Landratsamt rät zur Vorsicht
Kurioser Spenden-Aufruf in Aschau: Warum vor der Sammlung für „ungarische Familie“ gewarnt wird
Per Postwurfsendung sind die Aschauer aktuell aufgerufen, einer ungarischen Familie zu helfen. Doch Vorsicht: Die Aktion ist illegal und könnte die Umwelt verschmutzen. Das sind die Gründe.
Aschau im Chiemgau – Am Samstag (22. Februar) sollen sie ihre Spenden von 7 bis 11 Uhr vor die Tür stellen. Keinen Sperrmüll oder Abfall, versteht sich. Gewünscht sind Mobiltelefone, Kaffeemaschinen, LED-Monitore, Laptops, Computer, Sportgeräte. Auch Schuhe, Schmuck, Ski, Kochgeschirr und Kinderspielzeug werden gesucht. Die „ehrenamtlichen Helfer“ aus Ungarn bitten um Kettensägen, Rasenmäher, Kompressoren und Schweißaggregate. Und scheinbar braucht die ungarische Familie auch Fahrräder, Gummireifen, Alufelgen, Mopeds und Autos, die nicht mehr fahrtüchtig sind. Alles solle kostenlos abtransportiert werden, so das Versprechen. Doch wohin?
Betrugsmasche ist bayernweit bekannt
Mindestens zweimal im Jahr haben die Aschauer diese Flyer im Briefkasten. Die ungarische Familie aber hat noch keiner gesehen. Dafür sind diese Sammlungen inzwischen bayernweit als Betrugsmasche bekannt. Und auch das Landratsamt Rosenheim warnt davor, dem Sammlungsaufruf zu folgen. „Wir bitten die Bürger, bei solchen Sammlungen keine Gegenstände auf die Straße zu stellen“, betont Pressesprecherin Simone Beigel. Zum einen sei die Sammlung illegal, da sie nicht angemeldet wurde. Solche Sammlungen müssten nach Paragraf 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) aber mindestens drei Monate vorher beim Sachgebiet „Abfallrecht“ des Landratsamtes angezeigt werden.
Für „gefährlichen Abfall“ gelten Sonderregeln
Auch bestehe für gewisse Gegenstände, die als gefährlicher Abfall einzustufen sind, eine sogenannte Überlassungspflicht an dafür zugelassene Einrichtungen. Zu diesen Gegenständen gehören unter anderem Altfahrzeuge, Elektroaltgeräte oder Batterien. „Elektroaltgeräte werden nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz an kommunalen Sammelstellen angenommen“, informiert Beigel. Über ein Rücknahmesystem würden sie teilweise aber auch vom Hersteller oder in Elektrofachgeschäften zurückgenommen.
Ihren haushaltsüblichen Abfall, so betont die Pressesprecherin, „müssen private Haushalte dem öffentlich-rechtlichen Entsorger, also der Abfallwirtschaft im Landkreis überlassen“. Nur so sei eine ordnungsgemäße Verwertung garantiert.
Sammler sind auf gewinnbringende „Spenden“ aus
Die Masche der Sammler hat sich inzwischen herumgesprochen: Sie nehmen nur das mit, was sie gewinnbringend veräußern können. Alles andere lassen sie stehen oder entsorgen es. „Tatsächlich ergeben sich illegale Abfallentsorgungen oftmals auch aufgrund solch nicht angemeldeter Sammlungen, da in einigen Fällen nicht benötigte Gegenstände in Waldgebieten entsorgt werden“, bestätigt das Landratsamt.
Auch müssen Gegenstände, die auf die Straße gestellt wurden, von den Sammlern aber nicht mitgenommen wurden, vom jeweiligen Eigentümer wieder von der Straße entfernt oder ordnungsgemäß entsorgt werden.
Woran erkannt man unseriöse Sammlungen?
Doch wie sollen Bürger erkennen, ob es sich um seriöse oder unseriöse Hilfsaktionen handelt? „Man kann illegale Sammlungen beispielsweise daran erkennen, dass auf den Handzetteln allgemeine Angaben oder eine Anschrift des Sammlers fehlen“, klärt Simone Beigel auf. Zudem seien per Handzettel angekündigte Sammlungen bisher nie beim Landratsamt angemeldet worden.
Wer sich bei künftigen Flyer-Aktionen unsicher sei, könne sich vorab im Sachgebiet Abfallrecht des Landratsamtes Rosenheim unter der E-Mail Abfallrecht@lra-rosenheim.de erkundigen. Und wer Menschen in Not wirklich helfen will, kann sich an seriöse Hilfsorganisationen wenden.
