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Wassersport und Tiere betroffen

Einheimische werden nicht mehr bevorzugt: Seeon-Seebrucker Gemeinderat erhöht mehrere Gebühren

Die Gebühren für die Liegeplätze im großzügigen Seebrucker Yachthafen werden ab dem kommenden Jahr angehoben. Im April werden dann auch wieder die ersten Segelboote zu Wasser gelassen.
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Die Gebühren für die Liegeplätze im großzügigen Seebrucker Yachthafen werden ab dem kommenden Jahr angehoben. Im April werden dann auch wieder die ersten Segelboote zu Wasser gelassen.

Für Liegeplätze verlangt die Gemeinde Seebruck in ihrem Hafen am Chiemsee künftig höhere Gebühren – und zwar für alle. Auch Tierliebhabende werden zur Kasse gebeten, dagegen wird einem Sportverein unter die Arme gegriffen. Das sind die Details.

Seeon-Seebruck – Die Hafengebühren des Seebrucker Segelhafens werden ab dem kommenden Jahr angepasst. Die Gebühren für Wasser- und Trockenliegeplätze werden sieben Prozent erhöht und die gastlichen Plätze (Tagesplätze) um 18 Prozent. Das beschloss der Seeon-Seebrucker Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.

Tagesplätze steigen um 18 Prozent

Wie Mathias Ziereis von der Hafenverwaltung auf Nachfrage erklärte, habe sich der Gemeinderat vor zehn Jahren darauf verständigt, die Hafengebühren – dazu gehören neben den gemieteten Liegeplätzen auch Wasch- und Krangebühren – in regelmäßigen Abständen anzuheben. Die letzte Erhöhung war zum 1. Januar 2023. Dass nun nach nur zwei Jahren eine erneute Gebührenanpassung notwendig ist, erklärt Ziereis wie folgt: Seit 2023 habe sich nicht nur der Lebenshaltungsindex erhöht, auch die Staatliche Schlösser- und Seenverwaltung habe 2024 die Gebühren für die Nutzung der Hafenanlangen im Uferbereich um 18 Prozent erhöht. Dies konnte laut Hafenverwaltung bei den Wasserliegeplätzen mit festem Vertrag bereits ab 2024 durch die Erhöhung der Umlage bei den betreffenden Mietern ausgeglichen werden.

Eine 18-prozentige Anpassung werde bei den Mietern von Gastliegeplätzen mit der jetzigen Gebührenerhöhung nachträglich erfolgen. Daraus resultierend erfolge eine Erhöhung der Gebühren für Wasser- und Trockenliegeplätze, einschließlich Kran- und Waschgebühren zum 1. Januar. Hier werden die Gebühren durchschnittlich um sieben Prozent erhöht, die Liegeplatzgebühren der Gastplatzmieter um 18 Prozent. In der neuen Satzung ist auch verankert, dass aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes die Vergünstigungen für Einheimische ersatzlos aus der Gebührenordnung zu streichen sind. In Seebruck gibt es über 400 Wasserliegeplätze und rund 100 Trockenliegeplätze.

Ebenfalls angepasst werden soll nach dem Willen des Gemeinderats die Hundesteuer. Zuletzt wurde sie 2018 aktualisiert. Nach Angaben der Verwaltung müsse aufgrund einiger Änderungen in der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags sowie wegen der Befreiung der ASP-Kadaver-Suchhunde die Hundesteuersatzung angepasst werden. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, die Steuer zu erhöhen. Auf Vorschlag der Verwaltung beträgt die Steuer für den ersten Hund künftig 70 anstatt 60 Euro. Für den zweiten Hund 120 anstatt 110 Euro und für jeden weiteren Hund 175 Euro( bisher 165 Euro). Die Steuer für einen Kampfhund wird von 650 auf 700 Euro angehoben.

Zugestimmt wurde auch noch den Anträgen des SV Seeon, die Gemeinde möge sich an den Kosten von Rasenmäher-Robotern beteiligen, und der Projektgruppe Verkehr und Barrierefreiheit, die Kagermaier- und Keckbrunnen Straßen in Seebruck als Zone 30 auszuweisen und zwei Übersichtsspiegel in den Kreuzungsbereichen des Straßenverlaufs anzubringen.

20.000 Euro für Rasenmäher-Roboter

In dem Antrag des Seeoner Sportvereins hieß es, da die aktuellen Frontmäher immer häufiger repariert werden müssten und es auch keine Freiwilligen mehr gebe, die sich um die Platzpflege kümmern. Deshalb beabsichtig der Verein, Rasenmäh-Roboter anzuschaffen, und bat die Gemeinde um einen Zuschuss. Dieser soll laut einstimmigen Beschluss bei bis zu 20.000 Euro liegen.

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