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Über Dating-App lernten sie sich kennen

Rosenheimer bestreitet Vergewaltigung – jetzt sagt 20-Jährige: „Mit der Zeit Angst bekommen“

Prozess um Vergewaltigung in Rosenheim vor dem Landgericht Traunstein (Symbolbild)
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Prozess um Vergewaltigung in Rosenheim vor dem Landgericht Traunstein (Symbolbild).

Ein 28-jähriger Rosenheimer steht momentan wegen Kinderpornos und Vergewaltigung vor Gericht - am heutigen Donnerstag musste die mutmaßlich Geschädigte aussagen: Über eine Dating-App habe alles begonnen, bis es wohl immer schlimmer wurde...

Rosenheim/Traunstein - Schon zu Beginn muss es ziemlich schnell gegangen sein: Anfang März 2024 lernte die heute 20-Jährige den Angeklagten über eine Dating-App kennen - „und noch am selben Abend haben wir uns getroffen und er hat bei mir übernachtet“, sagte die junge Frau am Donnerstag (24. April) vor dem Landgericht Traunstein. Sie saß nur wenige Meter entfernt von ihrem mutmaßlichen Peiniger: einem 28 Jahre alten Mann aus Rosenheim. Zwei Wochen später, am 20. oder 21. März 2024, soll er seine Bekanntschaft vergewaltigt haben. Doch die Tat bestreitet er nach wie vor.

Dominantes Auftreten machte junger Frau immer mehr Angst

Fast täglich habe man sich getroffen, so die 20-Jährige im Zeugenstand: „Er wirkte freundlich, hatte aber auch ein dominantes und selbstbewusstes Auftreten.“ Schon vor jenem ersten Date habe der Angeklagte zum Beispiel offensiv die Adresse der Frau eingefordert. Später habe er immer darauf bestanden, dass er in ihrem Auto hinterm Steuer sitze: „Dann hat er so Sachen gebracht, dass er versuchte, in einer 30er-Zone auf 100 km/h zu beschleunigen und fragte, ob ich schon Angst habe...“ Sie spricht von einem „Kräftemessen“, bei dem sie mit der Zeit immer mehr Angst vor dem Rosenheimer bekommen habe.

Gewalt habe es in den ersten zwei Wochen aber keine gegeben. Und tatsächlich hätten sich bei der 20-Jährigen auch schon Gefühle entwickelt. Bis zum 20. oder 21. März vorigen Jahres, an den genauen Tag kann sich die Frau nicht mehr erinnern: da habe die junge Frau immer wieder „Nein“ gesagt - doch der Angeklagte habe dann den Sex mit ihr erzwungen. Als es um intime Details ging, wurde die Öffentlichkeit bei der Vernehmung aus dem Gerichtssaal ausgeschlossen. Eine Bekannte habe sie später dazu ermutigt, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Damals war die Frau noch 19.

Einschlägig vorbestraft: Dem Rosenheimer droht Sicherungsverwahrung

Als am 18. April 2024 die Wohnung des Mannes in Rosenheim durchsucht wurde, fand die Polizei Kinderpornos auf dem Computer des Mannes. Und: Der 28-Jährige ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Schon 2015 und 2019 wurde er in Paderborn wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt, außerdem wegen Kinderpornos. 2017 setzte es – wiederum am Landgericht Paderborn – ein Urteil wegen Vergewaltigung. Alle drei Urteile sind rechtskräftig.

Wohl auch deswegen kann sich Staatsanwältin Franziska Mitterer schon heute vorstellen, dem Rosenheimer bei einer Verurteilung eine Sicherungsverwahrung aufzuerlegen. Das würde bedeuten, dass der 28-Jährige, im Falle eines Schuldspruchs, noch länger im Gefängnis bleiben muss, als er verurteilt wurde. Die Maßnahme wird nur bei besonders gefährlichen Straftätern verhängt. Ein psychiatrischer Gutachter soll bei einem kommenden Verhandlungstermin ebenfalls noch seine Meinung dazu sagen.

Sex mit 16-Jähriger hat Angeklagter schon gestanden

Aus dem jüngsten Urteil gegen den Mann bestanden Auflagen, gegen die er verstieß - das hat der 28-Jährige bereits zugegeben: Ihm wurde vom Gericht in Paderborn verboten, Minderjährige zu kontaktieren. Die Anklage listet knapp 100 Verstöße gegen die Auflage auf. Unter anderem habe er über ein halbes Jahr eine sexuelle Beziehung zu einer 16-Jährigen gehabt. Angeklagt ist der Mann wegen Vergewaltigung, Ausspähen von Daten, Datenveränderung, Kinder- und Jugendpornografie und wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht. Der Prozess wird am 15. und 27. Mai in Traunstein fortgesetzt. (xe)

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