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„Kann Einzug nicht verhindern“

Ärger um Asylunterkunft in Stephanskirchen geht weiter: Das hat die Gemeinde jetzt vor

In der Asylunterkunft in der Hofmühlstraße in Stephanskirchen sind jetzt 13 Familien aus der Ukraine eingezogen.
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In dieser Unterkunft sollen 101 Geflüchtete einziehen.

Schon seit einem Jahr liegen Stephanskirchen und das Landratsamt Rosenheim im Clinch. Die Gemeinde spricht sich gegen den geplanten Standort für eine Asylunterkunft aus, reichte deshalb Klagen und Eilanträge ein. Der letzte Antrag wurde vom Gericht abgelehnt. Wie es jetzt weitergeht.

Stephanskirchen – Die Diskussion um die geplante Asylunterkunft für 101 Menschen in einem Gewerbegebiet im Ortsteil Murnau geht in die nächste Runde. In der jüngsten Sitzung waren sich die meisten Gemeinderatsmitglieder wieder einig, dass der vom Landratsamt Rosenheim geplante Standort unpassend ist. Bereits Ende Mai hatte man deshalb gegen die vom Landratsamt neu erteilte Baugenehmigung Klage eingereicht. Auch ein Eilantrag für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wurde gestellt. Diesen lehnte das Gericht am 14. Juli allerdings ab. Doch die Begründung hält man in Stephanskirchen für fragwürdig – und will jetzt weiter dagegen vorgehen.

Ziemlich genau ein Jahr geht es nun zwischen dem Landratsamt und der Gemeinde Stephanskirchen hin und her. Wenn es nach dem Landratsamt geht, sollen in der Hofmühlstraße 101 Geflüchtete einziehen. Dagegen wehrt sich die Gemeinde allerdings mit Händen und Füßen. Sie will die Flüchtlinge lieber dezentral unterbringen. „Für 101 Personen ist das Gebäude in der Hofmühlstraße keine adäquate Unterkunft“, betonte Bürgermeister Karl Mair in der jüngsten Sitzung erneut.

„Industrieller Charakter“ wird sich verstärken

Die erste Baugenehmigung stellte sich das Landratsamt vergangenes Jahr unbefristet selbst aus. Die Gemeinde Stephanskirchen klagte, erwirkte mit einem Eilantrag einen Baustopp. Die Gemeinde bekam Recht, das Gericht hielt die unbefristete Baugenehmigung für unzulässig. Am 6. Mai erteilte sich das Landratsamt wieder selbst eine Baugenehmigung, dieses Mal auf zehn Jahre befristet. Erneut klagte die Gemeinde und beantragte eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.

Im Gegensatz zur ersten Klage blieb das dieses Mal ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht lehnte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab und sah auch die Befristung auf zehn Jahre als angemessen an. „Es ist aber einfach ein Gewerbegebiet“, sagte Bürgermeister Mair in der jüngsten Sitzung über den geplanten Standort. Zudem müsse man damit rechnen, dass sich der „industrielle Charakter“ noch verstärkt, denn: „Die Halle daneben steht auch zum Verkauf.“

Gegen den Beschluss des Gerichts wollen er und der Großteil des Gemeinderats deswegen nun Beschwerde einlegen. Auch der Rechtsanwalt der Gemeinde habe dazu geraten. Er sehe „nicht unerhebliche Erfolgsaussichten“ und empfinde die Begründung des Gerichts in einigen Punkten als fragwürdig.

Grüne sprechen sich gegen Beschwerde aus

„Eine der mit Geflüchteten belegten Turnhallen, die in Bruckmühl, ist jetzt außerdem weitgehend leer“, erklärte Mair. Seit mehr als drei Jahren sind dort Menschen untergebracht. Ursprünglich sollten diese nun auf die Unterkünfte in Stephanskirchen und Riedering verteilt werden, damit die Turnhalle wieder frei wird. Das erklärte die Sprecherin des Landratsamts, Simone Beigel, bereits Mitte Juni gegenüber dem OVB. Jetzt konnten laut Mair aber bereits einige Menschen in der neuen Unterkunft auf Gut Spreng in Riedering untergebracht werden. „Genau, Riedering war ein wenig kompromissbereiter als wir“, kritisierte Dr. Nicole Eckert von den Grünen.

Auch ihre Parteikollegin Janna Miller teilt die Meinung des Bürgermeisters nicht, was die Beschwerde betrifft. „Wir müssen aufhören, die Gerichte damit zu beschäftigen“, betonte sie. Stattdessen solle man sich darauf konzentrieren, die Geflüchteten menschenwürdig unterzubringen. Daraufhin erwiderte der Rathaus-Chef, dass das bei einem Industriebau nicht wirklich gegeben sei. „Alles ist besser als Turnhalle“, darauf bestand Miller dennoch weiterhin.

In Bezug auf die Unterkunft in Riedering merkte Bürgermeister Mair an: „Das Gebäude hat einen ganz anderen Charakter und Grundriss, es gibt viele einzelne Zimmer.“ Das sei ein großer Unterschied zu dem Industriegebäude in der Hofmühlstraße.

Trotz Beschwerde könnten Geflüchtete einziehen

Bevor es zur Abstimmung kam, betonte Bürgermeister Mair aber, dass die Beschwerde einen Einzug nicht verhindern könne. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass trotzdem Geflüchtete einziehen.“ Sollte das passieren, gebe es aber einen Besichtigungstermin für die Gemeinde sowie einen Informationsabend für Bürger. „Dann werden wir uns Gedanken machen“, so Mair. Auch bezüglich des Helferkreises und darüber, wie man die Integration verbessern könnte.

In der anschließenden Abstimmung sprach sich der Gemeinderat mit 17:5 Stimmen dafür aus, erneut Beschwerde einzulegen. Eine Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim dazu, ob und wann Geflüchtete einziehen könnten und wie man jetzt weiter vorgeht, wird zeitnah folgen.

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