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28-Jähriger muss wegen weiterer Taten trotzdem in Haft

Rosenheimer von Vergewaltigung freigesprochen - Richterin: „Der Fall ist echt schwierig“

Prozess um Vergewaltigung in Rosenheim vor dem Landgericht Traunstein (Symbolbild)
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Prozess um Vergewaltigung in Rosenheim vor dem Landgericht Traunstein (Symbolbild)

Rosenheim/Traunstein - Er ist bereits wegen Kindesmissbrauchs, Vergewaltigung und Kinderpornos vorbestraft - am heutigen Dienstag wurde ein Rosenheimer nun schon wieder verurteilt: Dass er eine 19-Jährige vergewaltigt haben soll, ist nur einer von vielen Vorwürfen.

Update, 14.41 Uhr – Urteil ist gefallen

Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler schnauft tief durch und verkündet das Urteil: Sie spricht den 28-jährigen Rosenheimer vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. „Der Fall ist echt schwierig“, sagt Aßbichler und geht noch einmal auf die Details und Umstände der angeklagten Tat ein.

Gut zwei Wochen führte der Angeklagte mit seiner damaligen 19-jährigen Freundin schon eine Beziehung. An diesem 21. März 2024 wollte sie sich „nur zum Kuscheln treffen“, doch der Rosenheimer wollte mehr. Anfangs habe die junge Frau noch ihre Beine zusammengedrückt und abgelehnt – und der 28-Jährige ließ dann auch von ihr ab. Doch später probierte er es wieder, „und dann kam nichts mehr von ihr“, so Richterin Aßbichler.

Die Richterin erklärt: „Der entgegenstehende Wille muss klar erkennbar sein. Es muss ein deutliches, ein richtiges ‚Nein‘ sein. Ein ‚vielleicht‘ reicht nicht aus.“ Auch Gewalt habe es keine gegeben. „Und die Tränen, die bei der Frau geflossen sind, konnte der Angeklagte nicht sehen, weil sie sich dabei weggedreht hat.“ Für glaubwürdig hielt Richterin Aßbichler die junge Frau trotzdem. 

Trotzdem wird der Rosenheimer im Gefängnis bleiben müssen. Das Landgericht urteilte drei Jahre und neun Monate Haft wegen Kinderpornos, Ausspähung von Daten und weil er gegen Auflagen aus einem früheren Urteil immer wieder verstieß und Kontakt zu minderjährigen Mädchen aufnahm. Der 28-Jährige ist mehrfach vorbestraft wegen Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und Kinderpornos.

Richterin Aßbichler bezeichnete den Angeklagten als „rücksichtslos und egoistisch“ im Umgang mit Frauen: „Sie haben eine Tendenz, ihre Dominanz und Übermacht auszuleben. Da müssen Sie echt was machen. Sie sollten in der JVA dringend eine Therapie machen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können noch Rechtsmittel dagegen einlegen. 

Update, 13.48 Uhr - „Wie eine Leiche“ über sich ergehen lassen

Jetzt geht es an die Plädoyers und auch Staatsanwältin Franziska Mitterer stellt klar: Der Sex zwischen dem Angeklagten und seiner damaligen Freundin sei wohl immer einvernehmlich abgelaufen – bis auf jene eine Ausnahme am 21. März 2024. Nach Mitterer lief es folgendermaßen ab: „Die beiden waren beim Filmschauen im Bett, die Geschädigte war schon fast eingeschlafen. Dann hat sie ganz ausdrücklich gesagt, dass sie keinen Sex will und hatte ihre Beine zusammengepresst.“

Mit dem Argument „Es dauert ja nicht lang“ habe der 28-jährige Rosenheimer dann aber weitergemacht und ihre Beine „mit Gewalt auseinandergedrückt“. Die junge Frau habe dann geweint und es „wie eine Leiche“ über sich ergehen lassen. Mit „Nein heißt nein“ bringt die Staatsanwältin die Gesetzeslage immer wieder auf den Punkt. „Als mehrfach verurteilter Sexualstraftäter muss der Angeklagte wissen, wo der Unterschied zwischen Ja und Nein ist.“

Überhaupt habe sich der Rosenheimer bewusst eine junge, unsichere Frau ausgesucht und ihr mit der Zeit antrainiert, dass Grenzen überschritten würden. Zusätzlich zu den gefundenen Kinderpornos habe der Mann auch 98 Mal gegen Gerichtsauflagen verstoßen, keinen Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. „Er suchte sich wahllos in sozialen Medien Mädchen, auch 14- oder 15-Jährige.“ Insgesamt fordert Staatsanwältin Mitterer zehn Jahre Haft.

Andreas Leicher, dem Verteidiger, will in seinem Plädoyer vor allem den Vergewaltigungsvorwurf aus dem Weg räumen. „Es habe nichts gegeben, woraus mein Mandant schließen konnte, dass sie den Sex nicht will“, meint der Rechtsanwalt. Die 19-Jährige hätte vor Gericht selbst gesagt, möglicherweise habe der Angeklagte nicht mitbekommen, dass sie beim Sex weinte. „Nein heißt Nein. Aber das muss mein Mandant auch erstmal erkennen.“

Die Verstöße gegen frühere Gerichtsauflagen – Treffen mit minderjährigen Mädchen – habe der Rosenheimer aber sofort eingeräumt. Und der Verteidiger schiebt hinterher: „85 dieser 98 Verstöße waren einfach Treffen mit einem Mädchen, mit dem mein Mandant eine feste Beziehung hatte.“ Leicher fordert im Plädoyer eine Bewährungsstrafe von weniger als zwei Jahren. Die Verstöße gegen die Gerichtsauflagen seien erwiesen, auch die Kinderpornos, aber nicht die Vergewaltigung. Am Nachmittag wird das Traunsteiner Landgericht noch das Urteil fällen. 

Update, 13.15 Uhr – Sprachnachrichten werden ausgewertet

Letzte Sprachnachrichten werden vorm Landgericht ausgewertet: Können sie den Angeklagten, den 28-jährigen Rosenheimer, nochmal entlasten?

Abgespielt werden Nachrichten seiner Ex-Freundin, dem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer, die zeigen sollen: Er akzeptiert ein Nein. Zwei bis drei Wochen führten die beiden eine Beziehung. In einer Sprachnachricht an eine Freundin sagte die 19-Jährige einmal beispielsweise: „Ich hab gesagt, er soll bitte aufhören, das hat er dann schon akzeptiert...“

Aber: Diese Sprachnachricht stammte noch vor dem 21. März 2024. An jenem Tag soll der Rosenheimer die junge Frau dann vergewaltigt haben. Auch was die Tat betrifft, gibt es eine Sprachnachricht der Geschädigten an eine Freundin: „Ich war müde, hatte keinen Bock und er hat ihn trotzdem einfach hineingesteckt. Sowas ist nicht einvernehmlich. Das ist Vergewaltigung.“ Auch vor Gericht sagte sie selbstverständlich bereits aus, jedoch wurde die Öffentlichkeit dabei ausgeschlossen.

Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler geht auch noch auf die Vorstrafen des 28-Jährigen ein: Dreimal wurde er schon verurteilt – 2015, 2017 und 2019, jeweils in Paderborn. Zwei Urteile lauteten auf sexuellen Kindesmissbrauch, außerdem wurde er auch schon wegen Vergewaltigung, Nötigung, Kinderpornos und Körperverletzung schuldig gesprochen. Er war deswegen auch schon inhaftiert.

Nun geht es an die Plädoyers, auch das Urteil wird am Nachmittag noch gesprochen. 

Vorbericht:

Am heutigen Dienstag (27. Mai) wird am Landgericht in Traunstein der Prozess gegen einen 28 Jahre alten Mann aus Rosenheim fortgesetzt. Er soll am 21. März vorigen Jahres in seiner Wohnung in Rosenheim eine Frau vergewaltigt haben. Zwei Wochen zuvor lernten sie sich über eine Dating-App kennen und trafen sich öfters - doch an jenem Tag soll er den Sex gegen den Willen der Frau erzwungen haben. Die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr. Auch mit einem Urteil wird gerechnet.

„Er wirkte freundlich, hatte aber auch ein dominantes und selbstbewusstes Auftreten“, sagte die Rosenheimerin im Zeugenstand vor Gericht. Sie war damals erst 19 Jahre alt. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Bei der Wohnungsdurchsuchung des 28-Jährigen fand die Polizei schließlich auch noch Kinderpornos auf seinem Computer. Erschwerend kommt hinzu: Der Mann ist nicht nur wegen Kinderpornos bereits vorbestraft, sondern auch wegen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung.

Der Rosenheimer stand außerdem eigentlich noch bis September 2026 unter Führungsaufsicht und bekam die Auflage, keinen Kontakt zu minderjährigen Frauen aufzunehmen. Doch dagegen habe er auch mehrfach verstoßen: im Internet, in Rheinland-Pfalz, in Nordrhein-Westfalen und auch in Rosenheim. Auch mit einer 16-Jährigen habe er Sex gehabt. Vor Gericht wurde zuletzt sogar diskutiert, ob bei einer Verurteilung nach der Haft sogar eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden könnte.

Angeklagt ist der Mann wegen Vergewaltigung, Ausspähen von Daten, Datenveränderung, Kinder- und Jugendpornografie und wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht. rosenheim24.de wird aktuell aus dem Landgericht berichten. (xe)

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