Bad Aiblings prominentes Sorgenkind
Marode Substanz, eingestürztes Dach: Wer kommt eigentlich für Sicherung am Kellerberg auf?
Die Optik ist nur das eine Ärgernis mit dem ehemaligen Brauereikomplex am Kellerberg. Gravierender ist das Thema Sicherheit, hervorgerufen durch die massive Baufälligkeit der denkmalgeschützten Gebäude. Doch wer kommt eigentlich für die Absicherung und deren Kosten auf?
Bad Aibling – Die frühere „Dependance“ macht am längsten von sich reden, wenn es um die Sicherheit der alten Gebäude am Kellerberg beziehungsweise an der Kolbermoorer Straße geht, die einst zur Brauerei Wild gehörten. Doch je mehr Jahre des Leerstands vergehen, umso stärker macht sich der Verfall auch an dem denkmalgeschützten Komplex neben dem Kinderhaus Camino bemerkbar. Zuletzt mit einem buchstäblichen Knall im Sommer des vergangenen Jahres.
Damals stürzte mitten in der Nacht das Dach des ehemaligen Malzhauses ein. Als nach dem damaligen Feuerwehreinsatz und einer Begutachtung durch einen Statiker feststand, dass keine unmittelbare Gefahr mehr drohte, hatte die Stadt Bad Aibling das Gelände mittels Bauzaun absperren und sichern lassen – Kosten, die eigentlich der Insolvenzverwalter tragen müsste.
Denn seit der Pleite des Vorbesitzers, der German Property Group GmbH, ist dieser der Ansprechpartner für alle Belange, die mit dem Anwesen in Verbindung stehen. Dieses soll am 22. Februar zwangsversteigert werden. Doch aufgrund der akuten Gefahr nach dem Vorfall musste die Stadt in Vorleistung gehen, wie schon in der Vergangenheit des Öfteren.
Laut Bürgermeister Stephan Schlier hatte man den früheren Eigentümer beziehungsweise in der Folge den Insolvenzverwalter immer wieder auf seine Sicherungspflicht vor Ort aufmerksam gemacht. Doch Ansprechpartner seien schwer greifbar.
Dem Landratsamt Rosenheim ergeht es da nicht anders, wie Pressesprecherin Sibylle Gaßner-Nickl auf Anfrage des OVB bestätigt. Die Behörde kommt ins Spiel, weil es sich hier um ein denkmalgeschütztes Ensemble handelt. Man habe bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass von dem Gebäude keine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, betont auch Gaßner-Nickl.
Drohnenflug über das Gelände
So seien Ende September 2023 gemäß Empfehlung des Statikers Teile der verbliebenen Giebelwand abgebrochen, der Schutt beseitigt und das Dach provisorisch gesichert worden. Mitte November sei die Durchführung eines statischen Gutachtens für das Gebäude angeordnet worden. Im Dezember habe dann auch eine Drohnenbefliegung durch die Stadt Bad Aibling stattgefunden; darüber hinaus sei die statische Einschätzung wegen der Schneelast erfolgt und eine Anfrage an den Statiker wegen der Erstellung eines Gutachtens für alle Gebäude auf dem Areal ergangen.
„Für Februar ist nun ein Ortstermin mit Statiker und Spezialisten für Holzkonstruktion und Mauerwerk geplant. Hierbei geht es um die Ersteinschätzung für ein Gutachten. Voraussichtlich Mitte Februar wird dann ein statistisches Gutachten in Auftrag gegeben werden“, geht die Behördensprecherin ins Detail.
Die Kosten für die bisherigen Sicherungsmaßnahmen belaufen sich ihr zufolge auf circa 10.500 Euro. Die zu erwartenden Kosten für das Gutachten lägen nach einer groben Schätzung aktuell bei 30.000 bis 40.000 Euro. Die bereits entstandenen Kosten werden für das im Februar anstehende Zwangsversteigerungsverfahren eingereicht. Ob diese dem Landratsamt erstattet werden können, sei allerdings fraglich.
Insolvenzverwalter: „Keine Mittel vorhanden“
Zwar bestehe der Kontakt zum Insolvenzverwalter. Nach dessen Aussage seien jedoch keine Mittel vorhanden, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Entsprechend müssten diese auf Kosten des Landratsamts ausgeführt werden. Mit der Stadt Bad Aibling bestehe ein regelmäßiger Austausch bezüglich des Sachstands und der geplanten Maßnahmen.
Ob sich das Blatt in Sachen Kellerberg mit dem Zwangsversteigerungstermin am 22. Februar wendet, dazu gibt es keine Prognosen. Fakt ist nach wie vor, dass es eigentlich einen neuen Besitzer für das gesamte Anwesen gibt und dass der erfolgte Verkauf auch notariell beurkundet ist. Allerdings sind nach Informationen des OVB im Grundbuch noch keine Einträge vorhanden, die die neuen Eigentumsverhältnisse endgültig besiegeln würden.

