Prozess gegen einschlägig Vorbestraften (28)
Rosenheimer gesteht Sex mit Minderjähriger - aber hat er auch eine 19-Jährige vergewaltigt?
Rosenheim/Traunstein - Ein 28-Jähriger ist ab dem heutigen Donnerstag vor dem Traunsteiner Landgericht angeklagt: Vor gut einem Jahr soll er in Rosenheim eine Frau vergewaltigt haben - erschwerend kommen weitere Vorwürfe und Vorstrafen rund ums Thema Kindesmissbrauch hinzu...
Update, 16.01 Uhr – Rosenheimer gesteht Sex mit Minderjähriger
Eine Sache dürfte klar sein: Dass der 28-jährige Rosenheimer, der Verteidiger Andreas Leicher an seiner Seite hat, immer wieder gegen seine Auflagen verstieß und reihenweise Minderjährige kontaktierte, oft in sexueller Absicht, hat er jetzt vor dem Traunsteiner Landgericht gestanden.
Unter anderem habe er über ein halbes Jahr eine sexuelle Beziehung zu einer 16-Jährigen gehabt. Die Anklage listet knapp 100 Verstöße gegen die Auflage auf, die ihm in einem früheren Urteil vom Landgericht Paderborn gemacht wurde. Der Rosenheimer ist bereits wegen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung vorbestraft.
Dass er am 20. bzw. 21. März 2024 aber eine weitere Frau in Rosenheim, eine 19-Jährige, vergewaltigt haben soll, streitet der Mann jetzt ab.
Als erster Zeuge sagte ein Polizist der Kripo Rosenheim aus. Er nahm die Anzeige der jungen Frau auf. Sie habe an jenem Tag „eher unsicher“ gewirkt, habe aber ganz offensichtlich unter den Taten gelitten.
Bei der Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten habe man nicht nur Kinderpornos auf dem Computer gefunden, sondern auch eine Peitsche, Handschellen und Psychopharmaka.
Die Verhandlung wird am 22. und 24. April vor dem Traunsteiner Landgericht fortgesetzt. Auch das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer wird als Zeugin aussagen müssen, falls der Angeklagte bei seiner Version bleibt.
Update, 12.31 Uhr - Vorwürfe sind noch wesentlich umfangreicher
Der Prozess gegen einen mehrfach vorbestraften Rosenheimer hat begonnen. Am 20. oder 21. März 2024 soll er in seiner Wohnung eine Bekannte vergewaltigt haben. Durch die Verlesung der Anklageschrift durch Staatsanwältin Franziska Mitterer ist die Verhandlung eröffnet.
Zwei Wochen vor der Tat hätte der Angeklagte die 19-Jährige kennengelernt. Fast täglich habe man sich gesehen, „und des kam des Öfteren auch zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr“, so Mitterer. Doch an jenem Tag sei es anders gewesen. „Die Geschädigte äußerte bereits im Vorfeld des Treffens, dass sie keine Lust auf Sex habe“, heißt es in der Anklageschrift.
Immer wieder habe die junge Frau den Rosenheimer abgewiesen, doch der sei trotzdem Schritt für Schritt weitergegangen – und habe sie letztlich vergewaltigt. Doch die Vorwürfe sind noch wesentlich umfangreicher. Als am 18. April 2024 die Wohnung des Mannes in Rosenheim durchsucht wurde, fand die Polizei Kinderpornos auf dem Computer des Mannes.
Und: Der 28-Jährige ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Schon 2015 und 2019 wurde er in Paderborn wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt, außerdem wegen Kinderpornos. 2017 setzte es – wiederum am Landgericht Paderborn – ein Urteil wegen Vergewaltigung. Alle drei Urteile sind rechtskräftig.
Der Angeklagte stand bis September 2026 unter Führungsaufsicht und bekam die Auflage, keinen Kontakt zu minderjährigen Frauen aufzunehmen. Doch dagegen habe er mehrfach verstoßen: im Internet, in Rheinland-Pfalz, in Nordrhein-Westfalen und auch in Rosenheim. Im März 2024 habe er einer 15-Jährigen in Rosenheim beispielsweise schon gesagt, dass sie mit ihm ihr „erstes Mal“ haben könne. Nun kann sich der 28-Jährige vorm Traunsteiner Landgericht zu den Vorwürfen äußern und ein erster Zeuge wird geladen.
Vorbericht:
Am heutigen Donnerstag (17. April) beginnt am Landgericht in Traunstein der Prozess gegen einen 28 Jahre alten Mann aus Rosenheim. Er soll am 21. März vorigen Jahres in seiner Wohnung in Rosenheim eine Frau vergewaltigt haben. Zwei Wochen zuvor lernten sie sich über eine Dating-App kennen und trafen sich öfters - doch an jenem Tag soll er den Sex gegen den Willen der Frau erzwungen haben. Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr.
Bei der Wohnungsdurchsuchung des 28-Jährigen fand die Polizei schließlich auch noch Kinderpornos auf seinem Computer. Erschwerend kommt hinzu: Der Mann ist wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft. Eine der Auflagen aus dem früheren Urteil war, dass er keinen Kontakt zu Mädchen aufnehmen darf. Zwischen 2022 und 2024 habe er aber mehrfach dagegen verstoßen - online, in Nordrhein-Westfalen, in Rheinland-Pfalz und auch in Rosenheim.
Der Rosenheimer sitzt seit 1. Juni 2024 in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind zwei weitere Verhandlungstage am 22. und 24. April angesetzt. Angeklagt ist der Mann wegen Vergewaltigung, Ausspähen von Daten, Datenveränderung, Kinder- und Jugendpornografie und wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht. rosenheim24.de wird aktuell aus dem Landgericht berichten. (xe)