Zum Stand der Ermittlungen
Nach dem Mord an Oberarzt in Wasserburg: Gibt es jetzt Klarheit über das Motiv?
Dringend Tatverdächtiger gefasst, mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt. Die Bluttat von Wasserburg, bei der ein 64-jähriger Oberarzt auf dem Klinikgelände erstochen wurde, sieht auf den ersten Blick aus wie ein klarer Fall. Doch es gibt noch offene Fragen.
Wasserburg – Der Fall scheint zwar relativ klar, doch einige Fragen sind noch offen rund um den Mord an Oberarzt Rainer Gerth in Wasserburg. Hat der Täter ihm aufgelauert? Wusste er von den Gepflogenheiten des Mediziners, etwa wann der 64-Jährige Dienstschluss hatte und auf welchem Weg er die Klinik für forensische Psychiatrie verlassen würde? Wenn es ein Racheakt war, schließlich gab es laut Polizeipräsidium „vor einigen Jahren einen berufsbedingten Kontakt“ zwischen dem Mediziner und dem dringend tatverdächtigen 40-Jährigen: Was ist der Hintergrund? Ein Gutachten, denn Rainer Gerth war Sachverständiger vor Gericht.
Wohl keine Zufallstat
Fest steht: Der Verhaftete war kein aktueller Patient in der Forensik des Kbo-Inn-Salzach-Klinikums, in der psychisch kranke und süchtige Rechtsbrecher behandelt werden. Der Mann soll gezielt angereist sein und nach den Messerattacken selbst den Notruf gewählt haben. Er ließ sich laut Polizeiangaben widerstandslos festnehmen – „blutverschmiert“. Es war also keine Zufallstat, die Polizei geht von einer gezielten Attacke aus. Weitere Informationen zu den Hintergründen gibt es aus ermittlungstaktischen Gründen jedoch nicht, teilt Alexander Huber, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, auf Anfrage mit. „Mehr können und werden wir nicht sagen.“
Wie lange die Ermittlungen des Fachkommissariats der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim dauern werden, auch dazu kann Huber noch keine Angaben machen. Nach dem Abschluss der Ermittlungen würden die gesammelten Informationen an die Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, übergeben. Diese sei zuständig für Anklageerhebung und Strafprozess. Dann werden vermutlich die Motive und Hintergründe letztendlich ans Licht kommen.
Auf Irritationen stößt im Umfeld des Klinikums die Tatsache, dass der mutmaßliche Täter nicht in Untersuchungshaft sitzt, sondern, wie von der Staatsanwaltschaft entschieden, in eine forensische Fachklinik kam. Ein Unterbringungsbefehl dieser Art wird laut Huber erlassen, wenn dringende Hinweise auf mögliche Schuldausschließungsgründe vorliegen würden. Das schließe einen Strafprozess jedoch nicht aus: Vor Gericht müsse sich ein mutmaßlicher Täter bei einer Anklage verantworten. Dort werde abschließend mit Hilfe von Gutachten geklärt, ob eine Schuldunfähigkeit bei der Tat vorgelegen habe.
