Info-Abend
35 Meter hoher Funkmast in Sachrang: Wie kann man die Strahlung minimieren?
„Nicht vor der eigenen Haustür“ - Infoabend für Bürger zeigt Handlungsmöglichkeiten auf.
Aschau – „Wir werden einen Mobilfunkmast für eine bessere Netzverbindung in Sachrang bekommen – die Frage ist nur, wo dieser Mast am Ende stehen wird“, eröffnete Bürgermeister Simon Frank den gut besuchten Infoabend zum Sachranger Mobilfunkmast im voll besetzten Saal des Hotels zur Post in Sachrang. „Das Thema Mobilfunkmast ist für die Gemeinde Aschau nicht neu, seit Jahren taucht es immer wieder auf der Tagesordnung des Gemeinderates auf. Bei dem Bau dieses Mastes am Skilift wurde die Gemeinde nur eingeschaltet, um eine Genehmigung zum Bauantrag für den 35 Meter hohen Turm zu bekommen“.
Experten beantworten Fragen
Zur Information der Sachranger brachte Bürgermeister Frank neben den beiden Fachleuten Martin Stuffer und Josef Schrank aus der Bauabteilung auch Dr. Wolf Herkner als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Hans Ulrich als Sachverständigen für die Fernmeldetechnik mit in den Postsaal. „Es geht heute Abend nicht darum, eine Grundsatzdiskussion über Mobilfunk und Strahlenbelastung oder Elektrosmog zu führen, sondern darum einen optimalen Standort für den Mast zu finden, der nicht an einer so exponierter Stelle stehen muss, wie von der Betreiberfirma im ersten Entwurf vorgesehen“.
„Jeder will telefonieren und die Segnungen des Internets nutzen, aber keiner will einen Mast vor der Haustür“. Dr. Wolf Herkner erklärte, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung für neue Mobilfunkmasten nur gering sei, unkoordinierte Reaktionen aus der Bevölkerung führten vor Gericht allerdings in den wenigsten Fällen zu einer Änderung des ausgewählten Standorts. Mobilfunkfirmen hätten, entgegen der allgemeinen Annahme, keinen Versorgungsauftrag und handelten auch nicht im Auftrag des Staates; es handle sich dabei um Privatfirmen, die mit geeigneten Mitteln ihre Angebote optimieren wollen und müssen. Die Gemeinde müsse sich also bereits im Vorfeld ein grundsätzliches Konzept überlegen, wie sie solche Anfragen künftig behandeln wolle und welche Möglichkeiten sie den Anbieterfirmen bei der Suche nach geeigneten Bauplätzen einräumen wolle.
Die Gemeinde lege fest, in welchen Gebieten und genau umrissenen Flächen Funkmasten erträglich seien und toleriert werden müssten und wo mit einem Erfolg eines eingereichten Bauantrags gerechnet werden könne. Innerhalb dieser Spielregeln, die ausschließlich die Gemeinde bestimme, können die Firmen dann in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde tätig werden. Dr. Herkner wies damit der Gemeinde Aschau und den Zuhörern im Saal einen Weg, den die Gemeinde beschreiten könne, um künftig selbst aktiv über den Bau solcher Masten bestimmen zu können.
Hans Ulrich vom Ingenieurbüro „funkanalyse“ in München zeigte als Techniker die Möglichkeiten auf, die für die Gemeinde bei der Standortsuche bestehen. Das gesamte Verfahren laufe nach ganz festen Regeln und festgesetzten Fristen ab, alle diese Verfahrensschritte wurden in der Vergangenheit mehrfach gerichtlich überprüft. Hans Ulrich beschrieb den Verfahrensweg: Die Kommune hat nach der Bundesimmissionsverordnung die Möglichkeit der Mitwirkung an der Standortwahl. Der Netzbetreiber muss die Kommune im Vorfeld über seine Standortsuche informieren und ihr die Gelegenheit geben, eigene Standortalternativen vorzuschlagen. In der Regel schreibt der Netzbetreiber die Stadt/Gemeinde per Post oder E-Mail an, dass Bedarf an einem neuen Mobilfunk-Standort besteht. Die Gemeinde hat dann einen Monat Zeit, ihr Interesse an der Mitwirkung bei der Standortwahl mitzuteilen. Dem Schreiben liegt eine Karte bei, in der der Suchbereich gekennzeichnet ist. Die Stadt/Gemeinde kann nun Alternativen benennen, die der Netzbetreiber auf Eignung prüft.
Es bestehen folgende Handlungsalternativen: Erstens: Nichts tun. Verstreicht der Monat, geht der Netzbetreiber davon aus, dass sich die Stadt/Gemeinde an der Standortwahl nicht beteiligen möchte und sucht selbst einen neuen Standort.
Zweitens: Ablehnung. Damit wird wie beim „Nichts tun“ auf die Nutzung von Gestaltungsspielräumen verzichtet - man „redet nicht mehr mit“. Über kurz oder lang ist auch hier das Entstehen unabgestimmter Standorte an zufälliger besonders unerwünschter Stelle wahrscheinlich.
Drittens: Nutzung der Gestaltungsspielräume, unter Inkaufnahme, dass Mobilfunk nicht zu verhindern ist. Es geht nicht um das „ob“, sondern um das „wie“. Die Stadt/Gemeinde kann die Immissionsminimierung und damit die Vorsorge als weiteres Kriterium der Standortwahl einführen. Transparente Vorgehensweise der Stadt/Gemeindeverwaltung mit frühzeitiger Information der Bürger unterstützen die Versachlichung der Diskussion unter dem Motto: „Besser bei der Standortwahl mitreden und eine Strahlenminimierung erreichen als nichts tun und 100 Prozent Belastung zu riskieren.“
Strahlung minimieren
„Je früher sich die Gemeinde an der Entscheidung beteiligt, wo die Mobilfunkantenne hinkommen soll, desto höher sind die Erfolgsaussichten, dass eine möglichst schonende Variante gefunden werden kann. Die Mitwirkung ist möglich, bis der Antennenmast aufgebaut ist. Mit Unterstützung eines unabhängigen Gutachters ist es auch in Sachrang möglich, die Vorsorge als zusätzliches Kriterium in die Standortwahl einzubeziehen und damit die Strahlung zu minimieren“. „Wir wollen eine vernünftige Versorgung haben“, schloss Bürgermeister Frank. „Wir haben heute festgestellt: der vorgesehene Standort hat Mängel, aber es gibt Alternativen zu diesem Vorschlag, eine Planung ist im Werden, allerdings noch nicht fertig. Bei der nächsten Gemeinderatssitzung wird das Gremium über das weitere Vorgehen entscheiden“. Heinrich Rehberg/awo