Viele Fragen bleiben offen
Messerstecherei in Töging: Das sollen die Täter sein und so geht es dem Opfer
Großes Aufsehen hat die Bluttat im Disko-Areal Tögings im November 2022 erregt. Jetzt konnten offenbar zwei Tatverdächtige ermittelt werden. Unterdessen gibt es für das schwer verletzte Opfer Hoffnung. Hier gibt‘s alle Details.
Töging am Inn - Entwarnung für den 30-Jährigen, der in der Nacht zum 27. November 2022 vor dem Töginger Musikclub Silo auf offener Straße brutal von einer Gruppe junger Männer mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt worden war: Mittlerweile konnte der Mann - ohne bleibenden Schäden davonzutragen - wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden. Das teilte Maximilian Maier vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen mit. Das Opfer hatte Stichverletzungen im Rumpfbereich erlitten. „Er hat wirklich Glück gehabt“, urteilt Maier.
21-Jähriger in Haft, 16-Jähriger auf freiem Fuß
Auch bei den Ermittlungen konnten Staatsanwaltschaft Traunstein und Kriminalpolizei Mühldorf erste Erfolge vermelden. „Aufwändige eigene Ermittlungen, verbunden mit einem Zeugenhinweis aus einem sozialen Netzwerk“ haben die Kripo-Beamten auf die Spur von zwei der drei Tatverdächtigen, die man für das Verbrechen verantwortlich hält, gebracht, heißt es in der jüngsten Erklärung des Polizeipräsidiums.
Bei Wohnungsdurchsuchungen bei einem 16-Jährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit und einem 21-jährigen Syrer am 8. Februar 2023 konnten die Beamten Beweise sicherstellen. Dass lediglich der 21-Jährige in Untersuchungshaft sitzt und der Teenager - trotz schwerwiegender Anschuldigung - auf freiem Fuß ist, liege daran, dass der Ältere das Messer benutzt habe, während die anderen in der Gruppe lediglich bei dem mutmaßlichen Streit und der handfesten Auseinandersetzung mit dem 30-jährigen Opfer mit dabei waren, erklärt Maximilian Maier.
Auf offener Straße angegriffen
Wie kam es aber zu dieser Bluttat? Als sich die letzten Nachtschwärmer aus den dort ansässigen vier Nachtclubs auf den Weg nach Hause machten, schlug die Polizei im Siloland im Töginger Industriepark auf; das war gegen 5.45 Uhr am 27. November. Erste Ermittlungen ergaben, dass der 30-Jährige, nachdem er mit Freunden in den Musiklokalen feiern war, auf der Aluminiumstraße oder der Werksstraße mit einer Gruppe junger Männer womöglich in Streit geraten und dann mit einem Messer schwer verletzt wurde. Das schwer verletzte Opfer wurde zur Versorgung in ein Krankenhaus eingeliefert; unterdessen sperrte die Polizei das Areal weiträumig für akribische Untersuchungen ab. Spuren konnten dabei allerdings nicht gesichert werden.
Über das Motiv oder die Frage, ob sich Täter und Opfer kannten, kann die Polizei auch heute noch keine Information geben. Auseinandersetzungen innerhalb des Silos habe es in dieser Diskonacht auch nicht gegeben; ganz im Gegenteil sei die Stimmung gut gewesen, wie Thomas Wörl, der Betreiber des Silo den OVB-Heimatzeitungen damals sagte.
Motiv bleibt weiter unklar
Wie also haben Staatsanwaltschaft und Polizei die Spur aufnehmen können? Darüber hält sich die Polizei bedeckt - schließlich möchten die Beamten auch noch den dritten mutmaßlichen Täter ausfindig machen. Gegen den 21-Jährigen und gegen den 16-Jährigen laufen unterdessen die Ermittlungen wegen versuchten Totschlags beziehungsweise wegen der Beteiligung daran weiter.
Als Strafe könnten den 21-Jährigen Gefängnis nicht unter fünf Jahren erwarten, sagt Maximilian Maier. Natürlich werde bei dem möglichen Strafmaß auch die geistige Reife des Täters in den Blick genommen. „Bei 21 Jahren könnte auch noch nach Jugendstrafrecht verfahren werden“, sagt der Polizeioberkommissar weiter. Wegen des jungen Lebensalters des mutmaßlichen Messerstechers möchte die Polizei keine weiteren Details zu dessen Person und Lebensumständen weitergeben.
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Auch Mordanklage ist möglich
Auf der anderen Seite ermitteln die Beamten weiter offen. Ob wir es bei der Messerstecherei im Disko-Areal Tögings mit einem Mord, bei dem Heimtücke oder Habgier mit im Spiel sein könnte, zu tun haben, ist noch nicht ganz vom Tisch. Andererseits könnte die Anklage auch auf gefährliche Körperverletzung herabgestuft werden, erläutert Maximilian Maier weiter. Die Ermittlungen werden es früher oder später ans Licht bringen.