Was dahintersteckt und wie der Fall jetzt ausging
Reh angefahren und zu spät Polizei gerufen - Traunsteiner wegen „Tierquälerei“ vor Gericht
Auf dem Weg in die Arbeit, es war noch stockdunkel, fuhr ein Traunsteiner ein Reh an. Die Polizei informierte er aber erst nach Feierabend: Der Fall brachte den 62-Jährigen jetzt wegen Tierquälerei vor Gericht - und seinen Verteidiger zum Kopfschütteln. Was dahintersteckt und wie es ausging:
Grabenstätt/Traunstein - Es ist der 6. Februar um kurz nach 5 Uhr in der Früh: Ein 62-jähriger Traunsteiner ist unterwegs in die Arbeit. Dann läuft ihm auf der St2095 zwischen Traunstein und Laimgruber Kreisverkehr ein Reh ins Auto. Er steigt aus, sucht die Unfallstelle ab, aber findet nichts. „Mein Mandant war sich sicher, dass das Tier nicht überlebt hat“, so Verteidiger Michael Vogel am Dienstag (6. August) vor dem Traunsteiner Amtsgericht. Der Fehler des Mannes: Die Polizei informierte er nicht gleich, sondern erst nach Feierabend.
Schwerverletztes Reh erst nach über fünf Stunden erlöst
„Quälerische Tiermisshandlung durch Unterlassen“, so lautete der Vorwurf gegen den Traunsteiner. Denn das Reh lag mit zwei gebrochenen Hinterläufen schwerverletzt abseits der Straße. Eine Frau auf Gassirunde fand das Tier schließlich, erst gegen 10.30 Uhr konnte es erlöst werden. „Die damit verbundenen erheblichen und über fünfeinhalb Stunden andauernden Schmerzen und Leiden haben Sie zumindest billigend in Kauf genommen“, hieß es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.
7200 Euro Geldstrafe sah der Strafbefehl vor - doch der Einspruch des Mannes vor Gericht hatte durchaus Erfolg. „Er hat es nicht sofort gemeldet. In meinen Augen ist das ein Verstoß gegen das Jagdgesetz und damit eine Ordnungswidrigkeit“, meinte Verteidiger Vogel. „Aber warum wurde der Polizei erst so spät Bescheid gesagt? Der Aufwand wäre ja überschaubar gewesen“, hielt Richter Markus Kring dagegen. Er verwies auch darauf, dass Tiere in der Verfassung höher als Sachen gestellt sind.
Ganz ungeschoren kam der 62-Jährige, der sich bisher noch nie etwas zu schulden kommen ließ, aber auch nicht davon. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich darauf, die Sache einzustellen - gegen eine Geldauflage von 2000 Euro. Die hat der Traunsteiner jetzt an das hiesige Tierheim zu zahlen. Als vorbestraft gilt er damit aber weiterhin nicht. (xe)