Ärger im Landkreis Traunstein
Zensus-Frustlawine um „verschwundene“ Einwohner: So viele Gemeinden klagen gegen Freistaat Bayern
Erst Inzell, Ruhpolding, nun Marquartstein – und weitere planen den Gang vor Gericht: Immer mehr Gemeinden klagen wegen „verschwundener“ Einwohner durch den Zensus 2022. Es geht um Bürokratie-Wahnsinn und viel Geld. Das sind die Hintergründe.
Marquartstein/Landkreis Truanstein – Auch der Gemeinderat in Marquartstein war sich einig: Es bleibt nur die Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Gegen das Bayerische Landesamt für Statistik und damit den Freistaat. Es geht um die umstrittenen Ergebnisse des Zensus 2022 (Erklärung siehe Kasten), die in vielen Gemeinden der Region für eine Reduzierung der Einwohnerzahl gesorgt haben. Anders ausgedrückt: Es sind Menschen „verschwunden“ – und das hat für die betroffenen Orte herbe finanzielle Folgen.
Marquartstein: 264 Einwohner oder 340.000 Euro weniger
In Marquartstein wurde die neue Einwohnerzahl zum Stichtag Mai 2022 auf 2991 festgesetzt – das sind 264 weniger, als offiziell gemeldet sind. Monetär bedeutet diese Einwohner-Korrektur laut Marquartsteins Geschäftsleiter Florian Stephan, dass die Gemeinde 2025 statt bislang rund 1,25 Millionen Euro nur 0,91 Millionen an Fördergeldern erhalten würde – das sind 340.000 Euro jährlich weniger. Ruhpolding rechnet mit einem Verlust in ähnlicher Höhe und hat deshalb genau wie Inzell ebenfalls Klage eingereicht.
„Insgesamt sind es acht Gemeinden im Landkreis Traunstein, die klagen wollen“, erklärt Marquartsteins Bürgermeister Andreas Scheck auf Anfrage des OVB. Welche Orte sich neben den drei bekannten Klägern Ruhpolding, Inzell und Marquartstein an der Zensus-Klagelawine beteiligen werden, verrät man im Achental aus Rücksicht auf demokratische Prozesse in den anderen Orten nicht. „Dort muss erst noch der Gemeinderat der Klage zustimmen“, so Florian Stephan.
Undurchsichtiges Verfahren des Bayerisches Landesamts für Statistik
Das dürfte aber nur Formsache sein, zu einschneidend sind die finanziellen Folgen des Bürokratie-Wahnsinns für die einzelnen Gemeinden und zu undurchsichtig das Verfahren. In Ruhpolding zum Beispiel sprach das Landesamt für Statistik dem Ort mit Stichtag 15.5.2022 nur noch 6.101 Einwohner mit alleinigem Hauptwohnsitz zu. Laut Datenbestand des Melderegisters der Gemeinde waren es hingegen 7.222 Personen. Die Verwaltung nutzte die Einspruchsfrist des Bescheides und begründete, warum die festgestellte Einwohnerzahl so nicht nachvollzogen werden kann. Aufgrund dieses Einwandes nahm das Landesamt für Statistik eine Korrektur vor und erhöhte die Einwohnerzahl verbindlich um 580 Personen auf nunmehr 6.681 – immer noch deutlich weniger als gemeldet.
Ähnlich kurios lief es Inzell ab: Dort wurde die Einwohnerzahl nach dem Zensus zuerst auf 4.305 Personen am 15. Mai 2022 festgesetzt. Offiziell gemeldet waren jedoch 4.911, also 606 mehr. Nach einem Einspruch wurde die Einwohner-Zahl offiziell auf 4680 korrigiert. Klingt mehr nach Feilschen auf einem Basar statt nach rechtlich nachvollziehbaren Prozessen. Das findet auch die Gemeinde Marquartstein, die zuerst auf das Einspruchsverfahren verzichtet hatte – und damit auf die Möglichkeit, ein paar Einwohner mehr beim Landesamt für Statistik „herauszuschlagen“.
Was ist der Zensus?
Im Jahr 2022 fand in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie wurden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten musste. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch Haushalts-Stichproben ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zusammen. Das Statistische Bundesamt ist dabei für die Entwicklung der benötigten technischen Anwendungen verantwortlich. In Zusammenarbeit mit dem Informationstechnikzentrum Bund wird die für den Empfang, die Aufbereitung und Datenhaltung notwendige IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt.
Mit dem Zensus 2022 nahm Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben. (Quelle: Zensus2022.de)
„Gemeinden, die sich beschweren, werden besser behandelt“
„Es kann doch nicht sein, dass Gemeinden besser behandelt werden, die sich beschweren. Da stimmt doch etwas am Verfahren nicht, wenn es offensichtliche Fehler gibt, die nachkorrigiert werden“, schimpft Andreas Scheck: „Deshalb haben wir fristwahrend Klage eingereicht.“ Laut Geschäftsleiter Stephan wird jede Klage der mindestens acht Gemeinden einzeln verhandelt – das sei in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht anders möglich. Er rechne damit, dass „frühestens in ein bis zwei Jahren“ eine Gerichtsentscheidung getroffen wird.
Schleching hat sich übrigens gegen eine Klage entschieden, obwohl auch dort durch den Zensus 2022 erst 280 und nach Verhandlungen schließlich 141 Einwohner abhanden gekommen sind. Argument gegen eine Klage sind dort hohe Kosten und mangelnde Erfolgs-Aussichten – gegen den Zensus 2011 war erfolglos geklagt worden.
Zweifel am statistischen Verfahren – Geldsparen als Argument?
Marquartstein sieht dagegen wie die anderen sieben Gemeinden gute Chancen auf einen Erfolg vor Gericht. Stephan stützt seinen Einspruch gegen den Zensus 2022 auch auf Zweifel die in dem statistischen Verfahren eingesetzte Haushaltsstichprobe. „Bei uns sollen fast 300 Personen gegenüber den Daten im Einwohnermeldeamt verschwunden sein. Kann das stimmen?“, fragt sich nicht nur Stephan. Die Verantwortlichen in der Region wundern sich vor allem, dass offenbar flächendeckend Menschen verschwunden sein sollen, die aber gemeldet sind. „Ich kenne keine Gemeinde, die durch den Zensus Einwohner hinzubekommen hat“, so Stephan. Natürlich kommt da der Verdacht auf, dass es auch darum gehen könnte, Millionen an Fördergeldern für die Gemeinden einzusparen.
An der Zahl der Einwohner hängt für die Gemeinden viel Geld. Die Schlüsselzuweisungen des Freistaats Bayern werden zum Beispiel nach der Einwohnerzahl berechnet, auch bei Zuschüssen zu Baumaßnahmen wird die Marke gern als Grundlage genommen. Geschätzt ist jeder Einwohner zwischen 600 und 1200 Euro jährlich an Förderung „wert“. Wo sind sie also all die „verschwundenen“ Menschen hin? „Ich glaube, dass die Menschen noch da sind“, sagt Florian Stephan mit einem Augenzwinkern: „Ich bin mir sogar ziemlich sicher, sonst hätten wir ja einen Wohnungs-Leerstand – aber es ist eher das Gegenteil der Fall.“
