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Polizei prüft Polizei-Schusswaffeneinsatz

Echt neutral? Ermittlungen zum Todesschuss von Grassau: Das passiert im geheimnisvollen Dezernat 13

Palantir-Software VeRA bei der Polizei in Bayern
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Das Logo des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA/Symbol)

Ihr Sohn kam durch den Todesschuss von Grassau ums Leben, nun fordern die Eltern eine „unparteiliche“ Untersuchung des Polizei-Einsatzes vom 9. Dezember 2024. Dafür zuständig sind die Ermittler aus dem Dezernat 13 des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA). Können Polizisten neutral über Polizisten urteilen? Ein Blick hinter die Kulissen.

Grassau/München „Wir hoffen, dass der Tod unseres Sohnes nicht unter den Teppich gekehrt und von einem unparteilichen Gericht geprüft wird!“ – das ist die Hauptforderung der Eltern des bei einem Polizeieinsatz in Grassau-Mietenkam ums Leben gekommenen Mannes. Der 35-Jährige hatte am 9. Dezember 2024 seine Mutter als Geisel genommen und selbst einen Notruf abgesetzt. Als Einsatzkräfte klingelten, stürmte er mit einem Messer in der Hand aus dem Haus und wurde von einem Polizisten erschossen. Die Eltern haben sich mit einer Stellungnahme über das OVB an die Öffentlichkeit gewandt – weil sie viele Fragen haben, wie ihr Sohn ums Leben kam, und eine neutrale Untersuchung des Polizei-Einsatzes fordern.

Diese läuft bereits seit dem dramatischen Abend auf Hochtouren. Durch Ermittler des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) unter fachlicher Führung der Staatsanwaltschaft Traunstein. Zuständig ist beim BLKA das Dezernat 13, eine der außergewöhnlichsten Abteilungen des Polizeiapparates. Schließlich ermitteln hier Polizeibeamte über mögliche Straftatbestände von Polizisten. In Grassau waren kein speziell geschulten Einsatzkräfte eines Sondereinsatzkommandos (SEK) im Einsatz, sondern Polizei-Kräfte aus der Region.

Dezernat 13 auch zuständig für Schusswaffengebrauch

„Das Dezernat 13 bearbeitet alle strafrechtlichen Ermittlungen gegen Beschäftigte der Bayerischen Polizei, soweit anzunehmen ist, dass die gegenständliche Straftat im Dienst begangen wurde. Weiterhin bearbeitet das Dezernat 13 des BLKA polizeiliche Schusswaffengebräuche gegen Personen sowie in Sonderfällen Ermittlungsvorgänge, die das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration dem BLKA in Einzelfällen zuweist“, schreibt der Erste Kriminalhauptkommissar Ludwig Waldinger auf Anfrage des OVB. Nur Vorwürfe gegen BLKA-Beamte werden hier nicht bearbeitet – das passiert aus Neutralitätsgründen in anderen Präsidien der Bayerischen Polizei.

Polizeilicher Schwusswaffengebrauch: Vier Todesfälle 2024 in Bayern

Wie viele Menschen im Dezernat 13 arbeiten, unterliegt der Geheimhaltung. Fest steht allerdings, dass die Mitarbeiter in der geheimnisumwitterten Abteilung ziemlich viel zu tun haben. „Im Jahr 2024 bearbeitete das Dezernat 13 insgesamt mehr als 1300 Fälle. Darin waren neun Ermittlungsvorgänge nach einem polizeilichen Einsatz der Schusswaffe gegen Personen beinhaltet. Viermal endete dieser Einsatz der Schusswaffe tödlich“, erklärt Waldinger. Der sogenannte „Todesschuss von Grassau“ ist also einer von nur vier Fällen im vergangenen Jahr in Bayern, bei der ein Mensch durch den Einsatz der Polizeiwaffe ums Leben kam.

Bei Fällen wie dem in Grassau erfolgt die Aufnahme des Tathergangs durch mehrere Beamte. „Die weitere Bearbeitung erfolgt in der Regel durch einen Hauptsachbearbeiter, der, je nach aktuell bestehendem Aufwand der Ermittlungen, durch weitere Sachbearbeiter des Dezernat 13 punktuell unterstützt wird“, so Waldinger zum OVB. Im Dezernat 13 arbeiten zum „absolut überwiegenden Teil“ Polizeivollzugsbeamte, die als „Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaften“ arbeiten. Falls es die Ermittlungen erfordern, greift das Dezernat 13 auf polizeiinterne Gutachter des BLKA zurück. „Externe Gutachter und Fachexperten (z.B. Rechtsmediziner) werden ausschließlich auf Anordnung der sachleitenden Staatsanwaltschaft hinzugezogen“, schreibt Waldinger.

Neutralität? So will sie das BLKA gewährleisten

Das wirft natürlich die berechtigte Frage auf, ob die fast ausschließlich polizeiinternen Ermittlungen über folgeschwere Einsätze von Polizisten tatsächlich neutral ablaufen können. Im Volksmund gibt es das Sprichwort „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. Gilt das beim Dezernat 13 nicht? BLKA-Mann Waldinger erklärt dazu, dass die Bayerische Polizei ein hohes Ansehen in der Bevölkerung genieße: Deshalb habe man „ein großes Interesse daran, jeden Vorwurf gegen Polizeiangehörige professionell und sorgfältig aufzuklären.“ Das Dezernat 13 sei extra deswegen geschaffen worden, „um eine bayernweit zuständige Stelle zu schaffen, die diesen Anspruch unter möglichst hoher Neutralität gewährleisten kann.“

Diese Neutralität werde durch verschiedene Maßnahmen erreicht, wie Waldinger ausführt: 1. Durch eine „besondere Auswahl der Beschäftigten des Dezernat 13“. 2. Durch eine „größere Distanz zum Einsatzgeschehen“. 3. „Durch eine dislozierte Unterbringung der Ermittlungsdienststellen ohne Bezug zu anderen Polizeibehörden.“ 4. Ist die sachleitende Staatsanwaltschaft – in dem Fall die in Traunstein – „zuständig für die Verfolgung und die Bewertung der Strafverfahren.“ Auch damit sei sichergestellt, „dass die Ermittlungen gegen Polizeiangehörige unabhängig geführt werden.“

Zwischenergebnis zum Todesschuss von Grassau

Im Fall des Todesschusses von Grassau hat die Staatsanwaltschaft Traunstein kürzlich eine Zwischenergebnis verkündet. „Auch nach den aktuellen Erkenntnissen besteht weiterhin kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten durch den Polizeibeamten, der deshalb als Zeuge vernommen wurde“, erklärte Oberstaatsanwalt Rainer Vietze auf Anfrage des OVB: „Nach aktuellem Verfahrensstand ist von der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs auszugehen.“ Das Vorermittlungsverfahren sei allerdings noch nicht abgeschlossen: „Insoweit bleiben die Ergebnisse der weiteren Überprüfung abzuwarten. Es steht insbesondere noch der Abschlussbericht des Bayerischen Landeskriminalamts aus.“

Auf das Dezernat 13 könnten in nächster Zeit noch wichtige Zeugen-Vernehmungen zukommen. Vater und Mutter des in Grassau-Mietenkam getöteten Mannes haben nämlich öffentlich im OVB erklärt, nach einem anfänglichen Schweigen zum Fall, aussagen zu wollen. Das ist ihr Anteil daran, dass der Tod ihres Sohnes wie von ihnen gefordert vollumfänglich aufgeklärt wird. Der Rest liegt in der Verantwortung des Dezernats 13.

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