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Dauerstreit erneut vor Laufener Amtsgericht

Gemeinsam auf „de Bluadwiesn“: Zwei junge Teisendorfer sind ziemlich größte Feinde

Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)

Ein nächtlicher Streit mit massiven Drohungen und einem unerwünschten Besuch endete vor Gericht. Der 29-jährige Angeklagte soll seinem Kontrahenten einen Teleskop-Schlagstock an die Schläfe gehalten und ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben.

Teisendorf/Laufen - Die Sprachnachricht kurz nach Mitternacht war massiv: „Wichser“, nannte der Anrufer den 29-jährigen Kontrahenten, dem er „Vollgas in die Fresse“ schlagen werde. Die Nachricht endete mit der Aufforderung: „Gema auf de Bluadwiesn“. Obwohl der Anrufer wenig später an der Terrassentüre des 29-Jährigen auftauchte, stand dieser nun in Laufen vor Gericht, denn er soll dem Anrufer und Besucher einen Teleskop-Schlagstock an die Schläfe gehalten und ihm mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Wer sagt die Wahrheit? Nicht einfach zu entscheiden in Anbetracht der diversen juristischen Vorgeschichten.

Partnerin verteidigt Angeklagten

Die 31-jährige Partnerin des Angeklagten, die zugleich die Ex-Frau des ungebetenen nächtlichen Gastes ist, behauptete, alles gesehen zu haben. „Es ist nichts Schlimmes passiert. Er hat nicht gesprüht“, versicherte sie im Zeugenstand, den Schlagstock soll ihr neuer Partner und Angeklagter nur hergezeigt haben. „Die Polizei hat uns wenig später die Bude auf den Kopf gestellt“, klagte sie über die Folgen des Vorfalls. Dabei hatten die Beamten ein Elektroimpulsgerät ohne amtliches Prüfzeichen gefunden. 

Angeklagter bestreitet Angriff mit Pfefferspray

Der Angeklagte bestritt den Pfeffersprayangriff auf den Widersacher: „Der hat sich das daheim selbst reingesprüht.“ Der 29-Jährige beschuldigte seinerseits den Gegner des Hausfriedensbruchs. „Er hat die Fliegengittertür zertrümmert“, bekräftigte Rechtsanwalt Reinhard Roloff, der für seinen Mandanten eindeutig eine Notwehrsituation erkennen mochte. Die „verbotenen Waffe“ beschrieb der Verteidiger als Taschenlampe, die eigentlich gar nicht als Waffe erkennbar sei. Selbst im ersten von insgesamt drei Verhandlungsterminen sei es nicht gelungen, die zu aktivieren. 

Roloff blickte zurück auf „lange Konflikte“ zwischen den beiden Männern. „Ein Verfahren wegen der nächtlichen Drohung läuft noch“, betonte der Anwalt. Ein Zivilverfahren nach einer Körperverletzung im Jahr 2022 zum Schaden seines Mandanten laufe ebenfalls. Der Verteidiger beantragte Freispruch.  

Tobias Streifinger als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hingegen sah die Anklagen wegen gefährlicher Körperverletzung und Besitzes einer verbotenen Waffe erfüllt. Dem Kontrahenten attestierte er eine alkoholbedingte Enthemmung und ein „proaktives“ Verhalten in dieser Nacht. Dennoch beantragte Streifinger sechs Monate auf Bewährung.

Richter spricht Urteil

Trotz der beschriebenen roten Augen sah Richter Christian Daubner den Pfeffersprayeinsatz nicht zweifelsfrei erwiesen, auch weil er die „Glaubhaftigkeit“ des Kontrahenten mit einem „großem Belastungseifer“ in Zweifel zog. So sprach der Vorsitzende den 29-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung frei. Allein wegen Besitzes des illegalen Elektro-Schockers hat der Teisendorfer 30 Tagessätze à 45 Euro zu zahlen. In Summe also 1350 Euro.  

hhö

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