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Gericht noch unschlüssig?

Das bange Warten auf die Entscheidung: Was passiert jetzt mit der Kampenwand-Bahn?

Die ungewöhnliche mündliche Verhandlung an der Kampenwand (rechts) sollte die Entscheidung zur Klage gegen die neue Bahn bringen. Doch das Gericht lässt sich Zeit.
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Die ungewöhnliche mündliche Verhandlung an der Kampenwand (rechts) sollte die Entscheidung zur Klage gegen die neue Bahn bringen. Doch das Gericht lässt sich Zeit.

Ein „Showdown“ hätte es werden können, als das Münchner Verwaltungsgericht die Verhandlung zur Kampenwandbahn direkt vor Ort angesetzt hatte. Doch auch zwei Wochen danach ist noch keine Entscheidung gefallen. Warum das Gericht zögert und was die Beteiligten davon halten.

Aschau im Chiemgau „Rechnen Sie nicht gleich morgen mit einer Entscheidung”. Das war die Ansage der Vorsitzenden Richterin Elisabeth Zollner-Niedt zum Ende der mündlichen Verhandlung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München am 26. Oktober. Doch seit alle Beteiligten rund um die Klage gegen die neue Kampenwandbahn an der Talstation in Aschau aufeinandertrafen, sind mittlerweile nicht nur Tage, sondern rund zwei Wochen vergangen.

Ungewöhnliche Verhandlung mit offenem Ergebnis

Dabei hatte sich die Richterin mit ihren Kollegen bei einer Besichtigung extra selbst ein Bild von der Kampenwandbahn gemacht – und dafür sogar eine Verhandlung im Regen zwischen Toiletteneingang und Zigarettenautomat in Kauf genommen. 

Ungewöhnlich und unbequem: Zwischen Toiletten und Kassenhaus quetschten sich alle Beteiligten zur Verhandlung um die neue Kampenwandbahn um die Vertreter des Bayrischen Verwaltungsgerichts.

Doch trotz der Mühen hängt der Einspruch des Bund Naturschutz gegen die erteilte Baugenehmigung des Rosenheimer Landratsamtes weiter in der Schwebe. Die Gründe dafür: Der Naturwald und das Birkhuhn. Sowohl beim Einfluss des Neubaus auf die Population der gefährdeten Tierart als auch bei der möglichen Rodung von geschützten Waldabschnitten regten sich während der Verhandlung bei Zollner-Niedt Zweifel. 

„Ohne einen genauen Plan geht da gar nichts”, meinte die Richterin beim Thema Naturwald in Richtung des Bahnbetreibers. Dessen Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Christian Teuber, versicherte daraufhin, dass kein Naturwald von der Rodung betroffen sein wird und er den Nachweis dafür schriftlich nachreicht.

Kein Naturwald betroffen?

Zumindest das ist mittlerweile passiert, wie ein Sprecher der Betreibergesellschaft auf OVB-Anfrage bestätigt. „Wir haben in einem Schriftsatz begründet, dass die Trasse auch mit der erforderlichen geringfügigen Verbreiterung nicht im Naturwald liegt.” Laut den Daten aus dem BayernAtlas sei keine kritische Fläche betroffen. Auch beim Thema Birkwild betreibe man einen großen Aufwand für den Schutz des Tieres. 

Wie das Gericht über diesen Schutz denkt, wird auch auf Anfrage nicht preisgegeben.  Einzige Aussage: „Durch den Kläger wurden zwei Beweisanträge auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den Auswirkungen auf die Birkhuhn Population gestellt“ , sagt ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichts.

Entscheidung bleibt ungewiss

Ob nun allerdings wirklich ein Experte das Birkhuhn an der Kampenwand analysiert, ist nicht einmal dem Antragssteller selbst bekannt. „Wir haben nichts mehr gehört”, bestätigt Rainer Auer, Vorsitzender des Bund Naturschutz-Kreisverbandes Rosenheim. Nach der mündlichen Verhandlung sei er leicht verwundert, dass es nun doch „ungewöhnlich lange dauert”. Zumal Auer gerne wissen würde, wie es weitergeht, um die nächsten Schritte planen zu können. „Wann eine Entscheidung ergehen wird, kann derzeit noch nicht prognostiziert werden”, heißt es derweil von Seiten des Gerichts. So bleibt für alle Beteiligten wohl weiterhin nur das Warten. 

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