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Verhandlungsbeginn wegen versuchten Totschlags

Prozess wegen Messerstecherei in Töging: Zwei Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 16 Jahre alt

Der Polizeieinsatz in Töging am Inn am frühen Morgen des 27. November 2022.
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Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November)

Am 27. November 2022 wurde ein Mann (30) mit Stichwunden ins Krankenhaus Mühldorf eingeliefert und die Polizei fahndete in der Umgebung des Clubs „Silo“ nach drei Verdächtigen. Nun muss sich einer dieser Männer (22) wegen versuchten Totschlags verteidigen, während die beiden anderen (17) wegen körperlicher Misshandlung und der gemeinsamen Tat vor Gericht stehen.

Traunstein; Töging – In dem Gerichtssaal, wo sonst wegen Mordes an Hanna W. gegen Sebastian T. (22) verhandelt wird, musste sich am 1. März ein weiterer 22-Jähriger vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein verteidigen: Mahmoud A. aus Burgkirchen. Er wurde wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen Führens einer verbotenen Waffe angeklagt.

Zusammen mit zwei weiteren jungen Männern, beide zum Tatzeitpunkt erst 16 Jahre alt, soll er am 27. November 2022 gegen fünf Uhr morgens zwei Männer vor dem Club „Silo“ in Töging angepöbelt, geschlagen und getreten haben. Mahmoud A. soll dann mit einem Butterflymesser dreimal auf den Geschädigten T. eingestochen haben, wobei er die Lunge des damals 30-Jährigen verletzte. Auch ein Begleiter des Geschädigten (33) wurde durch die Schläge der Männer verletzt. Nach einem Wortgefecht, soll es zuerst zu einem Handgemenge gekommen sein, während dessen sich die beiden Begleiterinnen der Geschädigten etwas abseits begeben haben sollen.

Opfer bemerkte Stichverletzung zuerst nicht

Nach einer kurzen Pause habe der Geschädigte B. dann bemerkt, dass seine Kleidung von Blut durchtränkt war und nahm zu diesem Zeitpunkt erst wahr, dass er während mehrerer Boxhiebe eine Stichverletzung im Rumpfbereich erlitten hatte. Während die drei Angreifer vom Tatort flohen, sollen sich die Begleiter des Geschädigten schnell darum gekümmert haben, den Verletzten ins Krankenhaus Mühldorf zu bringen. Dort angekommen, seien sie von einer Polizeibeamtin entdeckt und zur medizinischen Versorgung in der Notaufnahme begleitet worden.

Die Polizistin sagte vor Gericht aus, über Funk von einer Messerstecherei in Töging gehört zu haben, und soll den Kollegen vor Ort umgehend Bescheid gegeben haben, dass sich das Opfer in medizinischer Versorgung befinde. Am Tatort befanden sich zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Streifen und die Kriminalpolizei. Während der Club Silo schloss, riegelten die Beamten das Gebiet weiträumig ab, fahndeten nach den Verdächtigen und sicherten Spuren. Dabei sollen im Bereich des Bürgersteigs, etwa 100 Meter vom Club „Silo“ entfernt, Blutspuren und ein blutgetränktes Taschentuch festgestellt worden sein.

Mutmaßlicher Täter durch DNA-Spuren identifiziert

Ein Kriminalbeamter, der den Geschädigten während seines Krankenhausaufenthalts vernommen hatte, konnte anhand eines Instagram-Profils einen der beiden vermeintlichen Mittäter identifizieren, während Mahmoud A. durch DNA-Spuren an der Kleidung des Geschädigten überführt wurde. Den dritten jungen Mann, den Bruder von Mahmoud A. konnten die Beamten durch den Tipp eines Zeugen ausfindig machen, der erst kürzlich wegen eines anderen Prozesses am Landgericht Traunstein aussagen musste. Er stand wegen einer vermeintlichen Entführung durch drei Männer aus Burgkirchen unter Zeugenschutz und hat wohl weitreichende Kontakte in ein Netzwerk von Männern, die in den Landkreisen Mühldorf und Altötting mit Betäubungsmitteln handeln.

Weder Mahmoud A. noch die beiden weiteren Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt erst sechzehn Jahre alt waren, wollten sich bisher zu den vorgeworfenen Taten äußern. Nach dem Prozessauftakt am 16. Februar wurden am 1. März vorrangig Polizei- und Kriminalbeamte gehört, die ausführlich über die Ermittlungen am Tatort und im Nachgang berichteten. Nach der Mittagspause kam dann der Nebenkläger, der Geschädigte T. zu Wort.

Opfer sagt zum Ablauf des Tatgeschehens aus

Der hochgewachsene, blonde Landschaftsgärtner sagt nach der Belehrung durch Richterin Heike Will aus, dass er und seine Begleiter am 27. November nach einem Besuch beim Christkindlmarkt den Club „Silo“ besucht hätten. Auf dem Nachhauseweg sei eine der Begleiterinnen von den drei Angeklagten provokativ angesprochen und beleidigt worden. Als die vier Personen weitergegangen seien, sollen die Angeklagten die Gruppe verfolgt haben, woraufhin sich zuerst ein Wortgefecht und schließlich ein Handgemenge entwickelt habe. Der Begleiter des Geschädigten, der 33-jährige B., habe mit einem der beiden 16-Jährigen „zu schlägern“ begonnen, und T. sei dem Angeklagten Mahmoud A. gegenübergestanden.

„Gefühlt hat sich das Ganze schon nach 20 Sekunden wieder aufgelöst“, sagte T. Erst beim Weitergehen habe er bemerkt, dass seine Kleidung nass war. „Ich hatte keinerlei Schmerzen, aber es war irgendwie komisch“, so T. Als er den Pulli hochzog, hätten seine Begleiter dann gerufen: „Du blutest ja!“, und ihn schnell ins Krankenhaus gebracht, wo er zunächst wegen eines Lungenstichs und ein zweites Mal wegen der Verletzung einer Arterie operiert werden musste. Insgesamt erlitt T. vier Stichverletzungen und leidet noch immer unter Schmerzen und Gefühlsstörungen. Den Club Silo meide er nun lieber.

Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November)

Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November)
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November) © fib/Eß
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November)
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November) © fib/Eß
Der Polizeieinsatz in Töging am Inn am frühen Morgen des 27. November 2022.
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November) © fib/Eß
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November)
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November) © fib/Eß
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November)
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November) © fib/Eß
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November)
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November) © fib/Eß
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November)
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November) © fib/Eß
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November)
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November) © fib/Eß
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November)
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November) © fib/Eß
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November)
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November) © fib/Eß
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November)
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November) © fib/Eß
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November)
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November) © fib/Eß
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November)
Größerer Polizeieinsatz in Töging am Inn vom Sonntagmorgen (27. November) © fib/Eß

Opfer hatte Glück im Unglück

Im Krankenhaus habe man zu T. gesagt, dass er sich einen zweiten Geburtstag eintragen dürfe, weil es sehr knapp für ihn gewesen sei. Ein paar Tage nach der Tat hätten die beiden Geschädigten T. und B. die Täter auf Instagram-Fotos erkannt. T. sagte aus, keinerlei Zweifel zu haben, dass es sich bei den Angeklagten um die besagten Kontrahenten handle. Richterin Heike W. bat den Geschädigten dann noch sich gegenüber von Mahmoud A. aufzustellen. Baumgärtl zückte sogar den Meterstab: Es stellte sich heraus, dass T. über alle Beschuldigten hinausragt.

Der Prozess gegen Mahmoud A. und die beiden weiteren Angeklagten soll am 12. März ab 9.30 Uhr fortgesetzt werden. Fraglich ist, wie A.s Verteidiger Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank gleichzeitig beim „Eiskeller-Mordprozess“ anwesend sein können. Möglicherweise kann es hier noch zu terminlichen Äderungen kommen.

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