Wer soll für die Schäden aufkommen?
Immer mehr Biber: Stimmen aus Traunstein fordern wieder Jagdrecht auf den Nager
Angenagte Bäume am Tüttensee, verbotene Tierfallen bei Laufen: der Biber birgt Konfliktpotenzial. Im Traunsteiner Kreistag wurden jetzt wieder Stimmen laut, das Tier wieder jagen zu dürfen - denn bei den Betroffenen steige der Unmut.
Landkreis Traunstein - Eigentlich ging es zuerst nur um Ausgleichzahlungen für Biberschäden, doch dann schwang sich Berufsfischer und Bayernpartei-Kreisrat Heinz Wallner auf: „Die Biber-Population ist nicht extrem gestiegen, nein, sie ist extremst gestiegen.“ Nicht nur die Land- und Forstwirtschaft sei inzwischen von Biberschäden betroffen, sondern auch Privatpersonen, so Wallner in der Kreisausschusssitzung am Mittwoch (30. März). Die Anzahl der Biber müsse wieder auf ein „erträgliches Maß zurückgeschraubt“ werden.
Landrat Walch: „Biber wieder ins Jagdrecht aufnehmen“
Einen Fürsprecher fand Wallner damit in Landrat Siegfried Walch (CSU): „Ich wäre dafür, den Biber wieder ins Jagdrecht aufzunehmen.“ Auch wenn die Biber-Jagd nicht das direkte Thema war: Widerspruch erhielten die beiden aus dem Gremium nicht. Konkret ging es darum, dass der Landkreis finanziell einspringt, wenn Bund oder Freistaat nicht zu 100 Prozent für Biberschäden aufkommen bzw. um die Gelder vorzufinanzieren.
Mit 550.000 Euro ist der jährliche Entschädigungsfonds des Freistaats Bayern gedeckelt. „Diese Summer war in den letzten Jahren nicht ausreichend, deshalb wurden Schäden nur mit 65 bis 75 Prozent ausgeglichen“, heißt es dazu aus der Kreisverwaltung. Außerdem floss das Geld an die Betroffenen immer erst im Folgejahr. „Dies führt verstärkt zu Unmut bei den betroffenen Land-, Forst- und Fischereiwirten“, so das Landratsamt. Der Kreisausschuss hat deshalb jetzt beschlossen, die verbliebene Lücke aus eigener Tasche in Vorleistung zu begleichen. Auf bis zu 7000 Euro werden die zusätzlichen Kosten geschätzt.
Privatpersonen abseits der Land- oder Forstwirtschaft haben nach dem „Bayerischen Bibermanagement“ keinen Anspruch auf Geld. Auch für jene Kleinschäden will der Landkreis Traunstein künftig mit pauschal 50 Euro aufkommen. Im Landkreis Rosenheim ist das zusätzliche finanzielle Einspringen der Kreisverwaltung bereits gängige Praxis. Gegenstimmen kamen im Kreisausschuss nur von Lothar Seissiger (Freie Wähler) und Heinz Wallner, für den die staatlichen Ausgleichszahlungen lediglich „Schweigegelder“ sind, damit die Betroffenen die Biberschäden akzeptierten.
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