Vor dem Münchner Landgericht
Starkoch Alfons Schuhbeck erneut in 516 Fällen angeklagt – Termin für Prozess jetzt fix
Alfons Schuhbeck verlor sein Gastro-Imperium und landete im Gefängnis. Jetzt gibt es eine neue Anklage - und die hat es in sich.
München – Star-Koch Alfons Schuhbeck kommt erneut vor Gericht. Der Prozess gegen ihn unter anderem wegen Subventionsbetrugs soll am 24. Juni beginnen, wie das Landgericht München I mitteilte. Schuhbecks Anwälte hatten bei der Anklageerhebung angekündigt, er werde sich gegen die Vorwürfe verteidigen. Vier Verhandlungstage wurden angesetzt, das Urteil könnte damit am 14. Juli fallen.
Die Staatsanwaltschaft München I wirft dem Star-Koch, der bereits wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis sitzt, zahlreiche weitere Straftaten vor. Es geht um Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchten Betrug in fünf Fällen, Subventionsbetrug in 19 Fällen sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 479 Fällen, wie Behörde mitteilte.
Staatsanwaltschaft über Schuhbeck: „Er machte dabei wissentlich falsche Angaben“
„Herr Schuhbeck wird sich gegen die Anklagevorwürfe verteidigen. Zur Sache hat er sich bislang nicht geäußert“, teilten seine Anwälte Norbert Scharf und Joachim Eckert mit. „Voreilige Festlegungen oder Profilierungen verbieten sich angesichts von Stand und Umfang des Verfahrens.“
Laut Staatsanwaltschaft soll Schuhbeck unter anderem zu Unrecht Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen beantragt haben. „Er machte dabei wissentlich falsche Angaben, um für die von ihm vertretenen Gesellschaften nicht gerechtfertigte Subventionen großen Ausmaßes zu erlangen sowie um eine Einnahmequelle von einigem Gewicht und einiger Dauer zu schaffen“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Ein Vorwurf: Insolvenzverschleppung
Für neun seiner Unternehmen soll Schuhbeck außerdem die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig gestellt haben, obwohl das jeweilige Unternehmen bereits zahlungsunfähig war.
„Das Verfahren befindet sich mit Anklageerhebung nun im Zwischenverfahren. Die Herrschaft darüber liegt damit bei Gericht, das über die Zulassung der Anklage zu entscheiden hat“, heißt es in der Stellungnahme der Anwälte. „Die mit der Anklage
aufgeworfenen Fragen betreffen die wirtschaftliche Seite der jüngeren Lebensgeschichte von Herrn Schuhbeck, die es zu klären gilt. Äußerungen zu den Anklagevorwürfen werden gegenüber dem Gericht erfolgen, nicht in oder über die Öffentlichkeit.“
Urteil wegen Steuerhinterziehung von 2,3 Millionen Euro
Im vergangenen Jahr hatte Schuhbeck seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung angetreten. Das Landgericht München I hatte ihn zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Es war überzeugt, dass er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hat, um Geld verschwinden zu lassen. Er gab zu, dazu ein Computerprogramm genutzt zu haben, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte.
Zunächst saß Schuhbeck in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech ein und inzwischen in einer Außenstelle der JVA im Andechser Ortsteil Rothenfeld. Dass er dorthin verlegt wurde, ist die letzte offiziell bestätigte Nachricht über seine Situation nach Haftantritt.
Schuhbeck 2022: „Ich habe einiges falsch gemacht“
„Ich habe einiges falsch gemacht“, sagte Schuhbeck 2022 vor Gericht, bevor er sich dann doch zu einem umfangreicheren Geständnis durchringen konnte. „Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin.“ Im Prozess sagte er auch: „Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun.“ Und: „Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes.“ (mh/dpa)