Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Vor dem Amtsgericht Rosenheim

Fahrerflucht in Wasserburg: So redet sich eine Lieferantin vor Gericht um Kopf und Kragen

Symbolbild: Ein 52-jähriger Mühldorfer musste sich wegen Kinderpornografie-Vorwürfen vor Gericht verantworten.
+
Symbolbild: Eine rumänische Lieferantin hat sich vor Gericht wegen Fahrerflucht verantworten müssen.

Eine rumänische Lieferantin steht wegen Verdacht auf Fahrerflucht vor Gericht. Wortreich beteuert sie ihre Unschuld. Doch die Fakten zeigen ein anderes Bild. Wie ihr die Gutachter auf die Schliche kamen und wie das Urteil in dem Fall aus Wasserburg ausfiel.

Wasserburg - Wortreich schilderte eine rumänische Warenlieferantin vor dem Rosenheimer Amtsgericht, dass sie zwar am 26. Juli 2022 mit ihrem Fahrzeug – dem vermuteten Kontaktfahrzeug – in Wasserburg unterwegs gewesen sei, doch dass sie sich zu keiner Zeit an dem Platz befunden, wo das beschädigte Fahrzeug gestanden habe. Es hätte für sie keinerlei Veranlassung gegeben dorthin zu fahren, so die Warenlieferantin. Ihr Lieferort sei in einer anderen Straße gewesen, an die 100 Meter davon entfernt. Auch würden die angegebenen Zeiten nicht passen. Zu dieser Zeit habe sie längst einen nächsten Liefertermin woanders ausführen müssen, so die Angeklagte.

Ein 73-jähriger Zeuge berichtete, er habe das Aufprallgeräusch gehört, sich am Bahnhofplatz in Wasserburg dorthin gewendet und die beiden, eng aneinander stehenden Fahrzeuge gesehen. Von dem weißen Lieferwagen, der für den 73-Jährigen offensichtlich Kontakt mit dem geparkten Pkw hatte, habe er sich die Nummer notiert. Die Fahrerin habe auf seinen Hinweis nicht reagiert und sei weggefahren, so der Zeuge.

Ermittlungen erst nach sieben Monaten

Die Verteidigerin Michaela Künnel-Palder hielt dem ermittelnden Beamten vor, dass die Ermittlungen der Polizei erst nach sieben Monaten begonnen hätten. Auf deren Frage nach der Ursache vermochte der Beamte keine Antwort zu geben. Des Weiteren beklagte sie, dass man ebenso lange gebraucht habe, bis man von dem angeblichen Verursacherfahrzeug Fotos gefertigt habe.

Der technische Gutachter Andreas Thalhammer zeigte präzise auf, warum es mit höchster Wahrscheinlichkeit genau das Fahrzeug der Angeklagten gewesen sein müsse, das den Schaden verursacht habe. Auch er bedauerte, dass die Fotos von diesem Fahrzeug so spät gefertigt worden seien. Es müsse sich jedoch um exakt denselben Fahrzeugtyp gehandelt haben, wenn ein anderer Verursacher in Frage käme. Wegen der enormen Vielzahl an abweichenden Ausfertigungen dieses Typus sei das jedoch höchst unwahrscheinlich, so Thalhammer. Von zehn möglichen Übereinstimmungen seien in diesem Fall zehn vorhanden. Von möglichen Ausschlusskriterien fände sich dagegen kein einziges. Eine 100-prozentige Sicherheit gebe es aber nicht, erklärte der Gutachter. „Eine solche ist niemals gegeben – wenn es sich um technische Beurteilungen handelt.“

Sieben Monate Fahrverbot

Der Staatsanwalt war überzeugt, dass es sich bei den Beteuerungen der 40-jährigen Fahrzeuglenkerin um reine Schutzbehauptungen handele. Er forderte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro und weitere 7 Monate Fahrverbot. Die Verteidigerin unterstrich nochmals, dass das Fahrzeug ihrer Mandantin gruppenversichert sei, somit keinerlei Grund bestanden habe einen Unfall zu verheimlichen. Des Weiteren sei nach so langer Zeit unmöglich auszuschließen, dass ähnliche Beschädigungen aus ganz anderen Ursachen stammen könnten. Sie beantragte Freispruch.

Die Vorsitzende Richterin Julia Vogel vermochte sich dem nicht anzuschließen. Zu glaubwürdig sei der Augenzeuge und so sei trotz der zeitlichen Verzögerung – die allerdings zu beklagen sei – auch die Beweisführung des Sachverständigen überzeugend gewesen. Eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 15 Euro und weitere vier Monate Fahrverbot, so lautete ihr Urteil.

Kommentare