Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Ticker: Mord-Prozess um den Tod von Hanna W. aus Aschau

„Schäbig und unmoralisch“, „reine Verzögerungstaktik“: Verteidiger werden abgewatscht

Zuerst flogen zwischen Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft die Fetzen, dann zog Anwältin Regina Rick ihr Zwischenfazit zum Prozess - die Verteidiger von Sebastian T. wähnen sich im Aufwind.
+
Sebastian T. mit zwei seiner drei Verteidiger: Markus Frank (links) und Regina Rick.

Traunstein/Aschau im Chiemgau – Ginge es nur nach dem Landgericht, wäre man mit allen Zeugen schon durch - und im Mord-Prozess um den Tod von Hanna W. könnte ein Urteil gesprochen werden. Doch mehrere Beweisanträge der Verteidigung müssen noch abgearbeitet werden...

Das Wichtigste in Kürze:

Update, 13.45 Uhr - Verteidigern bläst Gegenwind ins Gesicht

Kurz und knapp: Die nächsten beiden Beweisanträge der Verteidigung sind jetzt abgeschmettert. Und wieder wurde es laut am Landgericht. Aber der Reihe nach.

Zum einen wollte die Verteidigung Akteneinsicht in ein früheres Verfahren des „Knast-Zeugen“, der Sebastian T. schwer belastete. Der Angeklagte hätte ihm in U-Haft die Tötung von Hanna gestanden. Die Verteidigung will ihn als Lügner darstellen, weil er in einem früheren Verfahren einmal erwiesenermaßen gelogen habe. Aber Richterin Aßbichler lehnt die Akteneinsicht ab.

Es gäbe keinen Erfahrungssatz, wer einmal gelogen hat, dem sei nie mehr zu glauben, so Aßbichler: Auch Staatsanwalt Wolfgang Fiedler will sich äußern. Die angebliche psychische Erkrankung des Zeugen reiche ebenfalls nicht als Begründung aus, seine Glaubwürdigkeit infrage zu stellen. So argumentierte zuletzt Verteidigerin Regina Rick. Es sei „schäbig und unmoralisch“, die Persönlichkeitsrechte des Zeugen so „mit Füßen zu treten“, meint Staatsanwalt Fiedler.

Auch der zweite Beweisantrag der Verteidigung wird abgelehnt. Man wollte die Handy-Geodaten eines Freundes von Sebastian T., um herauszufinden, ob sie sich am 3. oder am 4. Oktober zum Tischtennisspielen getroffen hatten. Dort soll der Angeklagte von einem ermordeten Mädchen aus Aschau berichtet haben – je nachdem, an welchem Tag es war, handelt es sich um Täterwissen oder nicht.

Doch in den Augen der Richterin sind die Geodaten „ohne Bedeutung“. Sie könnten nicht beweisen, ob der Zeuge sich mit Sebastian T. getroffen hatten. Sie würden nur zeigen, wo das Handy gelegen ist – und mehr nicht. Auch die Glaubwürdigkeit der besten Freundin von Sebastian T., die ihn schwer belastete, würde die Analyse der Geodaten nicht berühren.

Wie also geht es jetzt weiter im Prozess? Wieder mit weiteren Beweisanträgen der Verteidigung. Welche es sind, ist noch nicht bekannt. Die Anwälte bekamen vom Gericht die Frist gesetzt, sie bis zum nächsten Verhandlungstag am 8. Februar zu stellen. Und jetzt will Verteidigerin Regina Rick auch noch, dass diese Frist nochmal verlängert wird – und kassiert von Aßbichler postwendend eine Absage: „Dann werden wir nie fertig.“

Auch aus Staatsanwalt Fiedler platzt es wieder heraus: „Reine Verzögerungstaktik“, kommentiert er gut hörbar den Versuch der Verteidigung, auch über den 8. Februar hinaus noch weitere Beweisanträge stellen zu können. Denn der Mord-Prozess um den Tod von Hanna W. aus Aschau tritt nun schon seit einiger Zeit auf der Stelle. Für den heutigen Tag ist die Verhandlung beendet. Weiter geht’s am kommenden Donnerstag (8. Februar). 

Update, 10.40 Uhr - Hausdurchsuchung bei Sebastian T.s Eltern! Was taucht noch alles auf vor Gericht?

Was Richterin Jacqueline Aßbichler gleich zu Beginn des heutigen Prozesstages ausplaudert, lässt aufhorchen: Am gestrigen Mittwoch (31. Januar) gab es eine Hausdurchsuchung bei der Familie des Angeklagten in Aschau. In den frühen Morgenstunden soll es sich abgespielt haben. Das Ergebnis kennt aber auch Aßbichler nicht. Noch nicht.

Über die Hintergründe wird nichts Offizielles bekannt. Es dürfte aber um Zugangsdaten für Sebastian T.s Handy gehen. Denn darauf gibt es drei verschiedene Benutzerkonten. Auf jenes des Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft selbstverständlich Zugriff – nicht aber auf die anderen beiden. Am Dienstag wurden Vater und Mutter von Sebastian T. bereits von der Richterin nach den Zugangsdaten gefragt. Doch herausrücken wollten sie sie nicht.

Denn im Prozess geht es immer wieder darum, was Sebastian T. rund um die Tatzeit – oder gar zur Tatzeit, wenn es nach der Verteidigung geht – am Handy alles gemacht hat. Der Zugang zu den weiteren Benutzerkonten könnte weitere Aufschlüsse geben.

Und noch eine zweite Neuigkeit hat Richterin Aßbichler: Das Landgericht hat ein zusätzliches Gericht, eine „Kammer“, geschaffen, um Aßbichler und ihre beiden Richterkollegen und die Schöffen zu entlasten. Damit ist der Zeitdruck im „Hanna-Prozess“ nicht mehr so groß und andere Verfahren, die sich bereits aufstauten, können angegangen werden.

Nun wird es, wie erwartet, um die Beweisanträge der Verteidigung gehen.  

Der Vorbericht zur Verhandlung am 1. Februar

„Wir wären mit der Beweisaufnahme durch“, machte Richterin Jacqueline Aßbichler erst beim jüngsten Prozesstag am Dienstag allen klar. Dass das letzte Wort aber noch immer nicht gesprochen ist, liegt an der Verteidigung von Sebastian T. Seine Anwältin Regina Rick stellte am Dienstag zwei neue Beweisanträge - und es werden nicht die letzten sein: Auch nächste Woche sollen weitere Beweisanträge folgen.

Damit allein wird sich das Landgericht Traunstein am heutigen Donnerstag (1. Februar) zu beschäftigen haben: ob die jüngsten Beweisanträge des Verteidiger-Trios Rick, Baumgärtl, Frank zugelassen oder abgeschmettert werden. Konkret forderte Rick am Dienstag, Akteneinsicht in ein früheres Verfahren gegen den „Knast-Zeugen“ zu bekommen, der Sebastian T. schwer belastete. Jener Zeuge sei ein Lügner, man dürfe ihm „keinen Glauben schenken“. Die Verhandlung am Donnerstag beginnt gegen 9.30 Uhr.

Außerdem will man die Handy-Geodaten eines Freundes des Angeklagten. Damit soll klar werden, ob das Treffen von Sebastian T. und seinen Freunden, bei dem er von einem „ermordeten Mädel“ aus Aschau erzählt hat, wirklich schon am 3. Oktober 2022 stattgefunden hat - oder einen Tag später. Ein entscheidender Unterschied, denn am 3. Oktober, dem Tag, an dem Hanna W. ihr Leben lassen musste, wusste die Öffentlichkeit von dem Fall noch nichts.

Jüngste Beweisanträge der Verteidiger gingen ins Leere

Mit den Beweisanträgen, die in den Wochen zuvor gestellt wurden, hatten sich die Anwälte von Sebastian T. zumindest schon mal keinen Gefallen getan. Denn die These, Hanna W. wäre nur durch einen unglücklichen Unfall ums Leben gekommen, wurde dadurch erst recht entkräftet. Auch das Alibi, Sebastian T. hätte zur Tatzeit am Handy gespielt, konnte ihm nicht verschafft werden.

Aktuell hat das Landgericht noch sieben weitere Termine für die Verhandlung freigehalten, bis zum 5. März. Auch die letzten Zeugen, die die Verteidigung noch laden ließ, konnten zur Aufklärung des mutmaßlichen Tatgeschehens nichts beitragen. Sebastian T. soll am 3. Oktober 2022 Hanna W. auf ihrem Heimweg vom Club „Eiskeller“ bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen und sie dann in den Bärbach geworfen haben. Dort ertrank die damals 23-Jährige. Sebastian T. war anfangs für die Polizei nur als wichtiger Zeuge interessant, da er zur Tatzeit als Jogger gesehen wurde. Am 17. November 2022 wurde er jedoch festgenommen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet auf Mord.

chiemgau24.de wird aktuell vom Prozess berichten.

xe

Kommentare