Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Prozess wegen Messerstecherei in Töging

Versuchte Tötung? Staatsanwältin plädiert für sechs Jahre – Verteidiger fordern Freispruch

Symbolbild: Mit einem Butterfly-Messer soll einer der Angeklagten einen Mann in Töging mit vier Stichwunden verletzt haben.
+
Symbolbild: Mit einem Butterfly-Messer soll einer der Angeklagten einen Mann in Töging mit vier Stichwunden verletzt haben.

Am Landgericht Traunstein wird aktuell gegen drei junge Männer aus Burgkirchen und Neuöttig verhandelt. Einer der Angeklagten (22) soll einen Clubbesucher (30) auf seinem Heimweg mit einem Messer verletzt haben. Seine minderjährigen Begleiter (17) stehen wegen Körperverletzung und der gemeinschaftlichen Tat vor Gericht.

Das Wichtigste in Kürze:

Update, 13.55 Uhr – Verteidiger fordern Freispruch die 17-jährigen Angeklagten

Traunstein/Töging a. Inn – Dann ist Rechtsanwalt Dr. Markus Frank an der Reihe. Er fordert einen Freispruch für seinen Mandanten Mahmoud A. Der Angeklagte habe die Auseinandersetzung zwischen zwei Männergruppen trennen wollen – wie gegenüber dem Sachverständigen Facharzt für Psychiatrie angegeben. Dr. Frank betont, dass die Geschädigten sich bezüglich der Identifikation der Täter gegenüber der Polizei unsicher und deren Beschreibungen dürftig gewesen seien. Auch die Glaubwürdigkeit des Zeugen im Schutzprogramm wird von Dr. Frank stark in Zweifel gezogen.

Harald Baumgärtl, der zweite Verteidiger des 22-Jährigen konzentriert sich in seinem Plädoyer darauf, darzustellen, dass A. keinen „beendeten Tötungsversuch“ unternommen habe. Auch er stützt sich dabei auf die Unglaubwürdigkeit der Aussagen von Belastungszeugen. Wegen Versuchs werde nicht bestraft, wenn man freiwillig die Tat aufgebe, so Baumgärtl. Bei der Strafzumessung müsse man bedenken, dass A. wegen dieses und des vorherigen Verfahrens bereits ein Jahr und acht Monate in Untersuchungshaft verbracht habe. Baumgärtl plädiert dafür, seinen Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung und einer weiteren Körperverletzung aus dem Vorverfahren für nicht mehr als zwei Jahre Jugendstrafe zu verurteilen.

Dann spricht Inge Bazelt für den 17-jährigen Angeklagten, der sich nicht an dem Handgemenge beteiligt hatte. Die Verteidigerin betont, dass die Beweisaufnahme keinen Anhaltspunkt für eine gemeinschaftlich begangene Tat ergeben habe. In ihren Augen handele es sich um zwei Duelle zwischen zwei Männerpaaren. „Es wird insofern kaum überraschen, als ich beantrage, meinen Mandanten freizusprechen“, so Bazelt.

Karl-Heinz Merkl, der Verteidiger des 17-jährigen Bruders von A., betont in seinem Plädoyer, dass sein Mandant angesichts der Fußfesseln und der Untersuchungshaft wie ein massiver Straftäter behandelt werde. Die Beweisaufnahme habe ihm aber lediglich einen Faustschlag ins Gesicht eines der beiden Geschädigten nachweisen können, welchen dieser auch eingeräumt habe. Merkl plädiert dafür, seinen Mandanten lediglich für vorsätzliche Körperverletzung zu verurteilen und stellt die Strafe ins Ermessen des Gerichts. Er betont aber, dass der 17-Jährige inzwischen schon viele Monate in Untersuchungshaft sitze.

Das Urteil der Ersten Jugendkammer wird am 27. März um 14 Uhr verkündet.

Zurück zur Übersicht

Update, 12.36 Uhr – Staatsanwältin fordert sechs Jahre Jugendstrafe

Nun plädiert Staatsanwältin Sabine Krotky: Sie betont, dass dem Geschädigten T. nach seinen Operationen im Krankenhaus Mühldorf gesagt wurde, er könne sich einen zweiten Geburtstag eintragen. „Es ist unverständlich, dass es wegen so nichtiger Gründe zu einer derartigen Eskalation kam“, fährt Krotky fort. Obwohl sich die Angeklagten selbst nicht zu den Vorwürfen geäußert hatten, geht die Staatsanwältin davon aus, dass sich die Geschehnisse genauso ereignet haben, wie die Geschädigten und ihre Begleiterin vor Gericht als Zeugen aussagten.

Nach dem Clubbesuch sei die Frau der kleinen Gruppe derb von den Angeklagten angesprochen worden, woraufhin die Geschädigten T. und B. der Begleiterin zu Hilfe kamen. Daraufhin habe sich ein kurzes Handgemenge ergeben, wobei B. von dem damals 16-jährigen Bruder des angeklagten A. einen Faustschlag ins Gesicht erhalten habe. Der 22-jährige Angeklagte habe dann dem Geschädigten T. vier Stichwunden zugefügt, wodurch es zu einer akuten Lebensgefahr für ihn gekommen sei. 

Die Identifikation der Angeklagten durch die Zeugen sei gesichert, gerade auch weil die Geschädigten die drei Männer im Gerichtssaal wiedererkannten. Auch ein DNA-Treffer habe zum Angeklagten A. geführt. Gegenüber dem Zeugen habe der 22-Jährige die Tat gestanden und gesagt, dass er die Tatwaffe vergraben habe. Auch in der Vorverurteilung sei A. der Besitz eines unerlaubten Butterfly-Messers vorgeworfen worden, von dem auch der genannte Zeuge gewusst habe. 

Die Staatsanwältin stellt fest, dass sie kein Belastungsmotiv bei A. sieht, plädiert aber wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags für eine Jugendstrafe in Höhe von sechs Jahren und drei Monaten für A. Für dessen minderjährigen Bruder fordert Krotky eine Jugendstrafe von mehr als einem Jahr wegen Körperverletzung und der gemeinschaftlich begangenen Tat, die wegen der einschlägigen Vorahndung nicht zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Der zweite Minderjährige habe sich ebenso der gemeinschaftlich begangen Tat schuldig gemacht. 

Der Nebenklägervertreter Axel Reiter betont, dass für seinen Mandanten akute Lebensgefahr bestanden habe und dieser durch die Wunden sein Leben lang an die Tat erinnert werde. Reiter plädiert dafür, dass dem Angeklagten die Anwaltskosten seines Mandanten auferlegt werden.

Zurück zur Übersicht

Update, 10.45 Uhr - „Entweder bist du Täter oder Opfer“-Mentalität

Die Verhandlung gegen die drei Männer aus Burgkirchen und Neuötting wird fortgesetzt und beginnt mit der Verlesung von Schriftstücken durch die Vorsitzende Richterin Heike Will. Unter anderem werden durch ein Textilgutachten insgesamt fünf Stich- und Schnittdefekte am Pullover und T-Shirt des Geschädigten T. (32) bestätigt. Es geht aber auch um frühere Verfahren gegen die drei Angeklagten, wobei A. (22) bereits wegen Handels mit Betäubungsmitteln und wegen des Besitzes verbotener Waffen aktenkundig ist. Er stand zum Zeitpunkt des Geschehens am 27. November 2022 unter offener Bewährung.

Gegenüber der Jugendgerichtshilfe hatte A. angegeben, nichts von einer Messerstecherei zu wissen. Er hatte ausgesagt, dass er eine Auseinandersetzung zwischen drei Albanern und drei Russen beobachtet hatte, und die Beteiligten auseinander gezogen habe. Angeblich sei er von dem Zeugen im Schutzprogramm für die Messerattacke hingehängt worden: als Retourkutsche für Probleme bei Drogengeschäften. Zusammen mit seinem minderjährigen Bruder war A. auch in eine Auseinandersetzung mit einem Mann am Bahnhof in Burghausen verwickelt: Auch dort war es um eine Frau gegangen.

Der minderjährige Bruder von A. erhielt mehrere positive Schriebe von Arbeitgeber, Jugendarbeit und auch an seiner Schule soll er positiv in Erscheinung getreten sein. Die Jugendgerichtshilfe bringt aber auch den Eindruck von Anti-Aggressionstrainern vor, die dem 17-Jährigen ein „Entweder bist du Täter oder Opfer“-Weltbild zuschreiben. Der Angeklagte habe eine liebenswerte Art, die auch im Gerichtssaal erkennbar ist, dennoch sei zu sehen, dass er keinerlei Einsicht oder echtes Verständnis für die Geschädigten zeige. Im Gegenteil: Er sah sich wohl selbst als Opfer. Der zweite 17-Jährige sei zwar kaum in die Auseinandersetzung verwickelt gewesen, dennoch rät die Jugendgerichtshelferin, dem Angeklagten aus erzieherischen Gründen Sozialstunden aufzuerlegen.

Zurück zur Übersicht

Vorbericht

Der Prozess gegen drei junge Männer aus dem Landkreis Altötting wegen einer Messerstecherei vor dem Club „Silo“ in Töging wird fortgesetzt. Das Urteil wird wohl erst kommende Woche gefällt. Mahmoud A. (22) wird vorgeworfen, als Heranwachsender versucht zu haben, einen Mann zu töten, während seine minderjährigen Begleiter wegen Körperverletzung und der gemeinschaftlich begangenen Tat angeklagt wurden.

Auf dem Heimweg vom Club sollen die drei Syrer einer Frau derbe Sprüche zugerufen haben. Weil ihre beiden männlichen Begleiter der Frau zu Hilfe kommen wollten, sollen sie in ein Handgemenge mit den drei Angeklagten geraten sein. Dabei habe Mahmoud A. einem der Geschädigten (32) – zuerst unbemerkt – vier Stiche mit einem Messer versetzt. Die Auseinandersetzung soll innerhalb einer halben Minute zu Ende gewesen sein. Erst als der Geschädigte gespürt habe, dass seine Kleidung nass war, soll er die Stichverletzungen bemerkt haben.

Unter Schock brachten die Begleiter den stark blutenden Mann ins Krankenhaus nach Mühldorf, wo er zweimal notoperiert werden musste. Durch die Stiche waren eine Arterie und der Rumpf geöffnet worden, was lebensgefährlich gewesen sei. Die drei Angeklagten, die nach der Tat flüchtig waren, konnten schließlich durch Zeugenaussagen, DNA-Spuren und Fotos in den Sozialen Medien identifiziert werden.

Zurück zur Übersicht

Kommentare