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Ticker: Prozess um den Tod von Hanna W. aus Aschau

Gutachter einig: Maximal 15 Jahre Haft für mutmaßlichen Mörder von Hanna (†23)

Mord-Prozess gegen Sebastian T. Hat er Hanna W. aus Aschau im Chiemgau umgebracht? Es ist der 18. Prozesstag am Landgericht Traunstein.
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Mord-Prozess gegen Sebastian T. Hat er Hanna W. aus Aschau im Chiemgau umgebracht? Es ist der 22. Prozesstag am Landgericht Traunstein.

Für viele Urteile ist das psychiatrische Gutachten Dreh- und Angelpunkt - heute wird es im Mord-Prozess gegen Sebastian T. aus Aschau soweit sein: Die Sachverständigen sagen aus, ob er schuldfähig war und ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll. Der Aschauer war zur Tatzeit 20 Jahre alt.

Das Wichtigste in Kürze

Update, 12.26 Uhr – Für Sebastian T. soll Jugendstrafrecht gelten

Jetzt ist auch das zweite psychiatrische Gutachten vor dem Landgericht gehalten. Und auch Jugendpsychiater Rainer Huppert ist „mehr für als gegen die Anwendung von Jugendstrafrecht“. Reife sei zwar nicht messbar, aber bei Sebastian S. sei eine Reifeverzögerung feststellbar. Auch Psychologin Nicole Liwon kam in ihrem Gutachten zuvor zum selben Urteil. Zur Tatzeit war Sebastian T. 20 Jahre, gilt damit als heranwachsend.

Damit dürfte feststehen: Wenn Sebastian T. verurteilt wird, dann nach Jugendstrafrecht. In aller Regel halten sich die Gerichte an die Empfehlungen der Sachverständigen. Falls das Urteil Mord lauten sollte, erlaubt das Jugendstrafrecht höchstens zehn Jahre Haft. Außer, es wird eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, dann sind bis zu 15 Jahre Gefängnis möglich.

Jugendpsychiater Huppert besuchte den Angeklagten viermal in der JVA Traunstein. Er beschreibt ihn als „freundlichen, jungen Mann“. Ihm gegenüber bestritt Sebastian T. die Tat, er sah sich zu Unrecht im Gefängnis. Laut Huppert habe der Angeklagte einen Hang zum „Einzelgängerischen“, zeige aber trotzdem Kontaktbereitschaft. Persönlichkeitsstörungen oder krankhafte seelische Störungen sieht der Psychiater nicht.

Der Prozess wird für heute beendet. Am 4. Januar wird die Verhandlung in Traunstein fortgesetzt.

Update, 10.22 Uhr – IQ im „knapp unterdurchschnittlichen Bereich“

Zügig und ohne Vorgeplänkel geht es heute am Landgericht los. Nicole Liwon wird von Richterin Aßbichler um ihre Stellungnahme gebeten. Sie ist Psychologin und hatte mit Sebastian T. zwei Termine in Untersuchungshaft. Ihr Urteil: Insgesamt sieht sie beim Angeklagten eher noch Reifeverzögerungen.

„Ihm gelang bisher eine realistische Alltagsbewältigung. Beruflich entspricht er einem Heranwachsenden“, so Gutachterin Liwon. Privat gleiche er aber eher einem Jugendlichen, habe sich auch vom Elternhaus noch nicht gelöst. Ihr gegenüber habe sich Sebastian T. freundlich und ausgeglichen, aber eher unsicher und schüchtern gezeigt. „Bei den Tests war er sehr motiviert.“ Nicole Liwon stellte dabei einen IQ von 80 fest - im „knapp unterdurchschnittlichen Bereich“, wie sie sagt. Bei Tests zur Konzentration schnitt er dagegen sehr gut ab.

Keine Hinweise auf einen Fetisch

Die Gutachterin macht klar: Bei Sebastian T. gebe es keine Hinweise auf eine psychiatrische Störung, auf Depressionen, Alkoholismus oder eine paranoide Persönlichkeit. „Auch bei seiner Sexualität gab es keine Auffälligkeiten, wie zum Beispiel Hinweise auf einen Fetisch.“ Sebastian T. habe ihr aber offen gesagt, dass er noch nie eine Freundin oder näheren Kontakt zu Mädchen hatte.

Nicole Liwon beschreibt in ihrem Gutachten eigentlich einen gänzlich durchschnittlichen, unauffälligen jungen Mann. Bei Aggressionstests sei er im Normbereich gelegen, habe sich selbst kein gesteigertes Aggressionspotenzial zugeschrieben. „Herr T. ist sich der gängigen Spielregeln bewusst.“

Nun steht ein weiteres Gutachten eines Jugendpsychiaters auf dem Programm. Erst dann werden die Prozessbeteiligten Rückfragen stellen können.  

Vorbericht

Traunstein/Aschau im Chiemgau - Hätte sich das Unglück um Hanna W. aus Aschau zweieinhalb Monate später ereignet, würde sich die Frage nun nicht stellen: Soll für Sebastian T., ihren mutmaßlichen Mörder, Jugendstrafrecht angewendet werden? Denn zur Tatzeit am 3. Oktober 2022 war der Angeklagte 20 Jahre alt, galt also noch als heranwachsend. Mit seinem 21. Geburtstag am 16. Dezember hätte er bereits als Erwachsener gegolten.

Jugendstrafrecht für Sebastian T.? Statistisch eher schon

Am heutigen Freitag (22. Dezember) schlägt am Traunsteiner Landgericht die Stunde der psychiatrischen Gutachten. Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht? Die Sachverständigen müssen dem Gericht eine klare Empfehlung geben. Im Gesetz heißt es, dass Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden nur dann zum Tragen kommt, wenn der Täter in seiner psychisch-sozialen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Im Schnitt scheint die Tendenz klar - Beispiel 2018: Damals galt für fast 72 Prozent aller verurteilten Heranwachsenden in Bayern Jugendstrafrecht.

Sollte Sebastian T. wegen Mordes nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, muss er mindestens 15 Jahre ins Gefängnis. Bei Jugendstrafrecht sind es höchstens zehn Jahre. Außer, es wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt, dann sind es im Jugendstrafrecht höchstens 15 Jahre. Auch zur Schuldfähigkeit und zur Persönlichkeit des Angeklagten müssen die psychiatrischen Gutachter am Freitag aussagen. Dies dürfte nicht so einfach werden, denn vor Gericht äußerte sich der 22-jährige Aschauer bisher überhaupt nicht.

Beim jüngsten Prozesstag am Donnerstag standen Videoaufnahmen hoch über der Prien im Mittelpunkt. Der erste Schritt zur Analyse, ob sich Hanna W. ihre schlimmen Verletzungen auch erst im reißenden Fluss zugezogen haben könnte. Zumindest die Verteidigung verfolgt dieses Erklärungsmuster. Weitere Gutachten werden angefordert, weitere Zeugen geladen. Der Prozess wird sich weiter in die Länge ziehen: Heute steht der 22. Prozesstag an. Acht weitere, bis in den Februar, wurden vom Gericht bereits terminiert.

Angeklagt ist Sebastian T. aus Aschau im Chiemgau. Er soll am 3. Oktober vorigen Jahres Hanna W. auf ihrem Heimweg vom Club „Eiskeller“ bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und sie dann in den Bärbach nahe der Kampenwandbahn geworfen haben. Dort ertrank die damals 23-Jährige. Sebastian T. war anfangs für die Polizei nur als wichtiger Zeuge interessant, da er zur Tatzeit als Jogger gesehen wurde. Am 17. November 2022 wurde er jedoch festgenommen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet auf Mord. Mit einem Urteil wird aktuell im Februar gerechnet.

chiemgau24.de wird aktuell vom Prozess berichten.

xe

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