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Prozess vor dem Amtsgericht

Verlor neunfache Großmutter den Überblick über ihre Geschäfte? So lautet das Urteil in Rosenheim

Das Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat honorierte beim Urteilsspruch, dass die 59-jährige Angeklagte mit Sicherheit nicht aus Profitgier gehandelt hatte.
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Das Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Melanie Bartschat hatte es mit einer 59-jährigen Angeklagte zu tun.

Eine 59-Jährige versäumte es, Sozialabgaben für die Mitarbeiter ihrer Firma zu entrichten. Vor dem Amtsgericht zeigte sich die Frau reumütig.

Rosenheim – Eine 59-Jährige musste sich kürzlich vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten, weil sie es versäumt hatte, Sozialabgaben für ihre Mitarbeiter zu entrichten.

Vor Gericht wurde der steinige Lebenslauf der Frau deutlich. Mit 19 wurde sie erstmals schwanger und brach ihre Berufsausbildung ab. Vom ersten Ehemann verlassen, auch glücklos in der zweiten Partnerschaft, kriselte es nun auch in ihrer dritten Ehe. Achtmal wurde sie insgesamt Mutter, gleichzeitig betrieb sie eine Reinigungsfirma für „anspruchsvolle Kunden“.

Frau versank in Depressionen

In den ersten Jahren lief das Geschäft gut – bis offenbar vor vier Jahren ehemalige Mitarbeiter der Frau etliche Kunden abspenstig machten. Zudem musste sie gegen den dritten Ehemann ein Gewaltschutzverfahren einleiten und Drogenprobleme eines ihrer Kinder machten ihr zusätzlich zu schaffen. Dies alles schien der Frau nach und nach über den Kopf zu wachsen. Sie versank in Depressionen. Ein schwieriger Bandscheibenvorfall machte zudem einen Krankenhausaufenthalt notwendig. In dieser Zeit verlor die 59-Jährige den Überblick über die Geschäfte ihrer Reinigungsfirma.

Für den Zeitraum 2019 bis 2020 versäumte sie es, einen Betrag von knapp 10 000 Euro an verschiedene Krankenkassen abzuführen. Juristisch gilt dies als Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Deshalb wurde ihr ein Strafbefehl zugestellt. Schließlich entgingen ihren Angestellten dadurch Versicherungs- und Rentenansprüche, die sie sich durch ihre Arbeit erworben hätten.

Gegen den Strafbefehl erhob die Verteidigerin der 59-Jährigen, Rechtsanwältin Susanne Schomandl, Einspruch. Vor dem Amtsgericht erklärte sie, dass ihre Mandantin umfassend geständig sei und sich der Einspruch lediglich auf die Höhe der Strafe beschränke.

Die Schilderung der Lebensumstände der 59-Jährigen machten vor Gericht mit Amtsrichterin Melanie Bartschat durchaus Eindruck. Die Firma der 59-Jährigen ging zwischenzeitlich insolvent, auch die Angeklagte selbst befindet sich in Privatinsolvenz und lebt lediglich vom Unterhalt, den ihr Noch-Ehemann entrichten muss.

An der Strafbarkeit des Tuns der Angeklagten ändert dies jedoch nichts. So beantragte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Euro, zumal sich die Angeklagte vor Gericht geständig und sichtlich reumütig zeigte.

In einer vermeintlich ausweglosen Situation

Verteidigerin Susanne Schomandl unterstrich, dass ihre Mandantin die Vergehen nicht mutwillig begangen habe, sondern von den Gesamtumständen getrieben in einer vermeintlich ausweglosen Situation gewesen sei. Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro hielt sie für angemessen und ausreichend.

Richterin Melanie Bartschat sprach schließlich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 20 Euro aus. Dabei honorierte sie, dass die Angeklagte, die inzwischen auch neunfache Großmutter ist, sicherlich nicht aus Profitgier gehandelt hatte und insgesamt vom Schicksal ohnehin hart getroffen sei.

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