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Gegenseitige Anschuldigungen vor Gericht

Streit zwischen Autofahrern auf A8 bei Bernau: Video-Aufnahmen überraschen Richter

Ein Streit zwischen zwei Autofahrern landete vor Gericht.
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Ein Streit zwischen zwei Autofahrern landete vor Gericht. (Symbolfoto)

Am Abend des 15. September 2022 gegen 20 Uhr lieferten sich zwei Pkw-Fahrer vor der Ausfahrt nach Bernau bereits am Bernauerberg auf der A8 gegenseitige Blockierungen, Lichthupen-Duelle und willkürliche Bremsmanöver. Vor Gericht gaben Videoaufnahmen dem Fall eine überraschende Wende.

Bernau – Zur Anzeige gebracht wurde der Fall von einem 46-jährigen Fahrer aus Grabenstätt. Der beschuldigte den Angeklagten, er habe ihn nicht nur bereits auf der A8 bedrängt, zum Abbremsen gezwungen und mit der Lichthupe belästigt. Vielmehr hätte er ihn in der Ausfahrt vor dem Kreisel bei der Ausfahrt nach Bernau zum Anhalten gezwungen, ihn dort beleidigt und beschimpft und schließlich gar mit seinem Wagen derart heftig zurückgesetzt und gegen sein Auto geprallt, dass seine Wagenfront samt Kühler beschädigt worden war. Dennoch sei der Kontrahent einfach davongefahren, ohne sich um die mutwilligen Beschädigungen zu kümmern.

Weil bislang eine Einlassung des Angeklagten nicht vorlag, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Beleidigung und Sachbeschädigung.

Verfahren „hätte man sich möglicherweise ersparen können“

Zum Erstaunen des Gerichtes erklärte der Angeklagte, der Sachverhalt hätte sich genau andersherum abgespielt. Nicht er habe gefährdet und beleidigt, und schon gar nicht habe er das Auto des Diskussionsgegners angefahren. Mittels der Videoaufnahmen von seiner Dashcam im Auto könne er dies auch unzweifelhaft belegen.

Die Aufnahmen wurden gezeigt – und tatsächlich gab es deutliche Unterschiede zu den Zeugenaussagen des Anzeigenerstatters bei der Polizei.

Verständlicherweise regte sich daraufhin Unmut beim Gericht. „Hätte dieses Beweismittel bereits zu den polizeilichen Ermittlungen vorgelegen“, so der Vorsitzende Richter Matthias Knoblauch, „so hätte man sich möglicherweise dieses ganze Verfahren ersparen können.“

Der Angeklagte erklärte, er habe diese Aufnahmen seiner Versicherung vorlegen müssen und diese erst sehr spät zurückbekommen, weshalb er sie nicht zeitnah bei der Polizei vorweisen habe können.

Tatsächlich war auf diesen Aufnahmen das angebliche Zurücksetzen zum Schaden des Anzeigenerstatters nicht zu erkennen. Auch waren die Beleidigungen durchaus gegenseitig zu vernehmen.

Verfahren vorerst ausgesetzt

Der Kontrahent, der als Tatopferzeuge einvernommen wurde, konnte die Widersprüchlichkeit nicht erklären und bezweifelte die Echtheit der Aufnahmen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wendete ebenfalls ein, es hatten die Ermittlungsbehörden keine Gelegenheit, die Echtheit und Originalität dieser Aufnahmen zu überprüfen. Diese Verifizierung sei seines Erachtens aber Voraussetzung für den Fortgang des Verfahrens.

Zu diesem Zweck händigte der Angeklagte dem Gericht die gezeigten Videoaufnahmen aus, weswegen dieses das Verfahren vorerst aussetzte.

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