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Nicht der erste Vorfall an dieser Stelle

Unbekannter erschießt Reh in Unterwössen: Treibt in der Region ein Wilderer sein Unwesen?

Die Wiese hinter dem Segelflugplatz in Unterwössen. In diesem Bereich ist ein erschossenes Reh aufgefunden worden. Es ist nicht der erste Fund an dieser Stelle. Ist ein Wilderer unterwegs? Rechts: Ein Mann mit einem Jagdgewehr (Symbolbild).
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Auf der Wiese hinter dem Segelflugplatz in Unterwössen ist ein erschossenes Reh aufgefunden worden. Es ist nicht der erste Fund an dieser Stelle. Ist ein Wilderer unterwegs? (Rechts: Symbolfoto)

Auf einer Wiese hinter dem Segelflugplatz in Unterwössen ist ein erschossenes Reh aufgefunden worden. Wer den tödlichen Schuss abgegeben hat ist nicht bekannt. Es ist dort auch nicht der erste Vorfall dieser Art. Bedeutet das, dass ein Wilderer unterwegs ist?

Unterwössen – „Absolut illegal“, schreibt die Polizeiinspektion Grassau in einer Pressemitteilung. Dabei wird Bezug auf einen Vorfall in Unterwössen genommen. In der Nacht von Mittwoch (30. August) auf Donnerstag (31. August) hat dort ein Unbekannter auf der Wiese hinter dem Segelflugplatz ein Reh erlegt. Ein Pilot hatte das leblose Tier während eines Segelfluges entdeckt.

Wie es weiter in der Pressemitteilung heißt, sei das Tier mit einer Ein- und Austrittsverletzung vorgefunden worden. Das bestätigt auch Johannes Höglauer, der örtliche Hegeringleiter der Kreisgruppe Traunstein im Bayerischen Jagdverband, gegenüber dem OVB. „Das Reh weist eine eindeutige Schussverletzung auf.“ Er erklärt zudem, dass Jäger darauf achten müssen, dass sie bestimmte Bereiche mit ihrem Schuss treffen. Zum Beispiel Herz oder Lunge. Auf einem Foto des getöteten Tieres, das ihm gezeigt wurde, sei ersichtlich, dass der Schuss auch einen dementsprechenden Bereich getroffen hat. „Das spricht jetzt aber nicht unbedingt dafür, dass es sich hier um jemand Professionelles handelt“, fügt Höglauer hinzu.

Nicht der erste Fall in Unterwössen

Ist es das Werk eines Wilderers? Treibt so einer sein Unwesen in der Region in und um Unterwössen? Während der stellvertretende Dienstleiter der Polizeiinspektion Grassau, Polizeihauptkommissar Werner Holzmann, nur von einer „vermeintlichen Jagdwilderei“ spricht, lautet die Antwort von Höglauer im Gespräch mit dem OVB ganz klar „Ja“. Es ist nicht das erste Mal, dass in diesem Bereich getötete Tiere aufgefunden wurden. 2018 lagen an der gleichen Stelle eine tote Hirschkuh mit ihrem toten Hirschkalb. Beide ebenfalls widerrechtlich erschossen, heißt es von Höglauer und in der Pressemitteilung der Polizei Grassau.

Und Wilderei sei laut Höglauer eine bekannte Problematik in der Region, die es schon seit vielen Jahren gebe. So könne man immer wieder Bewegungen in den Wäldern erkennen, zum Beispiel gab es Sichtungen von Taschenlampen-Lichtern in der Nacht. „Außerdem kennt jeder Jäger seine Tiere“, betont Höglauer. Besonders bei den Böcken oder Hirschen falle Wilderei schnell auf. „Jedes Geweih ist einzigartig und wenn man dann einen Bock seit vielen Jahren immer wieder bemerkt und plötzlich ist er nicht mehr da, auch andere Jäger haben ihn nicht gesehen, dann liegt es auf der Hand“, so Höglauer.

Wilderei kann nur schwer nachgewiesen werden

„Und hinzukommt, dass die Wilderei seit ein paar Jahren zunimmt“. So seien auch andere Gebiete betroffen, wie Höglauer von Jägern aus dem Umland erfahren hat. Das Problem: Wilderei kann nur schwer nachgewiesen werden, klagt er. Zum aktuellen Fund hinter dem Segelflugplatz in Unterwössen gebe es laut Polizeihauptkommissar Holzmann noch keinerlei Ermittlungsansätze. Es sei auch unklar, ob der oder die Täter gestört wurden oder das Tier aus einem anderen Grund zurückließen.

Handelt es sich tatsächlich um einen Fall von Wilderei und der oder die Unbekannten werden geschnappt, dann drohen hohe Strafen. Holzmann informiert auf OVB-Nachfrage, dass bei Jagdwilderei eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe angesetzt sind. Er verweist dabei auf §292 im deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Darin wird auch erwähnt, dass die Strafe in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahre Gefängnishaft betragen kann. „Letztendlich entscheidet aber immer die Staatsanwaltschaft, beziehungsweise das Gericht“, sagt Holzmann.

Sollten Zeugen in der Nacht von Mittwoch (30. August) auf Donnerstag (31. August) etwas Auffälliges gesehen oder gehört haben, werden sie gebeten, die Polizei Grassau zu kontaktieren. Die Telefonnummer lautet unter 08641/9541-0.

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