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Entsetzen über Tier-Tragödie

Katzen-Mama und zwei Junge tot am Straßenrand bei Oberreith: Wie sich Finder richtig verhalten

Entsetzen und Trauer in Oberreith: Eine Katzen-Mama und zwei ihrer Jungen wurden tot an Straßenrand gefunden (Symbolfotos).
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Entsetzen und Trauer in Oberreith: Eine Katzen-Mama und zwei ihrer Jungen wurden tot an Straßenrand gefunden (Symbolfotos).

In Oberreith wurden zwei Katzenbabys und ihre Mutter tot am Straßenrand gefunden. Ein Fall, der für Entsetzen sorgt. Wie man sich richtig verhält, wenn man tote Tiere findet und wann es sogar eine Anzeige bei der Polizei geben kann.

Unterreit/Oberreith – Zwei Babys und eine ausgewachsene Katze hat eine Bürgerin am Ortsrand von Oberreith gefunden. „Hab die Kleine von der Straße geräumt und zur Mama und dem Geschwisterchen gelegt“, schrieb die Frau in der Facebook-Gruppe „Vermisste Tiere in Oberbayern“ und setzte einen traurigen Smiley mit einer Träne dahinter. Dazu postete sie ein Foto der drei toten Tiere.

Tote Katzen sorgen für Entsetzen

Der Fund bewegte nicht nur die Frau, sondern auch viele Mitglieder der Facebook-Gruppe. Einige reagierten voller Trauer. „Das tut sooooo weh“, schreibt eine Nutzerin. „Schwer auszuhalten...“, eine andere. Und wieder eine weitere: „Kommt gut über die Regenbogenbrücke.“ Doch es kam auch viel Wut und Unverständnis zum Ausdruck in den Kommentaren. „Wer macht so etwas?“, fragt sich eine Person. „Widerliches Pack Mensch, das kann kein Unfall gewesen sein“, vermutet eine weitere Nutzerin. „Schaut wie Mord aus“, „sieht aus, als hätte jemand nachgeholfen“ oder „unbedingt Anzeige“ kommentierten weitere Personen.

Laut einem Facebook-Kommentar hat die Finderin eine Anzeige erstattet. Bei den Polizeiinspektionen Wasserburg, Trostberg und Waldkraiburg war der Fall auf Nachfrage der Redaktion am Mittwochvormittag (25. Juni) nicht bekannt. Zur Frage, ob es ein besonders tragischer Unfall von Katzen-Mama und Kindern war oder eine Attacke auf die Tiere, kann deshalb derzeit noch nichts ausgesagt werden.

So verhalten sich Finder richtig

Tiere tot oder verletzt am Straßenrand zu finden, ist emotional sehr herausfordernd. Wie man sich als Finder oder Finderin dabei richtig verhält, erklärt die Tierschutzorganisation Tasso auf ihrer Website. „Ist ein Tier verletzt, sollte man damit sofort den Tierarzt aufsuchen und parallel die notwendige Fundanzeige aufgeben“, heißt es. Prinzipiell zuständig für die Versorgung, Unterbringung und tierärztliche Behandlung seien bei Fundtieren die Behörden. „In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung durch den Finder erfolgte“, erklärt Tasso.

Das könne Tierärzte eine Zwickmühle bringen. „Entweder ziehen sie den Finder für die Kostenübernahme heran, der sich bei Auffinden des Halters diese dann von ihm erstatten lassen müsste. Die Alternative ist, dass sie die Behandlung kostenlos durchführen“, heißt es von der Tierschutzorganisation.

Polizei und Tierheim kontaktieren

Doch auch bei einem toten Fundtier sei es wichtig, dem nächsten Tierheim oder der Polizei Bescheid zu geben. So bestehe eine Chance, dass der Halter vom Tod seines Tieres auch erfahre. Um das Tier zu identifizieren, könne der Finder beispielsweise den Transponder beim Tierarzt oder in einem Tierheim auslesen lassen. Zudem gibt es laut Tasso viele regionale Gruppen auf Sozialen Netzwerken, die sich um die Bergung toter Tiere kümmern. Auch bei Tasso gibt es eine Notrufzentrale, bei der verletzte oder tote Tiere gemeldet werden können.

Wer einen Hund, eine Katze oder ein Kleintier anfährt, sollte sich laut ADC wie folgt verhalten. Bei Kleintieren wie Fuchs, Feldhase, Wildkaninchen, Fasan oder Singvogel verhält es sich anders. „So hart es klingt, doch anzuhalten, um nach einem unter die Räder geratenen Igel oder Eichhörnchen zu sehen, ergibt wenig Sinn“, so der ADAC. Oft seien wild lebende Kleintiere nach der Kollision mit einem Auto sofort tot oder so schwer verletzt, dass ihnen nicht mehr zu helfen sei. „Das Risiko, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer beim Aussteigen aus dem Auto und Herumlaufen auf der Straße in Gefahr zu bringen, ist sehr hoch“, so der ADAC.

Bei Unfall Warndreieck aufstellen

„Bei einem Unfall mit Hund oder Katze sollte man an einer sicheren Stelle anhalten, die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern“, schreibt der Club auf seiner Website. Erst dann sollte man zum Tier gehen. „Ist das Tier tot, sollte man es von der Straße ziehen. Lebt das verunfallte Haustier noch und ist verletzt, muss es medizinisch versorgt werden“, heißt es. Über ein Halsband könnten die Eigentümer eventuell identifiziert werden.

Zudem sollte die Polizei informiert werden. „Ein verletztes oder totes Haustier ist für den Eigentümer rein rechtlich ein ‚Sachschaden‘. Wer die Polizei nicht informiert, kann sich wegen Fahrerflucht strafbar machen“, teilt der ADAC mit. Zudem sei eine Anzeige wegen Tierquälerei möglich, wenn das verletzte Haustier unversorgt liegen gelassen wird. „Dann wäre aufgrund des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein Bußgeld fällig“, so der Club. Die Polizei könne zudem dafür sorgen, dass die Tierrettung oder der Tierarzt verständigt werde.

Hände schützen und in Box transportieren

Eines gibt es zu beachten, egal ob Hund, Katze oder Igel: Beim Versuch, das Tier aufzuheben, sollten die Hände geschützt werden – am besten mit Handschuhen. „Das Tier könnte unvorhergesehen reagieren, beißen, kratzen und eventuell Krankheiten, wie Tollwut, übertragen“, erklärt der ADAC. Von einem Transport des Tieres ohne Karton, Korb oder Box rät der Automobilclub ab.

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