Bundesgerichtshof bestätigt Urteil
Star-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis
Vor weniger als einem Jahr wurde Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Haftstrafe verurteilt. Jetzt hat der BGH das Urteil weitgehend bestätigt: Der Star-Koch muss ins Gefängnis. Nur eine Frage bleibt.
Update, 16.51 Uhr - Urteil „im Wesentlichen rechtskräftig“
Jetzt ist es offiziell: Star-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Landgerichts München I weitgehend, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Der 74-Jährige war im Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil sei «im Wesentlichen rechtskräftig», entschied der BGH.
„Herr Alfons Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs“, teilte Schuhbecks Anwalt Ali B. Norouzi am Montag mit. „Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen.“
Nach der Entscheidung des BGH muss das Landgericht München I allerdings zu Aspekten der Vermögensabschöpfung neu verhandeln - „weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren“. Als Vermögensabschöpfung bezeichnet man es, wenn einem Verurteilten das, was er durch eine Straftat erbeutet hat, von den Behörden wieder abgenommen wird.
Die Frage, wann genau Schuhbeck nun hinter Gitter muss, blieb zunächst unklar. Nach Angaben von Anwalt Norouzi bedeutet die Entscheidung des BGH, dass der Koch auf freiem Fuß bleibt, bis neu über die Vermögensabschöpfung entschieden worden ist. Die Staatsanwaltschaft München I, die für den Strafvollzug in diesem Fall zuständig ist, sieht das allerdings anders: „Von der Neuverhandlung über die Einziehung ist der Zeitpunkt des Haftantritts unabhängig, er verschiebt sich dadurch nicht“, sagte eine Sprecherin.
Zunächst müsse die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungsakte vom Gericht zurückbekommen. „Sobald die Akte dem hier zuständigen Rechtspfleger vorliegt, kann dieser die Vollstreckung einleiten“, teilte die Sprecherin auf Anfrage mit. „Sodann erfolgt die Ladung des Verurteilten zum Haftantritt.“ Wie lange es dauern wird, bis die Akte wieder bei der Staatsanwaltschaft eingeht, nehme aber „von Fall zu Fall unterschiedlich viel Zeit in Anspruch“.
Nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts München I ist es grundsätzlich möglich, bei dem rechtskräftigen Teil eines Urteils schon mit der Vollstreckung zu beginnen, auch wenn über einen anderen Teil noch entschieden werden muss.
Haftstrafe bereits ab einer Million unumgänglich
2,3 Millionen Euro hat Schuhbeck nach Überzeugung des Gerichts hinterzogen, schon ab einer Million ist eine Haftstrafe nach aktueller Rechtsprechung nahezu unumgänglich. Schuhbeck hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, anders als die Staatsanwaltschaft.
Schuhbeck steht nach dem Urteil und nach der Insolvenz seiner Restaurants vor den Trümmern einer großen, langen Karriere. Geblieben sind nur noch seine Gewürzläden, die von der Schuhbecks Company verwaltet werden. Zuletzt sollte am Amtsgericht München eine Klage über die Räumung seiner Privatwohnung in der Münchner Innenstadt verhandelt werden - zu der es dann allerdings nicht mehr kam.
Nach Angaben von Schuhbecks anderem Anwalt Markus Hennig will man sich mit dem Vermieter außergerichtlich einigen. Die Gespräche liefen derzeit weiter, sagte Hennig am Montag.
Ziel sei es, dass der 74-Jährige in seiner Wohnung bleiben kann, hatte der Anwalt Anfang Juni gesagt. Die Einigung soll nicht nur seine Privatwohnung umfassen, sondern auch den von der Schuhbecks Company betriebenen Gewürzladen, der sich im gleichen Haus befindet.
Auch wegen seines Münchener Gewürzladens hatte es nach dem Urteil Ärger mit dem Vermieter, der Messerschmitt-Stiftung, gegeben, die wegen ausgebliebener, später dann aber geleisteter Mietzahlungen einen Räumungstitel gegen die Schuhbecks Company erwirkte. Der Münchener Gewürzladen hat nach wie vor geöffnet, Schuhbeck bietet darin auch wieder Kochkurse an.
dpa
Erstmeldung
München - Das berichtet bild.de am Montagnachmittag (19. Juni). Wie das Blatt berichtet, habe der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eine Revision des Falls abgelehnt. Laut dpa sei die Verurteilung von Schuhbeck damit weitgehend rechtskräftig. Nur zu Aspekten der Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit. Das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, "weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren".
Ins Gefängnis muss Schuhbeck laut seinem Sprecher aber erst, wenn eine andere Kammer des Landgerichts rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung entschieden hat.
Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust.
Das Landgericht habe entsprechend der bisherigen BGH-Rechtssprechung entschieden, dass die Steuerstraftaten schon vollendet waren, teilte der Gerichtshof in Karlsruhe hierzu mit. Auch bei der Strafzumessung habe es keine Rechtsfehler gegeben. "Das Urteil ist damit im Wesentlichen rechtskräftig."
Schuhbecks Rechtsanwalt Ali B. Norouzi erklärte: "Herr Alfons Schuhbeck hat von seinen legitimen Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und akzeptiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereits im Verfahren vor dem Landgericht München hat Herr Schuhbeck unterstrichen, dass er Verantwortung übernimmt und bemüht ist, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen."
Die Staatsanwaltschaft hatte keine Revision gegen das Urteil eingelegt.
fgr/dpa