Was der Gespielin nach Vorfall in Kirche jetzt droht
Schäferstündchen am Altar: Was sind die Folgen für Schechener Brautpaare und Täuflinge?
Ein Rosenheimer und seine Gespielin erschüttern die kirchlichen Grundfesten in Schechen: Nach einem Liebesspiel vor dem Altar der Kirche Marienberg muss das Liebespaar vor Gericht. Doch die Lage bleibt bis zur letzten Minute ungewiss. Was den Beschuldigten droht und was die Auswirkungen für Brautpaare und Täuflinge sind.
Schechen – Nun sind sie beide angeklagt, die Beteiligten am Schäferstündchen im Altarraum der Kirche in Marienberg: Gegen den 39-jährigen Rosenheimer, der neben vielen anderen Straftaten auch wegen der Störung der Religionsausübung angeklagt ist, läuft das Verfahren am Landgericht Traunstein bereits.
Auch die Frau muss vor Gericht
Gegen seine Gespielin kommt es am 1. Februar zum Verfahren. So die 26-Jährige nicht noch den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknimmt und sich damit das öffentliche Verfahren erspart. „Das kann sie bis eine Minute vor Verhandlungsbeginn tun“, erklärt Stefan Tillmann, Pressesprecher des Rosenheimer Amtsgerichts.
Bildmaterial auf dem Handy
Aufgekommen ist das Schäferstündchen am Altar im Zuge der Ermittlungen gegen den 39-jährigen Rosenheimer. Er ist unter anderem des mehrfachen Betrugs angeklagt, soll als Platzwart auf einem Campingplatz eine sechsstellige Summe ergaunert haben. Auf seinem Handy fand sich entsprechendes Bildmaterial.
Sex auf dem Altar – der Straftatbestand ist für Staatsanwälte und Richter vermutlich auch nicht alltäglich. Stefan Tillmann lacht: „Ja, das ist schon ein skurriler Sachverhalt“, sagt er. Aber kuriose Geschehnisse „haben wir im Strafrecht ja öfter.“ Wie ausgefallen auch immer: „Für das juristische Verfahren tut das letztlich nichts zur Sache.“
Straftatbestand Störung der Religionsausübung
Im Strafgesetzbuch gibt es einen eigenen Paragrafen zur Störung der Religionsausübung. Die Norm sei sicher schon älter, kommentiert Tillmann die Formulierung „beschimpfenden Unfug“, die darin enthalten ist. „Ein Schäferstündchen auf dem Altar dürfte ziemlich sicher darunter fallen.“
Strafgesetzbuch: § 167 Störung der Religionsausübung
(1) Wer
1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder
2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich.
Strafrechtlich ist der Vorfall relativ eindeutig. Da geht jetzt alles seinen Gang. Im erzbischöflichen Ordinariat ist man noch nicht ganz so weit. „Fälle wie dieser kommen sehr selten vor“, sagte ein Sprecher des Bistums gleich nach dem Bekanntwerden des Geschlechtsverkehrs in der Kirche gegenüber der Deutschen-Presse-Agentur (dpa).
Absprache zwischen Bistum und Pfarrei
Die Absprachen mit der Kirchengemeinde über das weitere Vorgehen laufen noch, sagt Dr. Christoph Kappes, stellvertretender Pressesprecher des Ordinariats. Noch sei keine Entscheidung gefallen. Die Wahrscheinlichkeit sei aber hoch, dass entschieden wird, den Altar neu zu segnen. Dazu wird der Altar abgedeckt, ihm werden alle Zeichen der Würde genommen. Dann werde er mit Weihrauch und Weihwasser neu gesegnet, erklärt Kappes.
Getauft ist getauft
Die intimen Spiele des Rosenheimer Paares fanden schon im Sommer 2022 statt, bekannt wurden sie erst jetzt. Was ist mit Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen, die seit dem Sommer des Vorjahres in der Marienberger Kirche stattfanden? Sind die nun nichtig? Nein, versichert Kappes, getauft ist getauft und getraut ist getraut. Denn geweiht sind Kirche und Altar nach wie vor.