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Tierquälerei in Wasserburg

„Furchtbar“: Taube mit Pfeil angeschossen – So geht es dem Tier, das droht dem Täter

In Wasserburg wurde eine Taube vermutlich mit einem Pfeil aus einem Blasrohr angeschossen (Symbolbilder).
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In Wasserburg wurde eine Taube vermutlich mit einem Pfeil aus einem Blasrohr angeschossen (Symbolbilder).

In Wasserburg wurde eine Taube mit einem Pfeil angeschossen. „Ganz klar Tierquälerei“, findet nicht nur eine Passantin, sondern auch die Polizei. Wie es dem Tier geht und was dem Täter droht.

Wasserburg am Inn – „Das ist ganz klar Tierquälerei. Ich finde das furchtbar“: Eine Altstadtbewohnerin hat am Montag (28. Juli) gegen Mittag eine Taube auf ihrem Balkon vorgefunden, wie sie am Telefon erklärt. Das Schlimme daran: Sie hatte einen Pfeil im Hals stecken, der vermutlich mit einem Blasrohr abgefeuert wurde. Der Polizei Wasserburg ist dieser oder ein ähnlicher Fall bereits bekannt. Wie sie in einer Pressemitteilung berichtete, meldete eine Spaziergängerin schon am Samstag (26. Juli) eine Taube nahe des Brucktors, der ein Pfeil im Hals stecke.

Zwei Tage Taube nicht gefunden

Bis die Polizei den Vogel einfangen konnte, vergingen jedoch noch zwei weitere Tage, da die Beamten das Tier nicht finden konnten. Auch der örtlich zuständige Jagdpächter suchte nach der Taube. Später am Montag (28. Juli) konnte sie dann durch aufmerksame Beamte zufällig entdeckt und in Obhut genommen werden, heißt es in der Pressemitteilung. Auf der Dienststelle fütterten die Polizisten das Tier und übergaben es anschließend der Wildvogelhilfe Roßart bei Edling.

Eine Taube wurde in Wasserburg angeschossen. (Symbolbild)

Zeugen gesucht

In Wasserburg wurde eine Taube gefunden, der ein Pfeil im Hals steckte. Das berichtet die Polizeiinspektion Wasserburg in einer Pressemitteilung. Bei dem Pfeil handelte es sich um einen Blasrohrpfeil. Die Tat verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem bislang unbekannten Täter machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei Wasserburg unter der Telefonnummer 08071 91770 zu melden. 

„Wir haben die Taube anschließend zum Tierarzt gebracht“, sagt Patrick Mittermaier, Vorsitzender der Wildvogelhilfe, auf Anfrage der Redaktion. Der Pfeil sei einmal durch den Hals der Taube durchgegangen – und habe dabei leider auch wichtiges Gewebe verletzt. „Die Taube konnte nicht mehr selbst fressen und trinken“, bedauert er. Am Donnerstagnachmittag (31. Juli) lebte die Taube zwar noch, doch „ihr geht es nicht gut und mit Tag zu Tag wird es schlechter“, so Mittermaier. Auch, weil sich bereits nekrotisches Gewebe an der Verletzung gebildet habe, so der Tierschützer.

Ein Pfeil aus einem Blasrohr steckte vermutlich im Hals der Taube (Symbolbild).

Mit angeschossenen Vögeln hat es die Wildvogelhilfe Roßhart laut Mittermaier leider immer wieder zu tun. „Das kommt fast wöchentlich vor“, sagt er. Ein mit einem Pfeil verletztes Tier hätten sie jedoch noch nie gesehen. Tauben gelten oft als Nichtsnutze und Störenfriede. Dabei seien sie sehr schlaue Tiere, sagt Mittermaier. Sie hätten ein sehr gutes Gedächtnis und könnten sich über weite Strecken orientieren. Früher habe die Taube sogar als Statussymbol der Reichen und Betuchten gegolten, so Mittermaier.

Mensch hat heutige Stadttaube gezüchtet

Dass es in manchen Städten sehr viele von ihnen gebe, daran sei der Mensch selbst schuld. „Er hat die Wildtaube irgendwann domestiziert und so die heutige Stadttaube gezüchtet“, sagt der Tierschützer. Auch der Sport mit Brieftauben trage dazu bei, dass sich die Tiere unkontrolliert vermehren würden. Mit ordentlichen Taubenschlägen, wie die Wildvogelhilfe einen unterhält, könne dagegen jedoch vorgegangen werden, erklärt Mittermaier.

Diese Taube landete am Montag (28. Juli) auf dem Balkon einer Altstadtbewohnerin. Im Hals des Vogels steckte noch der Pfeil.

In den vergangenen Monaten kam es in der Region immer wieder zu Attacken auf Tiere, wie auf eine Katze in Edling oder einen Hund in Eiselfing. Dass es die Täter besonders auf Tauben abgesehen hätten, kann Polizeichef Steinmaßl bisher ausräumen. „Dass diese Tiere öfters beschossen werden, ist uns nicht bekannt“, sagt er. Die gefiederten Tiere seien genauso geschützt wie jedes andere Wildtier und dürften laut Tierschutzgesetz nicht ohne driftigen Grund misshandelt werden, so Steinmaßl. „Das ist kein Bagatelldelikt. Das Tier leidet ja dabei“, betont der Polizeichef.

Laut dem Tierschutzbund drohen bei Tierquälerei bis zu drei Jahren Gefängnis. „Diese Höchststrafe können Gerichte verhängen, wenn jemand vorsätzlich Tiere quält und seine Tat vollendet, es also nicht ‚nur‘ vorhat“, heißt es auf der Website der Organisation. Gerichte würden jedoch nicht nur Personen bestrafen, die Tiere aktiv quälen würden, sondern auch diejenigen, die kranken oder verletzten Tieren nicht helfen würden. Dem Tierschutzgesetz unterliegen laut der Organisation alle Tiere, einschließlich der wirbellosen, zu denen beispielsweise Krebse, Quallen oder Tintenfische gehören.

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