Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Waldkraiburger soll jahrelang Buben mit „perfidem System“ vergewaltigt haben

Missbrauch nicht bewiesen? Verteidiger wollen Freispruch - Staatsanwaltschaft 14 Jahre Haft

Kindesmissbrauch Symbolbild.
+
Kindesmissbrauch Symbolbild.

Traunstein/Waldkraiburg - Dem Gutachter verkaufte er sich als unschuldig - die drei Opfer belasteten ihn dagegen schwer: ein 57 Jahre alter Waldkraiburger steht wegen Kindesmissbrauchs nicht zum ersten Mal vor Gericht. Die Plädoyers könnten unterschiedlicher nicht sein.

Update, 17.43 Uhr - Missbrauch nicht bewiesen? Verteidiger wollen Freispruch

Bereits ein rechtskräftiges Urteil wegen Kindesmissbrauchs und jetzt drei weitere Opfer, die den Angeklagten übereinstimmend belasten – doch die Verteidigung fordert einen Freispruch: „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten), so Rechtsanwalt Markus Frank. Vom Angeklagten kam kein Geständnis, die Taten hätten sich im Prozess nicht nachweisen lassen.

Frank zweifelt die Glaubwürdigkeit der Geschädigten an. „Ging da alles mit rechten Dingen zu? Die Anzeigen kamen aus heiterem Himmel, als der Angeklagte bereits mit dem Rücken zur Wand stand.“ Die Drei würden sich außerdem untereinander kennen und vor allem sein leiblicher Sohn, der ebenfalls vergewaltigt worden sein soll, habe einen Belastungseifer – als „Teufel“ habe er ihn vor Gericht bezeichnet.

Falls es zu einer Verurteilung kommen sollte, sprechen sich die Verteidiger gegen eine anschließende Sicherungsverwahrung aus. Zum einen, weil die Taten so lange zurücklägen, zum anderen, weil sich der psychiatrische Gutachter selbst widersprochen habe. Im ersten Prozess mit Urteil vom Januar habe er „nur“ eine pädophile Neigung beim Waldkraiburger festgestellt. Jetzt sprach der Gutachter dagegen schon von einer „Kernpädophilie“. „Das ist nicht nachvollziehbar“, so Rechtsanwalt Axel Reiter.

Die Möglichkeit zu „letzten Worten“ lässt der 57-Jährige verstreichen und schließt sich seinen Verteidigern an. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer zuvor 14 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das vorherige Urteil des Landgerichts, neun Jahre Gefängnis, ist darin bereits miteinbezogen. Im jetzigen Fall wird das Urteil am 13. November um 9.30 Uhr verkündet.  

Angeklagt waren elf Fälle schweren Kindesmissbrauchs. Laut Staatsanwaltschaft spielten sich die Taten zwischen 1992 und 2005 ab. Opfer seien drei Buben im Kindesalter gewesen: der leibliche Sohn des heute 57-Jährigen, ein Freund des Sohnes und ein Kind, das er in einem Lokal kennenlernte und dessen Vertrauen er in einer vaterähnlichen Rolle gewonnen haben soll. 

Update, 16.32 Uhr - Staatsanwaltschaft fordert 14 Jahre Haft

„Mehrmals vergewaltigt, physisch und psychisch gebrochen“ - so fasst Staatsanwältin Helena Neumeier zusammen, was drei Buben in Waldkraiburg zwischen 1992 und 2005 erleben mussten. Heute sind sie längst erwachsen, doch damals waren allesamt im Kindesalter. Eines der mutmaßlichen Opfer ist gar der leibliche Sohn des 57-jährigen Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft zählt insgesamt neun Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung auf.

Die Forderung: 14 Jahre soll der Waldkraiburger ins Gefängnis. Darin einberechnet sind bereits die neun Jahre, die der Mann erst im Januar vom Traunsteiner Landgericht aufgebrummt bekam. Das Urteil, ebenfalls wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, ist inzwischen rechtskräftig. Doch das ist noch nicht alles. Staatsanwältin Neumeier fordert auch eine anschließende Sicherungsverwahrung - „das schärfste Schwert des Strafrechts“. Kinder gehörten vor dem Angeklagten geschützt.

Über eine Stunde dauert das Plädoyer der Staatsanwältinnen Neumeier und Theresa Finsterwalder. Alle angeklagten Fälle wiederholen sie noch einmal mit allen grausigen Details. Hinzu kommt, dass der 57-Jährige im Zuge der Taten auch zuschlug und Druck auf die Buben ausübte: „Sie beschrieben ihn als ein Monster, das Gewalt ausübte und Drohungen aussprach.“ Obwohl die Taten zwischen 18 und 31 Jahre zurückliegen, seien sie von den Geschädigten nach wie vor detailreich beschrieben worden.

„Man muss davon ausgehen, dass weit mehr Taten vorliegen, als angeklagt“, meint Staatsanwältin Neumeier. Als Kinder seien sie damals nicht ernstgenommen worden, die Taten innerhalb der Familie totgeschwiegen. „Später lösten sie sich davon los, wurden erwachsen und wollten mit den schrecklichen Ereignissen nichts mehr zu tun haben.“ Doch im Zuge des vorigen Prozesses und den Presseberichten darüber seien sie wieder wachgerüttelt worden.

Der Waldkraiburger sei gezielt und mit „raffinierten Strategien“ vorgegangen, um nicht entdeckt zu werden. Er habe sich anderen gegenüber sogar als Vater der Buben ausgegeben, um die Anwesenheit der Kinder zu erklären. Bewusst habe er sich dann „schüchterne Kinder mit Selbstzweifel“ gesucht - „ein eingeschliffenes Verhaltensmuster. Der Angeklagte ist für die Allgemeinheit gefährlich“, so Staatsanwältin Theresa Finsterwalder. 

Deutliche Worte fand auch Rechtsanwalt Jörg Zürner, der die Nebenklage vertritt. Der Angeklagte habe die Geschädigten als Lügner dargestellt - „das ist ein weiterer Missbrauch“. Die inzwischen erwachsenen Männer hätten innerlich „gebebt“, als sie als Zeugen vor Gericht saßen. Zürner holt aus: „Sie haben die Geschädigten mit einem perfiden System zum billigen Objekt ihrer sexuellen Lust gemacht. Erst als sie in die Pubertät kamen und nicht mehr Ihrer Lust entsprachen, wurden sie entlassen.“

Nun wird auch die Verteidigung ihr Plädoyer halten. Der Angeklagte selbst äußerte sich während der Verhandlung nicht zu den Vorwürfen. 

Vorbericht:

Es geht um elf Fälle schweren Kindesmissbrauchs, die dem Mann aus Waldkraiburg zur Last gelegt werden. Bereits am 11. Juli war Prozessauftakt, jetzt neigt sich die Verhandlung dem Ende entgegen. Am heutigen Montag werden ab 13 Uhr vor dem Traunsteiner Landgericht die Plädoyers gehalten. Das Besondere: Vor Gericht hat sich der 57-Jährige nie zu den Vorwürfen geäußert, gegenüber dem Sachverständigen leugnete er alles, zeigte sich sogar von einem Freispruch überzeugt - und das, obwohl er erst im Januar wegen anderer Fälle von Kindesmissbrauchs neun Jahre Haft bekam. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Laut Staatsanwaltschaft spielten sich die jetzt verhandelten Taten zwischen 1992 und 2005 ab. Opfer seien drei Buben gewesen: Der leibliche Sohn des Waldkraiburgers, ein Freund des Sohnes und ein Kind, das er in einem Lokal kennenlernte und dessen Vertrauen er in einer vaterähnlichen Rolle gewann. Während der ersten Verhandlung wurden weitere Opfer durch die Presseberichte wachgerüttelt und erstatteten Anzeige - daher steht der Waldkraiburger jetzt wieder vor Gericht. Der Gutachter befand zuletzt: der Angeklagte ist intelligent und voll schuldfähig. Weil er seine mutmaßlichen Taten und seine Pädophilie leugne, sei eine Therapie kaum möglich.

Die drei mutmaßlich vergewaltigten Buben - heute längst im Erwachsenenalter - sagten schon vor Gericht aus, darunter auch sein leiblicher Sohn. Bei den Taten waren sie alle im Kindesalter. „Ich musste zu ihm ins Zimmer, mich ausziehen und hinlegen, Maul halten und ihn machen lassen“sagte einer der Geschädigten aus, der heute 33 Jahre alt ist. Nach den Taten habe er sich „wie Matsch gefühlt“. Seinen damaligen Zustand beschrieb der Geschädigte mit den Worten: „Ich habe gelebt. Aber ich war tot.“

innsalzach24.de wird aktuell vom Prozess berichten.

xe

Kommentare