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„Ich schneide euch die Köpfe ab!“

Hitlergruß vom Balkon – Pidingerin (39) nicht zum ersten Mal in Laufen vor Gericht

Richter Christian Daubner sprach ironisch von einem „netten Gespräch unter Nachbarn.“ Dabei ging es knallhart zur Sache am Nachmittag des 13. Juni dieses Jahres. Eine gebürtige Kasachin soll ältere Damen vom Balkon mit „Du Judensau“ und „Heil Hitler“, bedacht haben. Den gestreckten rechten Arm hatte sie bei der Polizei noch eingeräumt, im Laufener Amtsgericht wollte sie sich daran nicht mehr so recht erinnern.

Laufen/Piding – Stattdessen beschuldigte die 30-Jährige ihre durchwegs älteren Nachbarinnen, über sie als „versoffene Russensau“ und „Schlampe“ gelästert zu haben. Als die Frauen unter ihr schließlich noch ihr Kind beleidigt hatten, habe sie „rotgesehen“. „Ihr hättet wohl alle den Arm zum Hitlergruß erhoben“, will sie von ihrem Balkon nach unten gerufen haben, „aber Hitler- und Stasizeiten sind vorbei.“ Doch die „Judensau“ bestritt die Angeklagte, räumte aber ein, dass sie aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung zu Aggressionen neige. 

Ihr 41-jähriger Lebensgefährte bestätigte im Wesentlichen die Darstellung der Frau, einen „Hitlergruß“ will er nicht beobachtet und auch keine „Judensau“ gehört haben. „Sie wollte sich nicht beruhigen“, gestand der Zeuge und räumte ein: „Sie hat gerufen, ich schneide euch die Köpfe ab.“ Im Anschluss will er mitbekommen haben, wie sich die Damen unten abgesprochen hätten, „damit die endlich rausfliegt.“ 

Drei Vorstrafen, davon zwei wegen Beleidigungen

Mit ein Grund: „Diese fürchterlich laute greisliche Bum-Bum-Musi“, wie eine 75-jährige Nachbarin berichtete. „Drecksau, Hur‘“ will die Zeugin von der Angeklagten gehört haben. Und: „Hau ab, du Judensau“ sowie ein „Heil Hitler“ mit gestrecktem Arm. Ihr Eindruck: „Sie war wohl nicht nüchtern.“ Nicht alles Gehörte wollte die Rentnerin im Gerichtssaal in den Mund nehmen. 

Eine 76-Jährige Zeugin will „blöde Bayern“ vernommen haben. „Sie hat plärrt wia a Narrische und hat öfters ‚Heil Hitler‘ gerufen“, beschuldigte sie die Kasachin, die genervt auf die Zeuginnen reagierte: „Krass. Sie tun so heilig und lügen vor Gericht.“  Auf eine dritte Zeugin verzichteten Richter und Staatsanwalt. Der sah die Anklage der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bestätigt. „Vorbestraft in hoher Frequenz“, blickte Tobias Streifinger auf drei Vorstrafen, davon zwei wegen Beleidigungen. Sein Antrag: zwei Monate auf Bewährung. 

„Es tut mir leid, dass ich wieder mal da bin“, zeigte sich die Frau am Ende einsichtig, „es ist passiert und einfach eskaliert; ich würde es gern rückgängig machen.“ Richter Christian Daubner hatte keinen Zweifel am „Heil Hitler“ und am „Hitlergruß“. Zumindest einer Zeugin attestierte er „keinen Belastungseifer“, während die zweite wohl „arg beschönigt“ habe. Ihre letzte Verurteilung im März 2023 habe sich die Angeklagte „nicht so zu Herzen genommen“. Daubner riet der Frau, die dreimonatige Strafe und die zweijährige Bewährungszeit als „Warnschuss“ zu sehen und ihre Therapie fortzuführen. Auf eine Geldauflage verzichtete der Richter. 

hhö

Rubriklistenbild: © hhö

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