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Am Donnerstag fällt Urteil, ob Gaia sterben muss

Nach Tod von Jogger: Kann ein Münchner das Leben der Bärin retten?

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Ein geretteter Bär im Gnadenhof: Wird jetzt auch Gaia in Bayern sesshaft

Eine Bärin hat im April einen Jogger in Italien getötet. Ein Anwalt könnte das Leben von Gaia retten - zum wiederholten Mal.

München/Trient – Schon zwei Mal hat der Münchner Anwalt Dr. Arpad von Gaál der Bärin Gaia das Leben gerettet. Am Donnerstag entscheidet das Verwaltungsgericht Trient endgültig, ob das Tier, das den Jogger Andrea Papi getötet hat, eingeschläfert wird oder ob Gaia im Bärengnadenhof Bad Füssing bei Passau ein neues Leben beginnt.

Von Gaál ist Vorstandsvorsitzender der von dem TV-Moderator-Moderator Andreas Grasmüller (Alles oder nichts, † 2005) gegründeten Gewerkschaft für Tiere e. V. Der von Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanzierte Verein betreibt den Nutztiergnadenhof Gut Streiflach bei Germering - und den Bärengnadenhof Bad Füssing (Kreis Passau).

Dr. Arpad von Gáal, Vorstandsvorsitzender der Gewerkschaft für Tiere

Dort genießen derzeit 14 Braunbären ein Gnadenbrot. „Wir kümmern uns dort um geschundene Bären“, erklärt van Gaál. Es handelt sich um ehemalige Zirkusbären oder Tiere, die in viel zu kleinen Gehegen gehalten wurden.

Todesurteil für Bärin Gaia? „Das tragische Geschehen ist aus einer sehr unglücklichen Situation entstanden“

Das Schicksal der Trentiner Bärin Gaia (amtliches Kürzel JJ4), die den Jogger Andrea Papi tötete, hat den Tierrechtler von Anfang an bewegt: „JJ4 ist zuvor nicht durch Aggression aufgefallen. Bei dem tragischen Angriff auf den Jogger hatte sie ihre zwei Junge dabei. Die schnellen Bewegungen des Joggers dürften sie erschreckt haben. „Das tragische Geschehen ist aus einer sehr unglücklichen Situation entstanden“, so van Gaál.

Der Trienter Privinzpräsiddent Maurizio Fugatti von der rechten Lega hatte nach dem tödlichen Vorfall eine Tötungsanordnung gegen Gaia verhängt. JJ4 wurde gefangen und in das Bärengehege Casteller bei Trient gebracht.

Bärengnadenhof stoppte Gaias Tötung schon zwei Mal

„Wir haben sofort ein Absichtsklärung beim Verwaltungsgericht abgegeben, dass wir die Bärin in unserem Bärengnadenhof aufnehmen würden“, berichtet von Gaál. Das Verwaltungsgericht setzte darauf den Tötungsbefehl Fugattis per Eileintscheidung aus, auch eine zweite Keulungsanordnung wurde außer Kraft gesetzt.

Die Begründung des Gerichts lautete: Da Gaia gefangen ist, stelle sie keine Gefährdung der Allgemeinheit mehr da. Auch Fugattis Argument, der italienische Staat müsste die Kosten für den Transfer tragen, was nicht zu rechtfertigen sei, wurde von der Gewerkschaft für Tiere ausgehebelt: „Wir würden nicht nur für den Unterhalt der Bärin aufkommen sondern auch den Transport finanzieren“, so von Gaál zu unserer Redaktion. Der Bärengnadenhof sei in der Lage, Gaia aufzunehmen. Von Gaál: „Wir haben schon 19 Jahre Erfahrung mit Bären.“

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