Nach Rettung unterkühlter Wanderer bei Marquartstein
Akku sparen, Routen planen: Diese Tipps für den Notfall retten Wanderer im Winter
Rein in die Bergschuhe und rauf zum Gipfel. So einfach ist das aber nicht – besonders im Herbst und im Winter. Ist die Tour nicht richtig vorbereitet, kann es sehr gefährlich werden. Die Bergwacht Chiemgau erklärt, was nicht vergessen werden darf, und wie sich Wanderer im Notfall verhalten sollen.
Marquartstein – 20 Kräfte der Bergwachten Marquartstein, Grassau und Bergen waren jüngst am Hochlerch bei einer Rettungsaktion gefordert. Zwei Wanderer aus dem Landkreis Rosenheim waren in Not geraten. Die Bergwacht Marquartstein teilte mit, dass die beiden am Donnerstag Abend (16. November) bei hereinbrechender Dunkelheit den Steig nicht mehr finden konnten. Sie entschieden sich, die Nacht am Berg zu verbringen.
Dort verweilten die Wanderer aber nicht lange. Gegen 3 Uhr morgens setzte eine Kaltfront mit starkem Wind und Schneefall ein. Um 7 Uhr setzten sie den Notruf ab. Die Bergwacht Marquartstein fand die durchnässten und unterkühlten Wanderer zwei Stunden später im steilen, bewaldeten Gebiet nordöstlich des Gipfels. Der 59-jährige Mann zeigte starke Unterkühlungssymptome und musste in einer komplexen Rettungsaktion zur Staudacher Alm gebracht werden, während seine 31-jährige Tochter eigenständig absteigen konnte, begleitet von Bergrettern. Rettungshubschrauber-Einsätze scheiterten wegen schlechter Sicht. Nach acht Stunden wurde der Mann dem Rettungsdienst übergeben.
Touren müssen richtig vorbereitet werden
Die Bergwacht Marquartstein bittet daher alle Bergwanderer, eine konsequente Tourenplanung zu machen, welche die frühe Dunkelheit und angekündigte Wetterverschlechterungen berücksichtigt. Das betont auch David Pichler, Geschäftsführer der Bergwacht Chiemgau und staatlich geprüfter Berg- und Skiführer. „Wichtig ist es ebenso, für die Planung Führerliteratur (z.B. Bergführer) zu verwenden. Das Internet und Social Media als Datenbasis sollten kritisch hinterfragt werden“, so Pichler.
Zudem ist eine angemessene Ausrüstung wie eine Stirnlampe, und eine dem Wetter angepasste Kleidung essenziell. Dazu gehören auch Wechselklamotten. Gerade Trailrunner seien durch ihre minimalistische Ausrüstung besonders gefährdet. Ein geladenes Handy ist unverzichtbar, da der Akku bei der Verwendung von GPS schnell leer sein kann, sagt Pichler. „Genau hier passieren dann die Unfälle und das Handy braucht dann noch genügend Akku für den Notruf und die Einsatzkommunikation.“
Pichler empfiehlt außerdem ein Erste-Hilfe-Set mitzuführen. Bei Touren im Lawinengelände kommt noch eine dafür speziell ausgerichtete Ausrüstung dazu, wie ein Verschütteten-Suchgerät, eine Schaufel und eine Lawinensonde.
Verhalten im Notfall
Für den Fall, dass Wanderer die Orientierung verlieren, rät Pichler zum rechtzeitigen Umkehren. „Gerade bei Schneefall und Wind kann ich meine Spuren nur für eine kurze Zeit zurückverfolgen, bevor Sie eingeschneit sind“, sagt Pichler. Zudem sollten Wanderer mit ihren GPS-Geräten vertraut sein.
„Bevor es, wie im Fall auf dem Hochlerch, brenzlig wird, ist es besser, rechtzeitig den Notruf abzusetzen“, fügt Pichler hinzu. Bei Tageslicht könne bei entsprechender Witterung noch eine Rettung per Hubschrauber durchgeführt werden, „das ist bei Nacht aber mit sehr viel mehr Aufwand verbunden und meist sogar unmöglich“. In einer solchen Notfallsituation ist auch das Versorgen von Verletzungen und das Warmhalten von Betroffenen entscheidend. Schutz vor der Witterung kann durch eine Schneehöhle oder eine Hütte gesucht werden.
„Lebensrettend ist es auch eine Biwakausrüstung dabeizuhaben“, sagt Pichler. Es handelt sich dabei um spezielle Kunststoffsäcke, die wie eine Art Zelt verwendet werden. Sie werden für das Biwakieren, darunter versteht man das ungeplante Übernachten im alpinen Gelände, genutzt.
„Solche Notbiwaks sind erlaubt“, betont Pichler. Das Zelten und Campen jedoch nicht, wie der Deutsche Alpenverein (DAV) auf seiner Homepage hinweist. Das wilde Übernachten im Freien – mit Ausnahme des Notbiwak – ist eine Ordnungswidrigkeit, für die man belangt werden kann. Hinzu kommen mögliche Straftatbestände. „So ist beispielsweise das Campen in Schutzgebieten streng verboten, also unter anderem in Naturschutzgebieten, Nationalparks oder Biosphärenreservaten“, heißt es vom DAV weiter.

