Konflikte befürchtet
Nein zu Bauantrag: Wieso ein Einfamilienhaus in Marquartstein für Probleme sorgt
Die Errichtung eines neuen Einfamilienhauses in Marquartstein sorgt für Diskussionen und für eine Absage. Zu den Gründen und was die Ratsmitglieder in Sachen Tourismus beschäftigt hat.
Marquartstein – Bürgermeister Andreas Scheck (BfM) stellte auf der jüngsten Gemeinderatssitzung eine Bauanfrage im Bebauungsplan „Bruckfeld“ an der Loitshauser Straße vor. Die Erbengemeinschaft fragte für die Errichtung eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe an.
Andreas Scheck führte aus, dass das Bauen in zweiter Reihe vom Gemeinderat oftmals problematisch gesehen wird. In diesem Fall kommen weitere mit Schwierigkeiten verbundene Aspekte dazu. Bereits jetzt gibt es Stellplatzprobleme, sodass Mieter (fünf Wohneinheiten im Bestandsgebäude) nicht auf dem Grundstück mit der schmalen Zufahrt parken. Oft wird der Parkplatz des angrenzenden Friedhofs genutzt, was immer wieder zu Konflikten führte.
Stellplatz-Chaos vorprogrammiert
Für das neue Gebäude wäre ein eigener Wasseranschluss erforderlich, was bedeuten würde, dass die gerade fertiggestellte Loitshauser Straße wieder aufgerissen werden müsste. Elf Gemeinderäte stimmten der Bauanfrage nach längerer Diskussion aus nachfolgenden Gründen nicht zu: Die Massivität der Bebauung mit einer GFZ von 0,51, die über ein verträgliches Maß einer Nachverdichtung hinausgeht, samt zusätzlicher Versiegelung des Grundstückes über den bereits bestehenden hohen Versiegelungsgrad hinaus, ist nicht gewünscht.
Ein weiterer Grund liegt in den oben beschriebenen Stellplatzproblemen und dem Bauen in zweiter Reihe auch hinsichtlich der Geh- und Fahrtrechte. Außerdem sahen die Gemeinderäte eine weitere Bebauung in unmittelbarer Nähe zum Friedhof und den sich womöglich verstärkenden immissionsschutzrechtlichen Konflikten als Grund an.
Hier kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Auseinandersetzungen auf beiden Seiten, wie mangelnde Pietät der Bewohner bei Beerdigungen und von den Bewohnern als störend empfundene Beerdigungen mit Gesang, Weihrauch oder Böllerschießen. Die erforderliche Bebauungsplanänderung wurde somit nicht in Aussicht gestellt.
In der Diskussion über die Anfrage gab es durchaus auch Gegenargumente. Toni Entfellner (Grüne/Offene Liste) fand, dass die Probleme differenzierter betrachtet werden müssten, so könne man die Durchfahrtsrechte im Vorfeld regeln. Er stimmte zu, dass Einiges gegen den Antrag spricht, aber war der Meinung, dass der Kernbereich des Ortes eine gewisse Dichte haben darf und er nicht grundsätzlich gegen den Antrag sei. Geschäftsführer Florian Stephan schlug vor, die Entscheidung zurückzustellen, bis die Baubewerber einen neuen Plan für die Stellplätze haben. Drei Ratsmitglieder stimmten der Bauanfrage zu.
Tourismusausgaben steigen
Einhellige Zustimmung fand hingegen der Tagesordnungspunkt zur Erhöhung des Kurbeitrages ab 1. Januar 2026. Der Kurbeitrag wurde in Marquartstein, Schleching und Unterwössen zuletzt 2019 für Erwachsene von 0,85 Euro auf 1,50 Euro je Übernachtung angepasst. Für Kinder vom 6. bis einschließlich 15. Lebensjahr wurde ein Euro erhoben.
Die Ausgaben für den Tourismus haben inflationsbedingt und durch die Weiterentwicklung und Professionalisierung des Achental Tourismus gKU in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Dabei handelt es sich um Personal- und Ausstattungskosten, Kosten für Gästekartenanerkennung im ÖPNV, Marketingkosten insbesondere für Print-Produkte und digitale Systeme, Zuschüsse für das Gäste-Ferienprogramm, Wanderwegebeschilderung, Mountainbike- und Radbeschilderung sowie viele weitere Punkte.
Der Verwaltungsrat des Achental Tourismus gKU empfahl für die Mitgliedgemeinden eine Erhöhung des Kurbeitrages zum 1. Januar 2025 für Erwachsene ab dem 16. Lebensjahr auf zwei Euro je Übernachtung, für Kinder bleibt der Beitrag vom 6. bis einschließlich 15. Lebensjahr bei einem Euro.
Die Kurbeiträge für Zweitwohnungsbesitzer werden entsprechend auf 50 Euro pro Jahr für Erwachsene (bisher 42 Euro) und für Kinder auf 25 Euro (bisher 21 Euro) angehoben. Die Gemeinden Schleching, Unterwössen und Staudach-Egerndach haben bereits zum 1. Januar 2025 erhöht. In Marquartstein gilt der neue Beitrag ab 1. Januar 2026, der größte Beherbergungsbetrieb, die Chiemgau Klinik, benötigt eine längere Vorlaufzeit für die Änderung des Kurbeitrages.
In seinen weiteren Ausführungen widmete sich Bürgermeister Scheck dem Unterdeckungsgrad im Bereich des Tourismus. In den Vorjahren ergab dieser für 2022 27 Prozent und 29 Prozent für 2023, in den Jahren zuvor war der Unterdeckungsgrad teilweise noch höher.
Weniger Unterdeckung
Bei der oben beschriebenen Erhöhung des Kurbeitrages sind Mehreinnahmen von rund 41.000 Euro zu erwarten. Bei den Zweitwohnungsbesitzern rund 2.000 Euro. Die Unterdeckung könnte damit auf ein Niveau von circa 17,97 Prozent gesenkt werden. Im Vergleich zu anderen Tourismusgemeinden liegt Marquartstein mit der Höhe des Kurbeitrages im mittleren bis oberen Bereich.