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Endlich Urlaub
Frühstart in die Sommerferien? Dieses Bußgeld ist möglich
Die Straßen sind voll, die Schlangen am Flughafen lang – das kennen Eltern schulpflichtiger Kinder. Ist es eine Idee, Kinder früher aus der Schule zu nehmen?
Viele Familien müssen auf die Sommerferien in ihrem Bundesland zurückgreifen, wenn sie im Sommer in den Urlaub möchten. Logischerweise ist dann mehr auf den Straßen, an den Flughäfen oder am Urlaubsort los. Aber nicht nur das – auch die Preise sind zur Ferienzeit oft höher. Ein Gesetz des Angebots und der Nachfrage. Es kann verlockend klingen, die Ferien ein paar Tage früher starten zu lassen. Aber ist es wirklich eine gute Idee, das Kind einfach früher aus der Schule zu nehmen?
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Schulpflicht in Deutschland
In Deutschland sind Kinder verpflichtet, die Schule zu besuchen. Die gesetzliche Pflicht besteht vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, informiert die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). In dem Zusammenhang müssen Kinder bis zur neunten oder zehnten Klasse Vollzeit die Schule besuchen. Danach besteht die Pflicht zur Berufsausbildung, sofern keine allgemeine Schule besucht wird.
Die Schulpflicht bestehe bis zum letzten Tag, informiert der Bayerische Rundfunk auf seiner Webseite in einem früheren Bericht. In der Zeit stehe nicht der Lernstoff im Vordergrund, sondern die Förderung sozialer Kompetenzen und eine „Stärkung des sozialen Lernens“, so der Bericht. Sollte man sich doch dafür entscheiden, früher in die Ferien zu starten, drohen nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) Polizeikontrollen und Bußgeld, sollte man erwischt werden.
Hessens Bildungsministerium erklärt gegenüber der dpa: „Der Bußgeldkatalog sieht bei Verstößen im Zusammenhang mit Schulferien bis einschließlich fünf Fehltagen unmittelbar vor/nach den Schulferien ein Bußgeld/Pauschale in Höhe von mindestens 200 Euro vor.“
Hessens Bildungsministerium teilt der dpa mit:
In „besonders begründeten Ausnahmefällen“ können Schüler beurlaubt werden. Bis zu zwei Tage vor oder nach den Ferien könne in diesem Fall die Klassenlehrkraft entscheiden. Bei mehr Tagen entscheidet die Schulleitung. Wichtige Anlässe seien demnach familiäre Ereignisse wie Hochzeiten, Tod oder schwere Erkrankungen eines nahen Angehörigen.
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Bußgelder bei Verstoß gegen die Schulpflicht wegen verfrühtem Urlaubsstart
Fehlen Kinder unentschuldigt in der Schule, können laut dem Bußgeldkatalog folgende Höchstsätze fällig werden:
Baden-Württemberg: Bis 1.000 Euro
Bayern: Bis 1.000 Euro
Berlin: Bis 2.500 Euro
Brandenburg: Bis 2.500 Euro
Bremen: Bis 500 Euro (Schüler), bis 1.000 Euro (Eltern)
Hamburg: Bis 1.000 Euro
Hessen: Bis 1.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern: Bis 2.500 Euro
Niedersachsen: Bis 1.000 Euro
Nordrhein-Westfalen: Bis 1.000 Euro
Rheinland-Pfalz: Bis 1.500 Euro
Saarland: Bis 1.000 Euro
Sachsen: Bis 1.250 Euro
Sachsen-Anhalt: Bis 1.000 Euro
Schleswig-Holstein: Bis 1.000 Euro
Thüringen: Bis 1.500 Euro
Das Portal Wa.de berichtet, dass in NRW im Grundsatz eine Geldbuße von zehn bis 80 Euro pro unentschuldigtem Fehltag zu rechnen sei. (Mit Material der dpa)