Tagung in Talstation
Birkhühner gegen Beförderungskapazität: Gericht verhandelt Modernisierung der Kampenwandseilbahn
Mehr Fahrgäste auf der einen Seite, Naturschutzrecht und vom Aussterben bedrohte Birkhühner auf der anderen Seite: Vor dem Münchner Verwaltungsgericht geht es um die Kampenwandseilbahn. Die Richter treffen sich dafür an einem ungewöhnlichen Ort.
Aschau im Chiemgau - Weil es um streng geschützte Birkhühner und abzuholzende Bäume geht, tagt das Münchner Verwaltungsgericht an diesem Donnerstag (12 Uhr) statt im Gerichtssaal in der Talstation der Kampenwandseilbahn. Dort verhandelt es die Klage des Bund Naturschutz (BN) gegen einen Änderungsbescheid des Landratsamtes Rosenheim im Zusammenhang mit der genehmigten Modernisierung der Anlage aus den 1950er Jahren.
Der BN bezweifelt aufgrund des Inhalts, dass es sich bei dem Bescheid wirklich nur um eine Änderung statt um eine völlig neue Genehmigung handelt. Und er stellt infrage, ob das Vorhaben „mit dem Natur- und Artenschutz sowie mit dem Waldrecht, der Alpenkonvention und dem Raumordnungsrecht“ im Einklang steht, wie es das Gericht formuliert.
Bei der Modernisierung der Anlage sollen die Beförderungskapazitäten erhöht werden, indem die bisherigen Vierer-Gondeln durch Achter-Gondeln ersetzt werden. Auch Tal- und Bergstation sollen erneuert werden. Zudem werden im Bescheid unter anderem Sonderfahrten zu später Stunde erlaubt.
Der BN befürchtet deshalb auch, dass mehr Besucher und die Nachtfahrten die Population des vom Aussterben bedrohten Birkhuhns einbrechen lassen könnte - mit Auswirkungen auch auf die Populationen in benachbarten Gebirgsstöcken. Außerdem müsse für die Modernisierung eine Materialseilbahn angelegt und die Trasse der Bahn erweitert werden, erläuterten die Naturschützer. Dafür müssten Bäume auf Schutzwald- sowie geschützten Naturwaldflächen gefällt werden.
dpa