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Bauprojekt in Chieming hat dennoch eine Chance

Gemeinderat blockiert Carport-Bau in Hart – „Schwarzbau“-Mauer wird zum Stein des Anstoßes

Zum Stein des Anstoßes für die umliegenden Nachbarn ist die von Landschaftsgärtner und drittem Bürgermeister Josef Mayer erstellte 50 Zentimeter hohe Mauer geworden, die das Grundstück Wiesenweg 6 an der nordöstlichen und südöstlichen Grundstücksgrenze umfriedet. Bei der Mauer handelt es sich offenbar um einen „Schwarzbau“.
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Zum Stein des Anstoßes für die Nachbarn ist die 50 Zentimeter hohe Mauer geworden, die das Grundstück im Ortsteil Hart an der nordöstlichen und südöstlichen Grundstücksgrenze umfriedet.

Der Gemeinderat Chieming lehnte einen Bauantrag auf Wohnhauserweiterung mit Carport auf einem Grundstück im Chieminger Ortsteil Hart ab. Warum die geplante Dachneigung eine entscheidende Rolle spielte und eine 50 Zentimeter hohe Mauer – vom Dritten Bürgermeister Josef Mayer gebaut – zum Stein des Anstoßes wurde.

Von: Arno Zandl

Chieming – Dem Bauantrag auf Wohnhauserweiterung mit Carport auf einem Grundstück im Ortsteil Hart wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. „Es wird aber unter der Bedingung in Aussicht gestellt, dass die Dachneigung des Carports auf mindestens sechs Grad angepasst und die Ziffer 15 des Bebauungsplanes „Hart“ eingehalten wird“, hieß es in der Beschlussfassung, der das Gremium zugestimmt hat.

Nach Bebauungsplan „Hart“ nicht statthaft

Der Bauherr beabsichtigt den Ausbau des bestehenden Abstellplatzes zu Wohnzwecken sowie die Errichtung eines Carports. Die Wohnhauserweiterung soll auf einer Grundfläche von 23,51 Quadratmetern erfolgen, bei einer seitlichen Wandhöhe von 3,30 Metern, mit Satteldach bei einer Neigung von 24 Grad. Der Carport soll laut Planung eine Grundfläche von 49,65 Quadratmeter erhalten, bei einer seitlichen Wandhöhe von drei Metern und einem Pultdach von zwei Grad.

Da sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hart“ richtet, kann dem Bauantrag nicht zugestimmt werden, so Reichelt. Der Bebauungsplan „Hart“ setzt unter Ziffer fünf für Garagen Satteldächer mit einer Dachneigung von 18 bis 24 Grad fest. Zudem setzt der Bebauungsplan unter Ziffer 15 fest, dass erforderliche Geländemodellierungen nicht kantig, sondern natürlich auszuformen sind. „Durch die Errichtung eines Pultdaches mit einer Dachneigung von zwei Grad und der Errichtung der Stützmauer werden diese Festsetzungen nicht eingehalten“, hieß es.

Warum die Dachneigung einen Unterschied macht

Gemeinderätin Angelika Maier (Grüne) stellte die Frage, welchen Unterschied es mache, ob das Pultdach zwei oder sechs Grad habe, und wie man auf sechs Grad komme. Bürgermeister Reichelt (CSU) argumentierte mit dem Bebauungsplan und der räumlichen Nähe des Carports zum Nachbargrundstück. Außerdem sei der Bebauungsplan in Chieming bei gleichgelagerten Fällen auf eine Dachneigung von mindestens sechs Grad ausgelegt.

Dritter Bürgermeister Josef Mayer (CSU) fragte, ob er sich an der Abstimmung beteiligen dürfe, da seine Gartenbau-Firma in dem Bauvorhaben involviert sei. Bürgermeister Reichelt entgegnete, dies sei nicht das Problem, denn der Bauherr ist für den gestellten Bauantrag und die Ausführung verantwortlich. „Es liegt in dem erfolgten Mauerbau allerdings ein Schwarzbau vor“, sagte Reichelt. Dies löste Lachen bei einigen Gemeinderäten und Verwunderung beim dritten Bürgermeister aus, dessen Gartenbaufirma die Mauer erstellt hatte. Der Bauantrag wurde schließlich durch das Gremium einvernehmlich ablehnend beschieden, mit Aussicht auf Genehmigung.

Gefährdung für Nachbarhäuser durch abfließendes Wasser?

Bei einer Ortsbesichtigung außerhalb der Gemeinderatssitzung waren sich die anwesenden Nachbarn einig, dass von den beiden etwa 50 Zentimeter hohen Mauern, die an der nordöstlichen und südöstlichen Grundstücksgrenze durch den Bauherrn errichtet wurden, eine Gefährdung für die tiefer liegenden Nachbarhäuser durch das abfließende Oberflächenwasser ausgehen könnte. Darüber beschwerten sich die Nachbarn bei der Baubehörde des Landratsamtes und bei der Gemeinde Chieming. Da durch den Bauherrn die bisher bestehende Garage zu Wohnraum umgebaut wurde, fehlt dem Haus jetzt eine Garage, die durch den Carport ersetzt werden soll. Bisher war diese Fläche Rasen, der sich in das natürliche Gelände einfügte, nun soll der Untergrund des Carports mit Betonsteinen versiegelt werden.

Die auf dem Carport durch den Bauherrn vorgesehene Dachterrasse bis zu den beiden Nachbargrundstücken, die vom ersten Stock des Wohnhauses aus betretbar sein sollte, wurde durch die Baubehörden bereits abgelehnt, nun stellt sich für die Nachbarn die Frage, ob die bereits erstellte Mauer wieder zurückgebaut werden muss.

Ortstermin am Grundstück

Der unmittelbaren Anliegerin ist der Satz des dritten Bürgermeisters noch immer in Erinnerung: „Was haben Sie sich denn so, wegen dieser kleinen Mauer?“ – Dass es sich dabei um einen Schwarzbau handeln könnte, der gerade vom aus Hart stammenden Gemeinderat Josef Mayer erstellt wurde, sorgt bei den Nachbarn für Verwunderung. Das ahnten sie nicht.

„Wenn der Mayer Seppi als dritter Bürgermeister und Harter unseren Bebauungsplan nicht kennt, wer soll ihn dann kennen?“ Diese Frage stellte sich einer der betroffenen Nachbarn beim Ortstermin außerhalb der Gemeinderatssitzung.

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