Kurz vor Zwangsversteigerung am 22. Februar
Schon wieder Ernüchterung im Ping-Pong-Spiel um Aiblinger Kellerberg
Das Ping-Pong-Spiel um das brachliegende Kellerberggelände in Bad Aibling geht weiter: Hoffte man eben noch auf eine positive Weichenstellung durch die geplante Zwangsversteigerung am 22. Februar, legt nun wenige Tage vor dem Termin eine neue Fuhre Sand das Getriebe lahm.
Bad Aibling – Im Auf und Ab der Gefühle rund um die Zukunft des Kellerberggeländes ist für Bad Aibling erneut eine Talsohle erreicht. War man in Anbetracht des für Donnerstag, 22. Februar, anberaumten Zwangsversteigerungstermins bis vor wenigen Tagen noch vorsichtig optimistisch gestimmt, haben sich die Hoffnungen wieder einmal zerschlagen: Der Termin wurde abgesagt.
Verfahren eingestellt, aber nicht beendet
Das bestätigt Stefan Tillmann, Pressesprecher des Amtsgerichts Rosenheim, auf OVB-Anfrage. „Die Gläubigerin, die die Zwangsversteigerung betreibt, hat die Einstellung des Verfahrens beantragt.“ Das bedeutet jedoch noch nicht das Ende: „Während einer Einstellung ist das Verfahren lediglich pausiert“, so Tillmann. Die Gläubigerin hat nun eine Frist von sechs Monaten, binnen derer sie die Fortsetzung des Verfahrens beantragen kann. Betreibt sie das Verfahren binnen dieser Frist nicht weiter, wird es „aufgehoben“, also endgültig beendet.
Erster Termin ohne einziges Gebot
Dass das Verfahren nun erst einmal pausiert, ist nicht zum ersten Mal der Fall: Bereits nachdem der erste Zwangsversteigerungstermin am 20. September 2022 im Aiblinger Kurhaus ohne ein einziges Gebot über die Bühne gegangen war, hatte die Gläubigerin, deren Identität öffentlich nicht genannt wird, bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Sie hatte zunächst die Einstellung des Verfahrens und genau sechs Monate später dessen Fortsetzung beantragt.
Bis der neue Versteigerungstermin – Donnerstag, 22. Februar 2024 – feststand, gingen weitere lange Monate ins Land. Wie es nach dessen Absage nun weitergeht, steht aktuell in den Sternen. Was dieses aktuelle Verfahren angeht, so könnte sich der Ablauf theoretisch noch ein weiteres Mal wiederholen: Abwarten bis zum Ablauf der Sechs-Monats-Frist, Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens, Suche nach einem neuen Termin für die Zwangsversteigerung, Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Oder aber: Die Gläubigerin entschließt sich, das Verfahren nicht fortzusetzen. Beide Fälle hätten laut Tillmann die Aufhebung – also das endgültige Ende – dieses Verfahren zur Folge.
Jedoch: Damit sind die Mittel und Wege dieser Gläubigerin und aller anderen noch lange nicht ausgeschöpft. Denn es besteht dann die Möglichkeit, ein neues Verfahren zur Zwangsversteigerung zu betreiben: „Das Verfahren würde dann von Grund auf neu begonnen.“ Was nicht nur aus bürokratischer Sicht, sondern auch vom zeitlichen Faktor her mit enormem Aufwand verbunden sein würde, wie man auch in der Bad Aiblinger Stadtverwaltung befürchtet.
Dort ist im Moment die Enttäuschung über die erneute Einstellung des Verfahrens spürbar. Aber aufgeben will man die Hoffnung keinesfalls. Man sei froh, dass auch der Investor, mit dem man in guter Verbindung stehe, nach wie vor an dem Projekt „Zukunft Kellerberg“ interessiert sei, so Bürgermeister Stephan Schlier. Der Investor: Ein Unternehmer, der das Areal bereits im Sommer 2022 erworben hat. Dieser Kauf ist nach Informationen des OVB auch notariell beurkundet. Allerdings ist er noch nicht offizieller Eigentümer der Immobilie, da dem Vernehmen nach noch kein Grundbucheintrag erfolgt ist.
„Stadt steht voll hinter dem Investor“
„Mir als Bürgermeister, aber ebenso dem Stadtrat und der Verwaltung liegt nach wie vor viel daran, so schnell wie möglich die Entwicklung und Sanierung des Kellerbergs anzugehen. Wir stehen voll hinter dem Investor und hoffen, dass die gesamte Angelegenheit zu einem guten Abschluss kommen wird“, wiederholt Schlier seine Aussage vom vorigen Jahr.