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Er habe „Angst bekommen“ und „dann selber gemacht“

„Egal, ob Bär, Wolf oder Biber...“: Traunreuter Fallenbauer (86) vor Gericht abgestraft

Schäden durch Biber
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Biber (Symbolbild).

„Der Biber hat alles vernichtet, alles steht unter Wasser“ - also bastelte ein Rentner aus der Nähe von Traunreut selbst Biberfallen und stellte sie auf: Doch vorm Amtsgericht setzte es jetzt nicht nur deutliche Worte, sondern auch eine Strafe gegen den 86-Jährigen.

Traunreut/Traunstein - Eins vorneweg: „Erfolg“ hatte ein 86-jähriger Rentner aus der Nähe von Traunreut mit seinen Biberfallen nicht. Im Mai stellte der Mann selbstgebaute Fallen an einem Teich, wiederum im Traunreuter Raum, auf: Eisenstäbe mit Drahtschlingen. Aber keiner der Nager landete darin. Am Donnerstag (7. November) landete er trotzdem vor dem Traunsteiner Amtsgericht. Denn der Biber ist streng geschützt, das Fallenbauen ein „Verstoß gegen ein Zugriffsverbot für Tiere“.

„Egal, ob Bär, Wolf oder Biber – streng geschützte Tiere darf man nicht anrühren“

Der Rentner beteuerte, seit Langem im Naturschutz aktiv zu sein. Ihm sei es darum gegangen, einen Fischteich vor Verschmutzung zu bewahren. Und die Tiere hätten durch ihre Dämme „alles vernichtet. Es blüht dort keine Blume mehr, weil alles unter Wasser steht.“ Zuvor habe er auch an die Jagdbehörde des Landratsamts geschrieben, aber keine Antwort bekommen - vermutlich auch deswegen, weil wegen des Schutzstatus‘ des Bibers die Naturschutzbehörde zuständig ist. „Ich habe Angst bekommen, dass nichts vorwärtsgeht und das dann selber gemacht.“

„Man darf keinen Biberdamm, keine Biberburg wegräumen. Und wenn es blöd läuft, verhungert ein Biber in solchen Drahtschlingen“, hielt Staatsanwalt Thomas Putschbach dagegen. Manche Tiere seien darin auch schon ertrunken. „Egal, ob Bär, Wolf oder Biber – streng geschützte Tiere darf man nicht anrühren“, so der Staatsanwalt. Es seien gleich mehrere Fallen gewesen, die der 86-Jährige an dem Teich bei Traunreut aufgebaut habe.

Auch ein Vertreter des Landratsamtes betonte vor Gericht: Eingriffe bei Biberbauten seien generell verboten. Ein Abschuss oder ein Aufstellen von Fallen bräuchten entsprechende Genehmigungen. Ein „Zeuge“ war es, der im Mai dem Landratsamt die Fallen meldete. Die Behörde erstattete daraufhin Anzeige. Letztendlich war der Rentner vor dem Amtsgericht einsichtig. Richterin Veronika Ritz setzte eine Geldstrafe von 800 Euro fest. (xe)

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