Nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Steuerhinterziehung
Nächster Tiefschlag für Starkoch: Schuhbeck muss Privatinsolvenz anmelden
München – Das ist eindeutig ein weiterer schwerer Nackenschlag für Alfons Schuhbeck. Der Starkoch hat jetzt Privatinsolvenz anmelden müssen. Ein Gericht hat das Verfahren am Mittwoch (5. Juli) eröffnet.
Nach seiner inzwischen rechtskräftigen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, der zwischenzeitlich drohenden Räumung seines Gewürzladens und dem Ärger um seine Wohnung im Orlandohaus ist der gebürtige Traunsteiner (74) nun ganz offenbar privat pleite. Laut einem Bericht der Bild-Zeitung zufolge wurde deshalb am späten Mittwochvormittag (5. Juli) am Amtsgericht München das Insolvenzverfahren gegen Schuhbeck eröffnet.
„(...) Herr Schuhbeck versuchte über seine Anwälte, diesen Antrag wegzubekommen und die Forderungen des Finanzamtes zu begleichen. Dies ist ihm nicht gelungen“, bestätigte Insolvenzverwalter Rolf G. Pohlmann der Zeitung. Weiter hieß es: „Ich werde nun die Gläubiger von Herrn Schuhbeck anschreiben und sie bitten, mir ihre Insolvenzforderungen bis zum 9. August anzumelden.“
Am 13. September soll am Insolvenzgericht ein Berichts- und Prüfungstermin stattfinden. Unklar ist bislang, welche Summe das Finanzamt München von Schuhbeck fordert, nachdem die Behörde bereits im Dezember 2022 einen Insolvenzantrag gegen Schuhbeck gestellt hatte.
Schuhbeck muss wohl bald ins Gefängnis
Der Starkoch wird nun außerdem bald seine Gefängnisstrafe antreten müssen, nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Juni das Urteil des Landgerichts München I weitgehend bestätigte und damit die Revision des Starkochs zurückwies. rosenheim24.de hatte mehrfach ausführlich berichtet. Der 74-Jährige war im Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil sei „im Wesentlichen rechtskräftig“, entschied der BGH.
„Herr Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen“, hatte Schuhbecks Anwalt Ali B. Norouzi nach dem Urteil in Karlsruhe mitgeteilt.
Nach der Entscheidung des BGH muss das Landgericht München I allerdings zu Aspekten der Vermögensabschöpfung neu verhandeln - „weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren“, so die Kammer. Als Vermögensabschöpfung bezeichnet man es, wenn einem Verurteilten das, was er durch eine Straftat erbeutet hat, von den Behörden wieder abgenommen wird.
mw