Verurteilung wegen Untreue und Geldwäsche
Haft für Ex-Polizeibeamten: Er veruntreute mit Kollegin 370.000 Euro in Kryptogeldern
Im Prozess gegen einen ehemaligen Polizeibeamten (38) aus dem Landkreis Rosenheim und seine Kollegin (29) aus dem Landkreis Altötting wurde am Landgericht Traunstein das Urteil gefällt: Wegen Veruntreuung von sichergestellten Kryptogeldern erhielten beide Freiheitsstrafen – die Schadenssumme wird hälftig eingezogen.
Traunstein – Der ehemalige Beamte (38) einer Kriminalpolizeidienststelle in Traunstein muss wegen Untreue in Tateinheit mit Amtsverwahrungsbruch und Geldwäsche eine Haftstrafe antreten: Die Zweite Strafkammer des Landgerichts Traunstein verurteilte den Familienvater aus dem Landkreis Rosenheim am 25. März zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Seine ehemalige Kollegin, eine 29-Jährige aus dem Landkreis Altötting, erhielt wegen Geldwäsche und Beihilfe zu Untreue zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Von beiden Angeklagten wird hälftig die Schadenssumme in Höhe von 371.885 Euro eingezogen.
„In recht skrupelloser Weise bereichtert“
Der Ex-Polizeibeamte hatte während einer Hausdurchsuchung in Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Krypto-Geldautomaten, einen sogenannten Ledger (Hardwar-Kryptowallet) entwendet, und mit nach Hause genommen. Nachdem er den Ledger anhand von Passwörtern geöffnet hatte, transferierte er über die darauf gefundenen Kryptowährungen mit einem Wert von etwa 370.000 Euro über mehrere Verschleierungsaktionen auf sein Konto, und kaufte seiner Kollegin ein Wohnmobil im Wert von etwa 65.000 Euro. Den Plan für die Tat habe der Familienvater schon länger gehegt und seine gute Freundin, die ehemalige Polizeiangestellte F., in seine Pläne eingeweiht.
Aus Sicht der Zweiten Strafkammer ging der Plan für die Tat jedoch von Anfang an von dem Angeklagten S. aus, der bereits eine Masterarbeit zum Thema „Verschleierung von Krypto-Transaktionen“ geschrieben haben soll. „Er hat sich in recht skrupelloser Weise an fremdem Vermögen bereichert, obwohl er als Polizeibeamter die Pflicht hatte, Vermögen zu sichern und gegen Kriminelle zu ermitteln“, begründete der Vorsitzende Richter Volker Ziegler das Urteil. Zudem habe der Angeklagte unter Missachtung sämtlicher Dienstpflichten eine zweifelhafte Krypto-Firma betrieben. Zwar sei der Angeklagte geständig gewesen, aber dieser Fall sei keine Sache für „ein einfaches Schwamm-drüber“, so der Richter.
Verteidigung will Revision einlegen
Von seiner Kollegin, der 29-jährigen F., habe der Angeklagte nur noch einen „kleinen Schubs“ gebraucht. Aus diesem Grund, weil F. selbst keine Amtsträgerin und dienstlich nicht mit dem Krypto-Fall befasst war, wurde die Angeklagte „nur“ wegen Geldwäsche und der Beihilfe zur Untreue verurteilt. Bei ihr sah die Kammer außerdem besondere Umstände, weshalb die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Nach der Verkündung des Urteils kündigte Harald Baumgärtl, der Rechtsanwalt des Ex-Polizeibeamten an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Hintergrund sei die unsichere Rechtslage in Bezug auf Kryptowährungen.
Schon zu Beginn des Prozesstages hatte Richter Ziegler einen letzten Beweisantrag von Baumgärtl abgelehnt. Der Anwalt hatte um ein psychologisches Gutachten zu einem mutmaßlichen „Liebeswahn“ seines Mandanten gebeten. Dieser habe die Steuerungsfähigkeit des Ex-Beamten beeinträchtigen können. Die Strafkammer war jedoch der Meinung, dass es dabei um eine Ausrede handele und es keinerlei Anhaltspunkte für eine wahnhafte Persönlichkeits- oder Verhaltensänderung gegeben habe. Der lang gefasste Plan und das geordnete Handeln des Angeklagten, sowie die Zeugenaussagen seiner ehemaligen Kollegen hätten auf keinerlei Beeinträchtigung hingewiesen.
„Nur sein eigenes Wohl im Visier“
Staatsanwältin Stephanie Windhorst betonte in ihrem Schlussantrag, dass es sehr negativ ins Gewicht falle, dass in diesem Prozess ehemalige Staatsbedienstete auf der Anklagebank säßen. Es sei besonders verwerflich, dass der Angeklagte S. den Vertrauensvorschuss seiner Familie, Kollegen und der Gesellschaft „gnadenlos“ zum eigenen Vorteil ausgenutzt habe. Windhorst sah ein planmäßiges Vorgehen, Untreue in einem besonders schweren Fall in Tatmehrheit mit Geldwäsche. „Er hatte hier eine Pflicht, seine Beamtenstellung vertrauensvoll zu erfüllen“, betonte sie, während S. mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank saß.
Windhorst hatte für eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren plädiert, das Motiv, aus Liebe gehandelt zu haben, legte sie dem Ex-Beamten negativ aus: „Ich tue mich schwer, es positiv zu werten, wenn sich ein Familienvater von einer anderen Frau becircen lässt“, so Windhorst. „Er hatte nur sein eigenes Wohl im Visier“, hob die Staatsanwältin hervor, und bei der Schadenssumme in Höhe von 370.000 Euro, habe es sich um „eine ordentliche Stange Geld“, gehandelt.
Bei der Angeklagten F. sah die Staatsanwältin keine „Anstiftung“, sondern „Beihilfe“ zur Tat: In Form von psychischer Unterstützung und Ermutigung habe sie an der Durchführung der Tat mitgewirkt und eine hälftige Beuteteilung mit dem Angeklagten vereinbart. Gerade weil die Gelder für Luxusgüter wie ein teures Wohnmobil und eine neue Nase verwendet worden sein sollen, plädierte Windhorst für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung. Die Verteidigung der Rechtsordnung gebiete eine Vollzugsstrafe: „Die Allgemeinheit vertraut solchen Leuten, und dann reißen sie sich Gelder in dieser wahnsinnigen Höhe unter den Nagel und marschieren frei aus dem Gerichtsaal“, dafür habe sie kein Verständnis.
Reue und entschuldigende Worte
Harald Baumgärtl, der Verteidiger von S., plädierte dagegen für eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung: Die Tat liege inzwischen drei Jahre zurück und es bestehe auch keine Fluchtgefahr. Sein Mandant sei von Anfang an völlig offen gewesen und habe bereitwillig zur Tataufklärung beigetragen. Der Angeklagte sei immer ein eifriger und loyaler Polizeibeamter gewesen, und ohne der Angeklagten F. wäre es nie zur Tat gekommen, so Baumgärtl. Man müsse außerdem einbeziehen, dass S. seinen Dienst bei der Polizei selbst quittiert und dem Staat nicht weiter auf der Tasche gelegen habe. Sein Mandant soll zudem den Schadensbetrag komplett ausgeglichen haben.
Rechtsanwalt Dr. Markus Frank hob in seinem Antrag für die Angeklagte F. (29) deren vollumfängliches Geständnis zu einem sehr frühen Zeitpunkt hervor. Dr. Frank betonte außerdem, dass die Angeklagte von Kryptogeldern überhaupt keine Ahnung hätte und man ihre Rolle bei der Tat noch einmal überdenken müsse. Sie habe „nicht gewusst, wie das alles geht“ und habe selbst keinerlei Transfers oder Verschleierung durchgeführt. „Es gab einen Anruf im Büro und einen Anruf von zu Hause aus“, so der Verteidiger. Die Ex-Polizeiangestellte habe auf die Frage ihres Kollegen, ob er auf die Gelder zugreifen solle, lediglich mit „Ja“ geantwortet. Den Tatbeitrag seiner Mandantin siedelte Frank also im aller untersten Bereich an, und forderte eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.
In seinen letzten Worten entschuldigte sich der ehemalige Polizeibeamte ausführlich bei der Kammer, vergaß aber auch seine Familie und die Gesellschaft nicht: „Ich weiß, dass ich Fehler gemacht habe und natürlich trage ich die Konsequenzen dafür. Das tut mir wirklich leid, meine größte Entschuldigung gilt aber meiner Familie.“ Seine ehemalige Kollegin nutzte ebenso die Gelegenheit, Reue und Bedauern auszudrücken: „Ich schäme mich so, dass ich das unterstützt habe“, sagte sie.