleitungen nach pädagogischem Ermessen Maßnahmen“. Erst, wenn diese nicht wirken, drohe eine Ordnungswidrigkeit. Hier sind in Bayern Bußgelder bis 1000 Euro möglich, in anderen Bundesländern bis zu 2500 Euro. Das geschehe jedoch äußerst selten. „Die ganz überwältigende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule anstandslos bis zu den Ferien“, so das Kultusministerium.
In begründeten Ausnahmefällen kann man sein Kind vom Unterricht befreien. Die Entscheidung darüber liegt bei der Schule. In der Vergangenheit gab es etwa Ausnahmen, wenn beispielsweise ein Familienmitglied im Ausland heiratet oder beerdigt wird. Der klassische Urlaub gehört nicht dazu, betont das Ministerium: „Ein günstigeres Ticket vor Ferienbeginn, die Kosten einer Reise oder die Verfügbarkeit eines bestimmten Transportmittels zum gewünschten Reiseziel stellen keine begründeten Ausnahmefälle dar.“
Zwischen den Gates am Münchner Flughafen waren auch viele Eltern mit kleineren Kindern unterwegs. Wie eine Familie aus Unterfranken, die den Sohn nicht in den Kindergarten geschickt hat. Das ist erlaubt, schließlich besteht keine Kindergartenpflicht. Es geht nach Kos, Griechenland. Sie hätten kurzfristig gebucht, erzählt der Vater. Beim Blick auf die Preise für die Pauschalreise wäre der Urlaub nächste Woche „deutlich teurer“ gewesen.
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Keine „Schulschwänzer-Kontrollen“ am Münchner Flughafen
Eltern mit Kindern haben am Flughafen gute Chancen, nicht erwischt zu werden. Die für den Flughafen München zuständige Bundespolizei erklärt auf Anfrage von IPPEN.MEDIA, sie führe keine gezielten „Schulschwänzer-Kontrollen“ durch. „Sollte jedoch bei der Grenzkontrolle ein solcher Fall festgestellt werden, leiten wir den Vorgang an die jeweilige Landesbehörde weiter.“ Konkrete Zahlen, wie oft das zuletzt der Fall war, liegen nicht vor. Am Donnerstagvormittag (25. Juli) gab es offiziell jedenfalls keine Vorkommnisse, wie eine Flughafenstreife im Gespräch mit unserer Redaktion erklärte. Anders als in Memmingen, wo die Polizei auf zwei Mütter mit Kindern im Alter zwischen neun und zwölf Jahren traf. Sie konnten keine Ausnahmegenehmigung vorweisen.
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