Gemeinderat von Unterwössen
Nördlich des Wössner Sees: Kommt der 40 Meter hohe Stahlgittermast? – So fiel die Entscheidung aus
Im Gemeinderat von Unterwössen ging es in der jüngsten Sitzung um die Mobilfunkversorgung der Gemeinde. Soll hierfür im Waldstück nördlich des Wössner Sees ein 40 Meter hoher Stahlgittermast errichtet werden? So fiel die Entscheidung aus.
Unterwössen – In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte Verwaltungsleiter Thomas Müllinger den Bauantrag der Gesellschaft „Deutsche Funkturm“ vor, einen 40 Meter hohen Stahlgittermasten für Mobilfunkanlagen nördlich des Wössner Sees zu errichten. Die „Deutsche Funkturm“ ist ein Dienstleister, der die Infrastruktur für Funkanlagen plant, baut und bewirtschaftet. Der Gittermast soll für Anlagen des Mobilfunks in dem nördlich des Wössner Sees gelegenen Waldstück errichtet werden, das sich als Höhenrücken von der Bundesstraße bis zum Trinkwasserbehälter zieht.
Schlüssel für mehr Lebensqualität
Müllinger sieht eine lückenlose Mobilfunkversorgung als bedeutenden Standortfaktor einer Gemeinde und Schlüssel für mehr Lebensqualität. Unterwössen sieht er gerade im Bereich mobiler Daten nicht ausreichend versorgt. Im Januar 2021 bot die Deutsche Telekom der Gemeinde an, in der Standortsuche mitzuwirken. Der Gemeinderat nahm das Angebot damals an und beauftragte für den infrage kommenden Standort ein Gutachten des TÜV-Süd als unabhängigen Sachverständigen, um Immissionen und ihre Wirkung auf die Anlieger zu bewerten.
Das Gutachten liegt zwischenzeitlich in der Gemeinde vor und kann nach Terminabsprache dort eingesehen werden, bietet Müllinger Bürgern an. Es ergab, dass der Standort aufgrund der Masthöhe von 40 Metern und seiner exponierten Lage auf einem Hügelrücken aus Sicht des Immissionsschutzes sehr gut geeignet ist. Auch im Falle eines Vollausbaus durch alle drei Netzbetreiber würden die durchschnittlichen Immissionen nur 3,1 Prozent des Grenzwertes betragen und damit auch die strengeren Vorschriften in der Schweiz und Österreich einhalten. Der Standort stelle zugleich einen minimalen Eingriff in die Natur dar, auch weil er etwas nördlich des ursprünglichen Suchkreises liegt.
Standort liegt im baurechtlichen Außenbereich
Der Standort diene der bestmöglichen Versorgung der Gemeinde und berücksichtige gleichzeitig die gesetzlichen Auflagen für die Bundesstraße 305 nach Oberwössen. Der Standort liegt im baurechtlichen Außenbereich und dient der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen. Damit ist das Bauvorhaben nach dem Bundesbaugesetz privilegiert und entspricht den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen.
Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Bauvorhaben keine öffentlichen Belange entgegen. Das Gutachten klärt die Auswirkungen der Anlage. Eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur bescheinigt die Einhaltung weiterer Anforderungen. Verwaltungsleiter Thomas Müllinger sieht daher keinen Bedarf, für eine eigene Risikobetrachtung durch die Gemeinde oder die Prüfung eines alternativen Standortes. Er erläutert, dass die Gemeinde ohnehin rechtlich nur begrenzt Einfluss nehmen kann, die Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Traunstein.
Tannengrüner Anstrich geplant
Gemeinderat Markus Entfellner (FDP/UWW) begrüßt das Standortvorhaben. Er verspricht sich davon ähnlich guten Mobilfunk für Unterwössen, wie ihn der Mobilfunkmast in Oberwössen gebracht habe. Gemeinderat Matthias Schweigl (CSU) spricht sich nachdrücklich für guten Mobilfunk im ganzen Gemeindegebiet aus.
Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, soweit der Mast mit einem tannengrünen Anstrich der Umgebung angepasst wird und alle Mobilfunkbetreiber den Standort nutzen dürfen. Dem stimmten die Gemeinderätinnen und -räte daraufhin geschlossen zu. Bürgermeister Ludwig Entfellner (CSU) betonte, dass die Bürger zurecht eine bestmöglichen Mobilfunkversorgung verlangen. Er sieht darin einen unverzichtbaren Standortfaktor für die Gemeinde.