Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Bußgelder

Schule schwänzen vor den Ferien – keine gute Idee, es könnte für Familien sogar teuer enden

Schwänzen Schüler in Absprache mit den Eltern wegen günstigerer Urlaubsflüge zum Beispiel den letzten Schultag vor den Ferien, riskiert die Familie ein Bußgeld. 

Ein Urlaub mit der Familie geht ordentlich ins Geld. Gerade zur Schulferienzeit ist es typischerweise in vielen Urlaubsregionen deutlich teurer, als wenn man außerhalb der klassischen Ferienzeiten verreist. Davon sollten sich Familien aber nicht verleiten lassen, denn schließlich muss man sich an die Schulpflicht halten.

Wer schulpflichtige Kinder hat, muss für den Urlaub oft etwas tiefer in die Tasche greifen, weil man eben auf die Schulferien angewiesen ist. (Symolbild)

Andernfalls droht nicht nur Ärger mit der Schule, sondern möglicherweise auch ein saftiges Bußgeld, das je nach Bundesland variieren kann. Beispiel Niedersachsen: Unentschuldigtes Fehlen im Unterricht sei eine Ordnungswidrigkeit und könne mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden, sagte ein Sprecher der Stadt Hannover der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung im Juni 2023.

Bußgeld: Schule schwänzen vor den Ferien kann teuer werden

Ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro kann – theoretisch – Schulschwänzern in Bayern drohen, wie BR24 (Stand: 27. Juli) berichtete. Über Strafen fürs Schulschwänzen spreche das Ministerium nur ungern, hieß es in dem BR-Bericht zum Zeitpunkt – die Schulleitungen träfen nach eigenem Ermessen pädagogische Maßnahmen. „Im Zweifelsfall werden Bußgelder durch die jeweiligen Kreisverwaltungen verhängt, theoretisch können das bis zu 1.000 Euro sein“, heißt es weiter in dem Beitrag.

Sie möchten keine News und Tipps rund um Urlaub & Reisen verpassen? Dann melden Sie sich für den Reise-Newsletter unseres Partners Merkur.de an.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Auch zum Beispiel in Hessen riskieren Familien ein Bußgeld, wenn die Schüler in Absprache mit ihren Eltern wegen günstigerer Urlaubsflüge den letzten Schultag vor den Ferien schwänzen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) im Juli mit Blick auf die Sommerferien berichtet hatte. „Laut dem hessischen Schulgesetz kann so ein Fehltag als Verstoß gegen die Schulpflicht und Ordnungswidrigkeit mit mindestens 100 Euro zu Buche schlagen“, hieß es in dem Bericht der dpa. „So ein Bußgeld wird allerdings tatsächlich kaum verhängt, wie es in der hessischen Schullandschaft heißt.“ 

Rubriklistenbild: ©  Westend61/Imago

Kommentare