Tourismus in Bayern
Expansions-Pläne in Reit im Winkl: Werden im Hotel Gut Steinbach neue Chalets gebaut?
Der Gemeinderat von Reit im Winkl hat Pläne zur Erweiterung des Chalet-Angebots des Hotelbetriebs Gut Steinbach diskutiert. Das ist das Ergebnis.
Reit im Wink l – Beim Hotelbetrieb Gut Steinbach sollen zusätzlich zu dem bereits bestehenden Chaletdorf östlich des Hotelgebäudes fünf weitere Chalets entstehen, westlich davon drei und auf dem bestehenden Parkplatz ein Carport.
Fünf weitere Gebäude geplant
In seiner jüngsten Sitzung überarbeitete der Gemeinderat Reit im Winkl die aus diesem Grund in Gang gebrachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gut Steinbach“ und wägte die im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen dazu ab. Dies geschah ebenfalls hinsichtlich der parallel dazu laufenden Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich.
Bei der Änderung des Bebauungsplans beschloss der Gemeinderat aufgrund einer Stellungnahme vom Bund Naturschutz wie bei allen folgenden Beschlüssen einstimmig die Aufnahme einer Ergänzung dahingehend, dass neue Beleuchtungsanlagen auf Privatgrund nach 22 Uhr zu dimmen sind, soweit keine sicherheitsrelevanten Aspekte dagegensprechen. Alternativ dazu kann eine Nachtabschaltung mit Bewegungsmelder angebracht werden.
Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hatte in seiner Stellungnahme empfohlen, die durch Starkniederschläge verursachte Gefahr bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen, in eigener Zuständigkeit Vorkehrungen zur Schadensregulierung zu treffen und Schutzmaßnahmen bezüglich Personenschäden vorzunehmen. Der Gemeinderat beschloss dazu, in den Hinweisen zum Bebauungsplan eine Ergänzung bezüglich der potenziellen Gefahr für Schäden durch schnell abfließendes Oberflächenwasser bei Starkregen aufzunehmen.
Von der Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz im Landratsamt Traunstein lag die Stellungnahme vor, dass falls im Zuge der Bauarbeiten eine Bauwasserhaltung erforderlich sein sollte, zum Beispiel für Tiefgaragen, hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt zu beantragen sei. Der Gemeinderat ergänzte dazu die Hinweise zum Bebauungsplan mit einer Genehmigungspflicht für Eingriffe in Grund- und Hangschichtwasser.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt hatte darauf hingewiesen, dass innerhalb des betreffenden Baufensters das für die Chalets vorhandene Gelände um mindestens 1,50 Meter von Süd nach Nord abfalle und daher eine festgesetzte Höhenlage nicht zu einer guten Einbettung der Chalets in die Geländesituation führe. Der Gemeinderat beschloss dazu, die Plandarstellung im Bebauungsplan redaktionell zu überarbeiten. Die Bezugshöhen für die neuen Chalets werden dabei durch das Einziehen von Nutzungsgrenzen konkretisiert.
Ebenso wie beim Bebauungsplan wägte der Gemeinderat bei der Änderung des Flächennutzungsplans die dazu eingegangenen Stellungnahmen ab, die sich im Wesentlichen ähnelten. Planänderungen waren dabei jeweils nicht veranlasst.
Gremium billigt neuen Entwurf
So beschloss das Gremium abschließend, den in dieser Sitzung entsprechend überarbeiteten Entwurf zur zweiten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gut Steinbach“ sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan mit Begründung und Umweltbericht zu billigen. Dies geschah ebenfalls bei der 36. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung vom Gremium beauftragt, in beiden Bauleitverfahren erneut die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch durchzuführen.