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Gemeinderat in Aktion

Chieming entscheidet über zwei spannende Bauvorhaben in Hart

DerOrtsausgang von Hart: Am Waldrand liegt das Grundstück, auf dem ein neues Doppelhaus entstehen soll (Archivbild).
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Der Ortsausgang von Hart: Am Waldrand liegt das Grundstück, auf dem ein neues Doppelhaus entstehen könnte. (Archivbild).

In der jüngsten Gemeinderatssitzung ging es um zwei Bebauungsplanänderungen in Hart. Das wurde entschieden.

von Arno Zandl

Chieming – Bereits im Februar 2021 hatte der Gemeinderat Chieming entschieden, für den Bereich des Grundstücks in Verlängerung der Ortsstraße Forstweg in Hart den Flächennutzungsplan zu ändern, um das bestehende Wohngebiet zu erweitern. Der Änderungsbereich befindet sich in Verlängerung der Ortsstraße „Forstweg“ in Hart und umfasst eine Größe von circa 0,15 Hektar.

Stellungnahme der Baubehörde

Neben den bereits bekannten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (wir berichteten), gab es zusätzlich eine Stellungnahme durch das Bauamt im Landratsamt Traunstein. Zur Änderung der Baukörperstellung für die geplante Bebauung südöstlich von Hart bestehe grundsätzlich Einverständnis, hieß es. Wegen der gut einsehbaren Lage am Ortsrand sollten Stützmauern nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Es wurde empfohlen, die Länge der Stützmauern auf dem Grundstück auf eine Länge von fünf Metern zu begrenzen und zu bepflanzen. Zudem wurde angeregt, dass Einfriedungen als Holzzaun ausgeführt werden und Glasbalkone unzulässig sein sollten.

Auch die Untere Naturschutzbehörde sowie der Bund Naturschutz haben Stellung bezogen. Demzufolge sollen „alle Pflanzungen aus standort- und klimagerechten, heimischen Bäumen und Sträuchern hergestellt werden“. Mit dem Antragsteller wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Umsetzung der Ausgleichsfläche, der Maßnahmen aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom Mai 2023 und die Betreuung durch eine fachlich geeignete Umweltbegleitung vereinbart.

Flächen wasserdurchlässig gestalten

Vom Wasserwirtschaftsamt kam die Ergänzung, dass, wenn eine breitflächige Versickerung nicht möglich sei und deshalb eine linienförmige Versickerung beispielsweise mittels Mulden-Rigolen zu realisieren sei. „Um der Versiegelung des Bodens entgegenzuwirken, wird empfohlen, befestigte Flächen möglichst durchlässig zum Beispiel mit Schotterrasen, Rasengittersteinen oder ähnlichem auszuführen“, hieß es.

Nach der einvernehmlichen Änderung des Bebauungsplanes durch das Gremium wurde erfolgte ebenfalls einvernehmlich der Satzungsbeschluss. Gemeinderätin Sabine Rohleder (CSU) enthielt sich als am Verfahren Beteiligte der Stimme.

Das tat auch Gemeinderat Benedikt Pöschl (CSU) als Beteiligter, als es um die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hart“ für das Grundstück Hillecker Straße 3 ging. Dort sollen ein Sozialgebäude mit Lagerraum und ein Solar-Carport gebaut werdenwerden.

Sozialgebäude für 45 Mitarbeiter

Das Sozialgebäude sei betriebsbedingt erforderlich für die insgesamt 45 Mitarbeiter. Es soll eine Grundfläche von 12,30 Meter mal 7,40 Meter haben, versehen mit einem begrünten Flachdach und einer aufgeständerten PV-Anlage, um die Gebäude auf dem Grundstück weitgehend autark mit Strom zu versorgen, sagte Bürgermeister Stefan Reichelt. Die seitliche Wandhöhe soll bis zur Oberkante Brüstung 7,78 Meter betragen, bis zur Oberkante der PV-Anlage 10,58 Meter.

Der Solar-Carport hat eine Grundfläche von 12,30 Meter mal sieben Meter, mit einem Pultdach mit fünf Grad Neigung und einer PV-Anlage. Die seitliche Wandhöhe beträgt 2,64 Meter beziehungsweise 3,25 Meter.

Für die Bauvorhaben war eine Änderung des Bebauungsplans notwendig hinsichtlich der Baugrenzen, einer Erhöhung der Grundflächenzahl auf 0,8, der abweichenden Abstandsflächen zum gemeindlichen Regenrückhaltebecken und der Schaffung von Grünflächen zur Reduzierung der bereits vorhandenen Versiegelung.

Aufständerung der PV-Module

Das Landratsamt Traunstein hatte im Vorfeld von der geplanten Aufständerung der PV-Module abgeraten und der Gemeinde empfohlen, nur eine übliche Aufständerung zuzulassen. Vom Planer des Antragstellers wurde eine alternative Aufständerung bereits geprüft, hieß es. Die PV-Anlage würde dann als Aufdachanlage im Zuge eines Pultdaches ausgeführt. Das begrünte Flachdach und damit die Kompensation versiegelter Flächen entfällt bei dieser Variante.

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der Änderung des Bebauungsplans zu. Wegen der Lage am Waldrand könne der geplanten Aufständerung der PV-Anlagen ausnahmsweise zugestimmt werden, stand in der Beschlussvorlage. Die Kosten für die Durchführung der Bauleitplanung trägt der Antragsteller.

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