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Gericht mit klarer Meinung zu Streit um Sechs-Zimmer-Wohnung

Traunreuter Familie klagt: Maklerin vermittelte Wohnung an Hamburger Häftling ohne Kohle

Haftet die Maklerin, wenn sie eine Wohnung an einen mittellosen Gefängnisinsassen vermittelt? Ein Fall für das Landgericht Traunstein (Symbolbilder).
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Haftet die Maklerin, wenn sie eine Wohnung an einen mittellosen Gefängnisinsassen vermittelt? Ein Fall für das Landgericht Traunstein (Symbolbilder).

Sie wollten ihre Sechs-Zimmer-Wohnung in Traunreut verkaufen, um sich dafür ein Haus zu leisten - doch die Maklerin vermittelte die Immobilie an einen armen Hamburger Knastinsassen. Jetzt forderte die Traunreuter Familie Schadenersatz. Das Landgericht sah die Sache am Mittwoch eindeutig.

Traunstein/Traunreut - 525.000 Euro wollte eine Traunreuter Familie für ihre Sechs-Zimmer-Wohnung - und fand einen Käufer, der dafür nicht mal eine Finanzierung bräuchte. Vermittelt wurde alles von einem Immobilienmakler, ebenfalls aus dem Landkreis Traunstein. Doch dann stellte sich heraus: Der Käufer aus Hamburg hat eigentlich gar kein Geld und sitzt inzwischen im Gefängnis. Der Kauf konnte rückabgewickelt werden, doch jetzt sitzen die Traunreuter auf den Maklergebühren, Sanierungskosten und Rechtsanwaltskosten. 49.000 Euro forderte man von der Immobilienfirma.

Nicht Makler, sondern Verkäufer entscheidet, wer Immobilie bekommt

Muss die Immobilienfirma für den geplatzten Deal jetzt zahlen? Am Mittwoch (13. Dezember) wurde vor dem Traunsteiner Landgericht verhandelt. „Die Maklerin sagte, der Käufer wäre zahlungsfähig“, so Azada Armand, die Anwältin der Traunreuter. Angeblich habe man auch verlangt, über den Hamburger eine Schufa-Auskunft zu bekommen - doch beweisen lässt sich beides nicht. „Nichts davon wurde schriftlich fixiert oder vertraglich festgehalten“, so Richterin Monika Veiglhuber. Der Maklervertrag wurde 2022 geschlossen, der geplatzte Kaufvertrag 2023.

Für was brauche ich dann eine Maklerin und für was zahle ich eine Provision?“, fragte der Kläger verständnislos. Doch Veiglhuber machte die Sachlage klar: „An wen verkauft wird, das entscheiden doch Sie als Verkäufer! Die Maklerprovision ist zu bezahlen, auch wenn der Verkauf rückabgewickelt wurde.“ Außerdem gebe es auch ein BGH-Urteil, das Immobilienmakler nicht prinzipiell dazu verpflichtet, potenzielle Käufer auf ihre Bonität zu überprüfen. Die Aussichten für die Traunreuter: ziemlich chancenlos.

Vielleicht doch noch Einigung beider Seiten

Und trotzdem könnte die Familie vor Gericht nicht leer ausgehen. Richterin Veiglhuber schlug einen Vergleich vor: Vielleicht könnte die Immobilienfirma auf ihr Honorar in Höhe von rund 18.700 Euro verzichten? „Die Parteien würden dann wechselseitig auf ihre Forderungen verzichten.“ Die Geschäftsführerin der Immobilienfirma mit ihrem Anwalt Thomas Hellmann wirkten nicht abgeneigt, wollen aber noch mit der Versicherung Rücksprache halten. Noch kann der Vergleichsvorschlag widerrufen werden.

xe

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