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Staatsanwaltschaft klärt auf

Nach Kinderporno-Durchsuchungen in der Region: So wurden die Beschuldigten ermittelt

Dr. Rainer Vietze, Oberstaatsanwalt in Traunstein.
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Der Traunsteiner Oberstaatsanwalt, Dr. Rainer Vietze, erklärt, wie die Beschuldigten der Kinderpornografie-Durchsuchungen ermittelt wurden.

Am 22. Februar fanden Kinderpornografie-Durchsuchungen in fünf Wohnungen der Region statt. Jetzt klärt die Staatsanwaltschaft auf, wie die Beschuldigten ermittelt wurden – und warum die Durchsuchungen zeitgleich stattfanden.

Traunstein Fünf Wohnungen durchsuchten Ermittler der Kriminalpolizei Rosenheim in den frühen Morgenstunden am Donnerstag, 22. Februar. Der Verdacht: Besitz oder Verbreitung von kinderpornografischem Material. Bei allen fünf Wohnungen in Rosenheim, Wasserburg am Inn, Pfaffenhofen an der Ilm, Aschau im Chiemgau und Feldkirchen-Westerham wurden Beweismittel in Form von Datenträgern, Computern und Mobiltelefonen beschlagnahmt, wie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd mitteilt. Bei den Durchsuchungen wurde außerdem bereits offensichtlich kinderpornografisches Material festgestellt. Die Beschuldigten sind laut Präsidium alle männlich und im Alter von 20 bis 71 Jahren.

Kinderpornografie-Durchsuchungen in der Region: Hinweise kamen aus dem Ausland

Drei Fälle werden von der Staatsanwaltschaft Traunstein bearbeitet, zwei in Bamberg. Ermittelt werden konnten die Beschuldigten durch Hilfe aus dem Ausland, wie die Staatsanwaltschaft Traunstein auf OVB-Anfrage erklärt. „Bei zwei der drei von der Staatsanwaltschaft Traunstein geführten Ermittlungsverfahren, in denen durchsucht wurde, handelt es sich um sogenannte ‚NCMEC-Fälle‘“, sagt Oberstaatsanwalt und Pressesprecher Dr. Rainer Vietze. Bei diesem Verfahren werden die Beschuldigten über US-Provider an die halbstaatliche Organisation NCMEC gemeldet.

Das bedeutet NCMCE

NCMCE steht für „New Concept Mining for Child Exploitation Material“, ein Verfahren zur Identifizierung von kinderpornografischem Material im Internet. Dieser Ansatz nutzt fortschrittliche Technologien wie künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen, um Datenmuster zu erkennen und Inhalte zu analysieren, die möglicherweise illegale Abbildungen von Minderjährigen enthalten. Ziel ist es, solches Material schnell zu identifizieren und zu entfernen, um den Schutz von Kindern zu gewährleisten und die Verbreitung dieser Inhalte zu unterbinden.

Das NCMCE-Verfahren wird von Strafverfolgungsbehörden, Internetdienstanbietern und verschiedenen Organisationen, die sich für den Kinderschutz einsetzen, verwendet. Es ermöglicht eine effizientere Überwachung großer Datenmengen im Netz und hilft dabei, sowohl bekannte als auch bisher nicht identifizierte kinderpornografische Bilder und Videos aufzuspüren. Durch die Schnelligkeit und Präzision dieses Ansatzes können Ermittler rascher handeln, Täter zur Rechenschaft ziehen und betroffene Kinder unterstützen.

„Die Organisation wiederum leitet einen sogenannten ‚CyberTipline-Report‘ an die zuständigen Ermittlungsbehörden in den USA“, erklärt Vietze. Wird dann ein Bezug zu Deutschland festgestellt, werden die „CyberTipline-Reports“ an das Bundeskriminalamt gegeben. „Nach Prüfung der strafrechtlichen Relevanz und Feststellung der örtlichen Zuständigkeit in Deutschland werden die Vorgänge durch das Bundeskriminalamt an die Landeskriminalämter und von dort an die zuständigen Kriminalpolizeiinspektionen weitergeleitet.“ So landeten die Informationen zu drei der fünf Beschuldigten schließlich bei der Staatsanwaltschaft Traunstein.

Chatgruppe mit kinderpornografischem Material

Das dritte Verfahren, in dem die Staatsanwaltschaft Traunstein den Durchsuchungsbeschluss erwirkt hat, kam durch einen Ausläufer eines Großermittlungsverfahrens in Polen zustande. „Der Beschuldigte war Mitglied einer Chatgruppe, in der kinderpornografisches Material geteilt wurde“, sagt Vietze.

Dass alle fünf Durchsuchungen zur gleichen Zeit stattfanden, hatte nichts mit den Fällen konkret zu tun. Dadurch sollte die „rege Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörde im Bereich Kinderpornografie“ aufgezeigt werden und das „Bewusstsein der Bevölkerung für diese Thematik“ geschärft werden, macht der Oberstaatsanwalt deutlich.

Die fünf Tatverdächtigen wurden nach Beendigung der Maßnahmen wieder entlassen. Nun werden die sichergestellten Datenträger ausgewertet. „Dies wird erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen“, macht Vietze deutlich.

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